Verkehrsmassnahme
Der Gemeinderat der Stadt Nidau verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 sowie Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung des Kantons Bern vom 29. Oktober 2008 die folgende Verkehrsmassnahme:
Aufhebung von drei öffentlichen Parkplätzen und die Neuanbringung von zwei öffentlichen Ersatzparkplätzen in der Weissen Zone in der Burgerallee Höhe Nr. 21.
Grund der Massnahme:
Sicherstellen der Sichtweiten bei der Ausfahrt aus der Einstellhalle des geplanten Mehrfamilienhauses. Diese Massnahme gewährleistet die Verkehrssicherheit insbesondere auf dem Trottoir.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege des Kantons Bern vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel erhoben werden. Die Beschwerde ist in deutscher oder französischer Sprache abzufassen und muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.