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Ergänzung der Nutzungsordnung Parzellen 17 und 525

09.01.2025

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Nidau an seiner Sitzung vom 10. Dezember 2024 die Revision der Nutzungsordnung der Parzelle 17 und 525 beschlossen hat. In der Nutzungsordnung wurde unter Art. 7 Abs. 3 neu die Möglichkeit der Vermietung von Mastlagerplätzen aufgenommen. Der monatliche Mietzins beträgt 10 Franken. Die revidierte Nutzungsordnung tritt per 1. Januar 2025 in Kraft. 

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne erhoben werden.

Stadtkanzlei Nidau

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