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Fakultatives Referendum

21.11.2024

Der Stadtrat von Nidau hat an seiner Sitzung vom 14. November 2024, gestützt auf Artikel 55 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung und unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Artikel 35 der Stadtordnung die Anpassungen des Abwasserreglements genehmigt.

Gestützt auf Artikel 35 der Stadtordnung können 200 Stimmberechtigte verlangen, dass die Änderung des Abwasserreglements der Urnenabstimmung unterbreitet wird. Die Unterschriften müssen innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses im Nidauer Anzeiger bei der Stadtkanzlei eingereicht werden.

Stadtkanzlei Nidau

Weitere Informationen.

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