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Öffentliche Mitwirkung - Erlass des Baulinienplanes mit dazugehörigem Baulinienreglement

28.10.2024

Historische und aktuelle Bedeutung der bestehenden Baulinien- und Alignementspläne

Die Stadt Nidau kennt zur Lenkung ihrer stadträumlichen Entwicklung bereits seit knapp ei-
nem Jahrhundert das Instrument der sogenannten «Alignementsplänen». In Nidau sind noch
heute eine Vielzahl an Baulinien- und Alignementsplänen in Kraft, welche oft seit über Jahr-
zehnten bestehen und teilweise noch aus der Zwischenkriegszeit im letzten Jahrhundert
stammen. Diese Instrumente stammen aus einer Zeit vor der heutigen Nutzungsplanung. Sie
dienten damals in der noch sehr locker bebauten Ortschaft der Freihaltung von Räumen für
Strassenzüge und zur Festlegung der Stellung und Ausrichtung künftiger Bebauungen (Bauli-
nienpläne).

 

Planungsziel: Erstellung eines Planwerks für das gesamte Stadtgebiet

Die Stadt Nidau hat sich 2011 entschieden, ihre baurechtliche Grundordnung («Ortsplanung») gesamthaft zu überarbeiten und an die aktuellen Verhältnisse anzupassen. Im Zuge des Erlasses der verschiedenen Teilgrundordnungen «Altstadt»; «Guido-Müller-Platz West» und «weiteres Stadtgebiet» wurden die Baulinien angesichts systematischer Fragen und aufgrund der Komplexität nicht angetastet.

Seitens der Stadt besteht das Bedürfnis, auch bei den Baulinien die planungsrechtliche Situation zu klären und abgestützt auf die neuen Instrumente zu aktualisieren. Die Stadt möchte am bewährten Einsatz von Baulinien festhalten und so den Erhalt der jahrzehntelang gewachsenen Bebauungs- und Freiraumstrukturen wie auch deren Weiterentwicklung sicherstellen.

Ziel ist die Erstellung eines Planwerks für die Gesamtstadt, in welchem die rund vierzig rechtskräftigen Einzelplanwerke zusammengeführt und je nach Bedarf aktualisiert werden. Das erarbeitete Planwerk für die Gesamtstadt und das dazugehörige Baulinienreglement bilden so eine zusammengeführte und einheitliche Planungsgrundlage für die Stadt Nidau. Im Rahmen der Zusammenführung und Vereinheitlichung der Alignements und Baulinien, soll so wenig wie möglich und nur so viel wie nötig an den rechtskräftigen Baulinien verändert werden.

 

Planungsinstrumente: Neuer Baulinienplan und neues Baulinienreglement

Mit Erlass des neuen Baulinienplans und dem dazugehörigen Baulinienreglement existiert zu-
künftig ein zentrales Planungsinstrument mit sämtlichen gültigen Baulinien auf dem Stadtge-
biet. Zusammenfassend nehmen diese folgende Funktion wahr:

  • Im Baulinienplan wird die ortsspezifische Lage («räumlicher Bezug») und die Baulinienart festgelegt.
  • Im Baulinienreglement werden allgemeine Bestimmungen und spezifische Bestimmungen zu den unterschiedlichen Baulinienarten sowie weitere Bestimmungen zu spezifischen Bauten, Anlagen und Gebäudeteilen festgelegt

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