Gesucht: Ersatzmitglied für den Abstimmungs- und Wahlausschuss
Gemäss Art. 18 Abs. 2 des Reglements der Stadt Nidau über Gemeindeabstimmungen und -wahlen besteht der Abstimmungs- und Wahlausschuss aus dreizehn vom Gemeinderat gewählten Mitgliedern. Bei der Bestellung des Abstimmungs- und Wahlausschusses ist auf eine angemessene Vertretung der Parteien zu achten (Art. 69 Abs. 2 Stadtordnung).
Seit Ende 2023 ist ein Sitz der SVP vakant. Die SVP kann den Sitz nicht besetzen. Die anderen Ortsparteien wurden im Mai 2024 ebenfalls erfolglos angefragt.
Deshalb werden hiermit die in Nidau Stimmberechtigten angefragt, sich als Ersatzmitglied zu melden.
Das Ersatzmitglied wird anschliessend durch den Gemeinderat bis zum 31. Dezember 2025 gewählt. Die Person verpflichtet sich, an den Abstimmungs- und Wahlterminen verfügbar zu sein (Entschädigung CHF 27 pro Stunde).
Interessierte Personen melden sich bis zum 27. September 2024 per Mail an info@nidau.ch