Fakultatives Referendum
Der Stadtrat von Nidau hat an seiner Sitzung vom 14. November 2024 den folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 18 Ja / 11 Nein gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 und 3 des Reglements über die Übertragung der Aufgaben in den Bereichen Feuerwehr und Gemeindeführung in Katastrophen und Notlagen:
- Die Feuerwehrdienstersatzabgabe für das Jahr 2025 wird auf 10.5% des einfachen Steuerbetrages festgesetzt.
- Die Ersatzabgabe beträgt mindestens 40 Franken und darf den vom kantonalen Recht festgelegten Höchstsatz nicht überschreiten.
- Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 18 Ja / 11 Nein gestützt auf Artikel 55 Absatz 1 Buchstabe e der Stadtordnung und unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Artikel 35 der Stadtordnung:
- Das mit einem Gesamtaufwandüberschuss von 4 928 391 Franken (Allgemeiner Haushalt: 4 669 101 Franken; Spezialfinanzierungen: 259 290 Franken) abschliessende Budget für das Jahr 2025 wird genehmigt.
- Im Jahre 2025 werden folgende Gemeindesteuern erhoben:
- Auf den Gegenständen der Staatssteuern (Einkommen, Vermögen, Gewinn, Kapital) das 1,7fache der kantonalen Einheitsansätze.
- Eine Liegenschaftssteuer von 1,5 ‰ des amtlichen Wertes.
- Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Gestützt auf Artikel 35 der Stadtordnung vom 24. November 2002 können 200 Stimmberechtigte beim Gemeinderat verlangen, dass der vorstehende Beschluss der Urnenabstimmung unterbreitet wird. Die Unterschriften müssen innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses im Nidauer Anzeiger dem Gemeinderat von Nidau eingereicht werden.
Stadtkanzlei Nidau