Sozialhilfe
Auftrag
Jede bedürftige Person in der Stadt Nidau und in den Gemeinden Port, Twann-Tüscherz und Ligerz hat Anspruch auf persönliche und wirtschaftliche Hilfe. Als bedürftig gilt, wer für seinen Lebensunterhalt nicht hinreichend oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufkommen kann.
Ziel und Umfang
Nebst der Existenzsicherung von bedürftigen Personen stellt die Sozialhilfe Angebote bereit, um die berufliche und soziale Integration zu fördern.
Die wirtschaftliche Unterstützung umfasst im Wesentlichen:
- den Grundbedarf für den Lebensunterhalt
- die Mietkosten
- die Gesundheitskosten sowie
- bedarfsabhängige situationsbedingte Leistungen
Die Sozialhilfe dient zur Überbrückung einer wirtschaftlichen Notlage und hat zum Ziel, die finanzielle Unabhängigkeit so rasch wie möglich wieder herzustellen. Sie beachtet den Grundsatz der Subsidiarität. Personen die Sozialhilfe beziehen, haben Mitwirkungspflichten.
Gesetzliche Grundlagen
- Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe, SHG
- Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe, SHV
- Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe, SKOS
- Berner Konferenz für Sozialhilfe, BKSE
Vorgehen
Personen in einer Notlage melden sich persönlich am Schalter der Sozialen Dienste. Sie erhalten dort das Anmeldeformular und einen Termin für ein unentgeltliches Beratungsgespräch.
Kontakt
Bereichsleiter