Gesundheitsdienst
Schularzt
In den Gemeinden des Kantons Bern besteht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ein schulärztlicher Dienst. Er überprüft die gesundheitlichen Verhältnisse an den öffentlichen Schulen während der obligatorischen Schulzeit. Der Gesundheitszustand der Kinder wird im Kindergartenjahr vor dem Schuleintritt sowie in der 4. und 8. Klasse durch schulärztliche Untersuchungen überprüft. Diese schulärztlichen Untersuchungen sind obligatorisch. Die aktuellen Formulare sind auf der Homepage der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern verfügbar. Sie können entweder durch die Schulärztin/den Schularzt (die Kosten gehen zu Lasten des Trägers der Schule) oder durch die Hausärztin/den Hausarzt (die Kosten gehen zu Lasten der Eltern) durchgeführt werden.
Für die Nidauer Schule ist folgende Schulärztin bzw. folgender Schularzt zuständig:
Kindergarten und 1. - 6. Klasse |
Frau |
7. - 9. Klasse (Mädchen) |
Frau |
7. - 9. Klasse (Knaben) |
Herr |
Schulzahnärztlicher Dienst
Die Schulzahnpflege Nidau ist für schulpflichtige Kinder (ab Kindergarten bis und mit 9. Klasse) wie folgt organisiert:
Eltern:
- melden der Schulverwaltung Nidau den Zahnarzt oder die Zahnärztin durch Ausfüllen eines entsprechenden Talons; insbesondere auch bei einem Wechsel desselben bzw. derselben
- sorgen dafür, dass ihre Kinder einmal pro Schuljahr unaufgefordert zur Jahreskontrolle beim gemeldeten Zahnarzt gehen (Kosten zu Lasten der Schulverwaltung)
- helfen den Kindern, die Zähne täglich zu pflegen, wenn nötig mit Beratung des Zahnarztes oder der Zahnärztin
- können in finanzieller Notlage um einen Gemeindebeitrag anfragen
Zahnarzt:
- führt die jährliche Kontrolle durch und informiert die Eltern über das Ergebnis
- behandelt die Kinder im Einverständnis mit den Eltern (Kosten zu Lasten der Eltern)
- berät hinsichtlich Vorsorgemassnahmen und erstellt auf Wunsch Kostenvoranschläge
Schulzahnpflege Nidau:
- bearbeitet die Elterngesuche aufgrund der aktuellen Steuertaxation und der Verordnung über die Schulzahnpflege der Stadt Nidau
- übernimmt die Kosten der Jahreskontrolle (Pos. 4.0100) für alle Schüler und Schülerinnen (Kindergarten bis und mit 9. Klasse)
- Kontaktadresse bei Fragen: Abteilung Bildung, Kultur und Sport, Tel. 032 332 94 27
Schulen / Klassenlehrperson:
- informieren in der Klasse und an Elternabenden über Vorsorgemassnahmen (Prophylaxe)
- im Kindergarten und in der 1./2., 3./4. und 7. Klasse werden die Schülerinnen und Schüler durch eine Dentalhygienikerin in der richtigen Zahnpflege unterrichtet.