Kindes- und Erwachsenenschutz
Auftrag und Vorgehen
Im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Biel-Bienne (KESB) führen wir Beistandschaften für Kinder und Erwachsene. Zudem übernehmen wir ebenfalls im Auftrag der KESB, Abklärungen zur Prüfung, ob die Errichtung von Kindes- oder Erwachsenenschutzmassnahmen nötig ist. Ein weiteres Instrument bildet die präventive Beratung, bei der ohne gesetzliche Massnahme eine Beratung durch die Sozialen Dienste Nidau möglich ist.
Wir sind zuständig für Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinden Nidau, Port, Twann-Tüscherz und Ligerz, die aufgrund eines Schwächezustands bei Erwachsenen oder einer Kindeswohlgefährdung auf Unterstützung angewiesen sind.
Kindesschutz, Unterhaltsregelung und Vaterschaftsabklärungen
Aufgabe des Kindesschutzes ist es, Gefährdungssituationen abzuklären und gefährdete Kinder im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) mit geeigneten Massnahmen zu schützen. In den Unterstützungsprozess werden Kinder, deren Eltern und andere Angehörige oder Bezugspersonen miteinbezogen. Zu den stützenden Massnahmen gehören Beratung und Beistandschaft. Falls nötig wird eine familienexterne Hilfe eingerichtet.
Im Rahmen der (gemeinsamen) elterlichen Sorge sind wir den Eltern nach Bedarf bei einer Besuchsrechtsregelung, bei einem Abschluss einer Sorgerecht- und Unterhaltsvereinbarung oder bei einer Vaterschaftsabklärung behilflich.
Pflegekinder und Adoption
Die Aufsicht in unserem Zuständigkeitsgebiet wird seit dem 01.01.2024 im Auftrag der kantonalen Behörde (Kantonales Jugendamt des Kantons Bern) durch die Fachstelle Pflegekinder der Stadt Biel (Dienst für Kinder und Jugendliche) ausgeübt.
Erwachsenenschutz
Wenn jemand nicht oder nicht mehr in der Lage ist, seine persönlichen, administrativen und finanziellen Angelegenheiten selbstständig zu regeln und kein Vorsorgeauftrag vorliegt, braucht es eine Vertretung. Im Rahmen des Erwachsenenschutzes wird als Massnahme zur Hilfe und zum Schutz meist ein Beistand oder eine Beiständin ernannt.
Beistandschaften
Wenn niemand aus dem Umkreis der betroffenen Person die Aufgabe als Beistand oder Beiständin übernehmen kann, führen unsere Berufsbeistandspersonen im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) diese Beistandschaften.
Die Beistandschaften werden durch die Behörde angeordnet, um schutzbedürftigen Personen die notwendige Unterstützung und Hilfe zukommen zu lassen. Für Kinder und Jugendliche, die nicht unter elterlichen Sorge stehen, wird ein Vormund als gesetzlicher Vertreter ernannt.
Neben den Berufsbeiständinnen und Berufsbeiständen des Bereichs Kindes- und Erwachsenenschutz der Stadt Nidau führen auch Privatpersonen Mandate. Eine Fachperson aus unserem Bereich ist für die Rekrutierung, Ausbildung, Beratung und Unterstützung von privaten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern (priMa) zuständig.
Gefährdungsmeldungen
Wenn der Verdacht auf Gefährdung des Kindes- oder Erwachsenenwohles besteht, kann bzw. muss eine Gefährdungsmeldung gemacht werden. Sie ist grundsätzlich direkt bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einzureichen. Die Behörde prüft und entscheidet, ob ein Abklärungsverfahren eröffnet werden muss. Sofern angezeigt, wird unser Fachbereich Kindes- und Erwachsenenschutz mit der Durchführung einer Abklärung beauftragt, um zu prüfen, ob die Errichtung von Kindes- oder Erwachsenenschutzmassnahmen nötig ist.
Weiterführende Links / Downloads:
- Erwachsenenschutz, weiterführende Informationen
- Kindeswohl und Kindesschutz, weiterführende Informationen
- Kinder- und Jugendhilfe Kantonales Jugendamt, weiterführende Informationen
Kontakt
Bereichsleiterin