Fakultatives Referendum
Baurechtliche Teilgrundordnung «weiteres Stadtgebiet» und Uferschutzplan «Nidau-Büren-Kanal» mit Waldfeststellungsverfahren nach Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG) vom 4.10.1991
Der Stadtrat von Nidau hat an seiner Sitzung vom 18.11.21 gestützt auf Artikel 55 Buchstabe b und c der Stadtordnung und unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Artikel 35 der Stadtordnung, folgendes entschlossen:
- Die baurechtliche Teilgrundordnung «weiteres Stadtgebiet» mit Waldfeststellungsverfahren nach Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG) vom 4.10.1991 sowie der Uferschutzplan «Nidau-Büren-Kanal» werden genehmigt.
- Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
Gestützt auf Artikel 35 der Stadtordnung vom 24. November 2002 können 200 Stimmberechtigte beim Gemeinderat verlangen, dass der vorstehende Beschluss der Urnenabstimmung unterbreitet wird. Die Unterschriften müssen innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses im Nidauer Anzeiger dem Gemeinderat von Nidau eingereicht werden.
Stadtkanzlei Nidau