2. Öffentliche Auflage Teilbaurechtliche Grundordnung «AGGLOlac»
Änderungen und Anpassungen der Grundordnung aufgrund von Einsprachen.
Der Gemeinderat Nidau bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG, BSG 721.0) vom 9. Juni 1985 die Änderungen der teilbaurechtlichen Grundordnung im Bereich AGGLOlac zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 4. Juni 2020 bis 6. Juli 2020, in der Stadtkanzlei Nidau, öffentlich auf.
Achtung: Die Einsichtnahme der Auflagedokumente auf der Stadtkanzlei Nidau ist wegen der besonderen Lage (Corona) nur auf Voranmeldung möglich!
Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Stadtkanzlei Nidau, Schulgasse 2, 2560 Nidau einzureichen.
Bemerkung: Es kann nur zu den aufgelegten Änderungen Einsprache gemacht werden.
In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).
Allfällige Einspracheverhandlungen finden voraussichtlich ab August 2020 statt.
Nidau, den 12. Mai 2020
Der Gemeinderat
Download
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Änderung Teilbaureglement TBR 2. Auflage | 26.05.2020 | |
Bauzonenplan | 26.05.2020 | |
Nutzungszonenplan | 26.05.2020 | |
Planungsbericht | 26.05.2020 |