Nutzungskonzept Balainen
Neues Nutzungskonzept für das Schulhaus Balainen: Klare Regeln für ein harmonisches Miteinander
Das Schulhaus Balainen wird besonders in den wärmeren Monaten intensiv von unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen genutzt. Diese vielseitige Nutzung führt immer wieder zu Konflikten zwischen der Bevölkerung, dem Schulbetrieb und den angrenzenden Nachbarn. Im Zentrum der Problematik stehen Lärmbelästigungen, Störungen des Schulalltags, Sicherheitsfragen, Littering sowie Unklarheiten in der Zuständigkeit.
Im Zuge der Planung des neuen Skate- und Bewegungsparks (Bau erfolgt voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2025) wurde zur Bewältigung dieser Herausforderungen in Zusammenarbeit mit der Fachstelle SpielRaum ein Nutzungskonzept entwickelt. Ziel ist es, den Schulbetrieb störungsfrei zu gestalten und gleichzeitig die Aufenthaltsqualität für die Bevölkerung zu verbessern.
Das Konzept entstand in einem partizipativen Verfahren. Sowohl Nutzerinnen und Nutzer vor Ort als auch Interessierte konnten sich bei einer Online-Umfrage aktiv einbringen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse bildeten die Grundlage für die Entwicklung klarer Nutzungsregeln, die die Interessen aller beteiligten Gruppen berücksichtigen.
Ein zentraler Bestandteil des neuen Konzepts ist die Aufteilung des Schulareals in zwei Bereiche:
- Öffentlicher Bereich (blaue Zone): Dieser Bereich bleibt für die Öffentlichkeit auch während des Schulbetriebs zugänglich.
- Nicht-öffentlicher Bereich (rote Zone): Dieser Bereich ist während der Schulzeiten ausschliesslich der Schule vorbehalten, um einen reibungslosen Schulbetrieb zu gewährleisten.
Durch diese räumliche Trennung wird eine klare Abgrenzung zwischen Schulbetrieb und Freizeitaktivitäten geschaffen. Zusätzlich wird die Aufteilung des Areals durch Informationstafeln und Schilder vor Ort anschaulich dargestellt. Zur Umsetzung des Nutzungskonzepts wird eine Nutzungsordnung für das Schulareal Balainen erlassen. Gleichzeitig erfolgt eine geringfügige Anpassung der Verordnung über die Benützung der Schul- und Sportanlagen (SR 681.11). Die Gesetzesänderungen treten per 1. April 2025 in Kraft. Die Hinweisschilder und Informationstafeln werden im Laufe des Frühjahrs 2025 vor Ort installiert, sodass die Umsetzung des Nutzungskonzepts mit Beginn der Sommersaison ab Mai 2025 erfolgen kann.
Mit dem neuen Nutzungskonzept wird eine nachhaltige Lösung geschaffen, die das friedliche Miteinander aller Nutzergruppen fördert und das Schulhaus Balainen als Begegnungsort stärkt.
Rechtsgrundlagen
Typ | Titel | Bearbeitet |
---|---|---|
Nutzungsordnung Balainen | 28.02.2025 | |
Verordnung ueber Schul und Sportanlagen, Änderungen | 28.02.2025 |