Verkehrsmassnahme Aufhebung von Parkfeldern
Zur Umsetzung der Zonensignalisation 30 km/h verfügt der Gemeinderat der Stadt Nidau gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 + 2 der kantonalen Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, die folgende Verkehrsmassnahme:
Aufhebung von insgesamt 6 Parkplätzen (2 Parkplätze Stadtgraben, Höhe Liegenschaft Mittelstrasse 8; 4 Parkplätze Strandweg, Höhe Liegenschaften Strandweg 6, 8 und 10; Aufhebung von insgesamt 7 Parkplätzen Weyermattstrasse, Höhe Liegenschaften Weyermattstrasse 3, 17, 19 und 23, Erstellung von 5 neuen Parkplätzen Weyermattstrasse, Höhe Liegenschaften 16 und 18; Erstellung von 2 neuen Parkplätzen Balainenweg; Höhe Liegenschaften Balainenweg 14 und 16)
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Biel/Bienne erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.