Fakultatives Referendum
Der Stadtrat von Nidau hat an seiner Sitzung vom 21. September 2023 gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe b der Stadtordnung die neue Geschäftsordnung des Stadtrates genehmigt.
Damit hat der Stadtrat von Nidau gestützt auf Artikel 55 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung unter Vorbehalt des fakultativen Referendums folgende Reglemente aufgehoben:
- Das Reglement vom 18. November 2004 für die ständigen Kommissionen des Stadtrates.
- Das Reglement vom 21. März 2013 über die Aufsichtskommission.
Gestützt auf Artikel 35 der Stadtordnung können 200 Stimmberechtigte verlangen, dass der Beschluss zur Aufhebung der Reglemente der Urnenabstimmung unterbreitet wird. Die Unterschriften müssen innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses im Nidauer Anzeiger bei der Stadtkanzlei eingereicht werden.