Totalsanierung Bahnhof Nidau
Planung im Bahnhofgebiet geht weiter: Zweite Mitwirkung zur ZPP Nr. 5 Bahnhof findet grossmehrheitliche Zustimmung
Das vom Nidauer Gemeinderat angepasste Vorgehen bei der Planung und Arealentwicklung des Bahnhofgebietes (ZPP Nr. 5) fand in der zweiten Mitwirkung grossmehrheitlich positiven Zuspruch und wird breit getragen. Der Vorgehensvorschlag sieht vor, in einem ersten Schritt mit einer «Rahmenplanung» die grundsätzlichen Spielregeln für die Zone mit Planungspflicht Nr. 5 «Bahnhofgebiet» festzulegen und die Bauhöhen sowie die möglichen Nutzungen zu definieren. In einem zweiten Schritt, nach Genehmigung der ZPP, ist die Durchführung eines qualitätssichernden Verfahrens zur Ermittlung des städtebaulichen Konzepts sowie der architektonischen und gestalterischen Umsetzung des Bauvorhabens vorgesehen. Davon ausgehend soll anschliessend eine Überbauungsordnung nach Art. 93ff. BauG erlassen werden.
Im Rahmen der 2. Mitwirkung vom 12. August 2024 bis 20. September 2024 sind insgesamt 15 Eingaben eingegangen, davon 8 von Privatpersonen und Unternehmen, 7 von Parteien, Verbänden und Organisationen.
Eine grosse Mehrheit der Mitwirkenden bewertet die Anordnung eines Grossverteilers, die öffentliche Parkierung in den Untergeschossen positiv. Verschiedene Nutzungsvorschläge wie Ärztezentrum, Seniorenwohnen und öffentliche Nutzungen wurden mehrfach eingebracht. Diese sind gemäss Vorschriften möglich. Zudem wurden in zahlreichen Mitwirkungsbeiträgen konkrete Anliegen zur Freiraum- und Grünraumgestaltung sowie zum klimaangepassten Bauen formuliert. Diese Anliegen werden stufengerecht in den nachgelagerten Planungsschritten vertieft, so etwa werden Gestaltungsvorschläge im qualitätssichernden Verfahren erwartet, welche dann in geeigneter Weise in der nachgelagerten Überbauungsordnung sichergestellt werden. Ebenfalls eingebracht wurden Massnahmen im Zusammenhang mit der Verkehrsplanung, die ausserhalb des Perimeters liegen und damit in anderen Verfahren zu regeln sind.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 19. November 2024 den Bericht zur zweiten öffentlichen Mitwirkung genehmigt und die daraus resultierenden Änderungen der ZPP-Vorschriften beschlossen. Zudem wurde das Planungsdossier zuhanden der kantonalen Vorprüfung verabschiedet.
Typ | Titel | Bearbeitet |
---|---|---|
Mitwirkungsbericht 2. öffentliche Auflage | 19.11.2024 |
2. Öffentliche Mitwirkung - Zone mit Planungspflicht Nr. 5 "Bahnhofgebiet"
Die Bevölkerung von Nidau kann sich im Rahmen einer 2. Mitwirkung erneut zur Planung und Arealentwicklung des Bahnhofgebietes äussern. Von Montag, 12. August 2024 bis Freitag, 20. September 2024 liegen die Unterlagen zur überarbeiteten „Zone mit Planungspflicht Nr. 5 Bahnhofgebiet“ öffentlich auf. Die Unterlagen können online unter www.nidau.ch/bahnhof heruntergeladen werden.
Der Nidauer Gemeinderat hat die diversen Rückmeldungen und Kritikpunkte aus der Bevölkerung und aus Fachkreisen im Rahmen der 1. Mitwirkung aufgenommen und schlägt nun ein zweistufiges Vorgehen vor. In einem ersten Schritt kann sich die Bevölkerung im Rahmen der 2. öffentlichen Mitwirkung zur generalisierten Planungsvorlage äussern. Diese „Rahmenplanung“ legt in der „Zone mit Planungspflicht Nr. 5 Bahnhofgebiet“ die Spielregeln im Grundsatz fest und definiert Bauhöhe und mögliche Nutzungen.
In einem zweiten Schritt, nach der Genehmigung der ZPP, ist vorgesehen, ein qualitätssicherndes Verfahren zur Ermittlung des städtebaulichen Konzepts wie auch zur architektonischen und gestalterischen Ausgestaltung des Bauvorhabens durchzuführen.
Die Auflageakten zur 2. öffentlichen Mitwirkung bestehen aus:
- Teilzonenpläne und Vorschriften
- Erläuterungsbericht (Bericht nach Art. 47 RPV) inkl. Anhänge 1 bis 4
- Teilbaureglement Altstadt – Vorschriften ZPP Nr. 5 Bahnhofgebiet
Akten zu der öffentlichen Mitwirkung Zone mit Planungspflicht Nr. 5 «Bahnhofgebiet»
Typ | Titel | Bearbeitet |
---|---|---|
Teilzonenpläne und Vorschriften ZPP Nr. 5 Bahnhofgebiet (Stand: 2. öffentliche Mitwirkung) | 06.08.2024 | |
Teilbaureglement Altstadt – Vorschriften ZPP Nr. 5 Bahnhofgebiet 2. Öffentliche Mitwirkung | 06.08.2024 | |
Erläuterungsbericht ZPP Nr. 5 Bahnhofgebiet (Stand: 2. öffentliche Mitwirkung) | 08.08.2024 | |
Mitwirkungsbericht ZPP Nr. 5 Bahnhofgebiet Öffentliche Mitwirkung | 08.08.2024 |
Öffentliche Mitwirkung - Zone mit Planungspflicht Nr. 5 "Bahnhofgebiet"
Vom 3. November 2022 bis am 5. Dezember 2022 fand die öffentliche Mitwirkung zur Zone mit Planungspflicht 5 (ZPP 5) «Bahnhofgebiet» statt. Von insgesamt 22 Eingaben waren 3 von Vereinen, eine von einer Unternehmung, 5 von Parteien sowie 13 von Privatpersonen eingegangen. Die Eingaben wurden einzeln geprüft und durch den Gemeinderat im Mitwirkungsbericht gewürdigt. Der Mitwirkungsbericht wurde anschliessend veröffentlicht.
Attraktiver und hindernisfrei
Mit dem Projekt «Ausbau Bahnhof Nidau» der Aare Seeland mobil AG wird der Bahnhof Nidau modernisiert und somit hindernisfrei, sicherer und für die Bahnkunden attraktiver. Der Ausbau der Gleisanlagen ermöglicht zudem die Abfertigung grösserer Kapazitäten. Gleichzeitig mit dem Umbau wird durch den Kanton Bern ein neuer Kreisel erstellt, welcher den Aalmatten- und den Gerberweg erschliesst. Weiter wird die Buswendeschlaufe aufgehoben. Dies ist möglich, weil die Buslinie 5 über den neuen Kreisel wenden kann und die Buslinie 6 in Richtung Port weiterfährt. Parallel zu diesen Arbeiten werden die Werkleitungen zwischen dem Nidau-Büren-Kanal und dem Balainenweg erneuert. Die Bauarbeiten dauern bis ins Jahr 2024.