Fakultatives Referendum: Reglement über die Mehrwertabgabe
23.11.2020
Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 16 Ja / 14 Nein gestützt auf Artikel 55 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung und unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Artikel 35 der Stadtordnung:
- Das Reglement über die Mehrwertabgabe wird inkl. folgendem Änderungsantrag genehmigt: In Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b und c wird die Höhe der Mehrwertabgabe auf 30% statt 20% des Mehrwerts festgelegt.
- Die Gesamtzahl der von der Stadt Nidau bewirtschafteten Stellen wird um 10 Stellenprozente erhöht.
- Die Motion zur Vorlage eines Reglements über die Mehrwertabgabe (M173 angenommen am 21. Juni 2018) wird abgeschrieben.
Gestützt auf Artikel 35 der Stadtordnung vom 24. November 2002 können 200 Stimmberechtigte beim Gemeinderat verlangen, dass der vorstehende Beschluss der Urnenabstimmung unterbreitet wird. Die Unterschriften müssen innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses im Nidauer Anzeiger dem Gemeinderat von Nidau eingereicht werden.