Ausländische Staatsangehörige
Zuzug
Sie sind neu nach Nidau gezogen? Herzlich Willkommen! Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen nach Zuzug bei uns an. Dazu steht Ihnen der Einwohnerschalter in der Verwaltung zur Verfügung oder Sie erledigen dies bequem online mit dem eUmzug.
Bitte bringen Sie sämtliche Dokumente gemäss untenstehenden Aufzählungen mit.
- Pass / Identitätskarte
- Abmeldebestätigung
- Familienbüchlein (wenn vorhanden)
- aktuelles Zivilstandsdokument
- Mietvertrag
- Arbeitsvertrag (ausgenommen C-Ausweis)
- Ausländerausweis
Zuzug aus dem Ausland
Für EU-EFTA Staatsangehörige |
Für Drittstaatangehörige |
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Wochenaufenthalt
Sie halten sich zu Arbeits-, Aus- oder Weiterbildungszwecken nur während der Woche in Nidau auf und begründen Ihren Lebensmittelpunkt (Wohnsitz) an einem anderen Wohnort? Dann können Sie sich in Nidau als Wochenaufenthalter anmelden.
Bitte bringen Sie mit:
- Interimsausweis/e
- Familienbüchlein (wenn vorhanden)
- Mietvertrag
Wegzug
Wenn Sie aus Nidau wegziehen, müssen Sie dies am Einwohnerschalter spätestens am Wegzugstag bekanntgeben. Mitzubringen sind:
- Ausländerausweis
- Pass
- Vertreteradresse in der Schweiz (nur bei Wegzug ins Ausland)
Ab Wegzugsdatum müssen Sie sich innert 14 Tagen beim neuen Wohnort anmelden.
Sie können den Wegzug auch bequem online via eUmzug erledigen.
Umzug
Ihren Umzug innerhalb der Gemeinde Nidau melden Sie bitte innert 14 Tagen beim Einwohnerschalter. Bringen Sie den neuen Mietvertrag mit. Sie können den Umzug auch bequem online via eUmzug erledigen.