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Ortsplanung «weiteres Stadtgebiet» rechtskräftig

13.09.2023

Die revidierte Ortsplanung für das Teilgebiet «Weiteres Stadtgebiet» ist rechtkräftig. Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde aus formellen Gründen nicht eingetreten. Die Bauverwaltung von Nidau kann in Zukunft Baugesuche nach neuem Recht beurteilen.

Der Stadtrat von Nidau hat die baurechtliche Teilgrundordnung «Weiteres Stadtgebiet» an seiner Sitzung vom 18. November 2021 beschlossen. Die Planung wurde in der Folge vom Amt für Gemeinden und Raumordnung, AGR, am 16. September 2022 genehmigt. Gegen die Genehmigungsverfügung wurde von privater Seite Beschwerde erhoben. Die Beschwerde richtete sich im Grundsatz gegen die Ortsplanungsrevision und verlangte die Sistierung und Aufhebung der Genehmigungsverfügung des AGR.

Nach einem knapp einjährigen Rechtsstreit hat das Bundesgericht als letzte Instanz Rechtsklarheit geschaffen und entschieden, aus formellen Gründen auf die Beschwerde nicht einzutreten. Damit bestätigt das Bundesgericht die Haltung der Stadt Nidau und stützt die Entscheide der Vorinstanzen, der Direktion für Inneres und Justiz sowie des Verwaltungsgerichtes. Somit ist die baurechtliche Teilgrundordnung «weiteres Stadtgebiet» rechtskräftig.

Mit der baurechtlichen Teilgrundordnung «Weiteres Stadtgebiet» erhält die Stadt Nidau nach 40 Jahren eine aktuelle und zeitgemässe Bauordnung. Die baurechtlichen Grundlagen werden vereinfacht sowie flexibilisiert und Entwicklungspotenziale optimal genutzt.

Die amtliche Publikation erfolgt im Nidauer Anzeiger vom 14. September 2023 bzw. im Amtsblatt des Kantons Bern vom 20. September 2023. Das Teilbaureglement «weiteres Stadtgebiet» tritt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt in Kraft.

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