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Verkehrsmassnahme

07.07.2022

Der Gemeinderat der Stadt Nidau verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 + 2 der kantonalen Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, die folgende Verkehrsmassnahme:

 

Aufhebung von einem öffentlichen Parkplatz der Blauen Zone auf der Dr. Schneider-Strasse.

 

Grund der Massnahme:

Optimierung der Bushaltekante und des Wartebereichs der Haltestelle Schlossstrasse in Fahrtrichtung Biel, in Zusammenhang mit dem Bau des neuen Pumpwerks.

 

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher oder französischer Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Beschwerdeführers enthalten.

Weitere Informationen.

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