Fakultatives Referendum
27.03.2025
Der Stadtrat von Nidau hat an seiner Sitzung vom 20. März 2025 den folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 17 Ja / 6 Nein / 4 Enthaltungen gestützt auf Artikel 55 Absatz 1 Buchstabe d der Stadtordnung und unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Artikel 35 der Stadtordnung:
- Das Projekt für die Verkehrsorganisation und Strassenraumgestaltung der Gurnigel-, Kelten- und Guglerstrasse wird genehmigt und dafür ein (Brutto-)Investitionskredit über 1 300 000 Franken bewilligt (der Nettoinvestitionskredit beträgt 620 000 Franken).
- Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
- Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Verwaltungsabteilung delegieren.
Gestützt auf Artikel 35 der Stadtordnung vom 24. November 2002 können 200 Stimmberechtigte beim Gemeinderat verlangen, dass der vorstehende Beschluss der Urnenabstimmung unterbreitet wird. Die Unterschriften müssen innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses im Nidauer Anzeiger dem Gemeinderat von Nidau eingereicht werden.
Stadtkanzlei Nidau