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Testament, Todesfall und Erbschaft

Testament deponieren

Testamente können gegen eine einmalige Gebühr bei der Stadt Nidau deponiert werden. Einmal hinterlegt, können Sie ihr Testament gegen Vorweisen eines amtlichen Ausweises austauschen oder zurücknehmen.

Testamente können auch bei einem Notariat hinterlegt werden.

 

Todesfall

Vorgehenshilfen, was bei einem Todesfall alles zu tun ist, finden Sie hier.

Verstirbt eine Person muss ein Siegelungsprotokoll aufgenommen werden. Diese Massnahme soll die Erbmasse sichern. Die Siegelungsbeauftragte meldet sich bei den Erben, um das Siegelungsprotokoll zu erstellen. Die bei der Siegelung anwesenden Personen sind verpflichtet, wahrheitsgetreu Auskunft zu geben und Räumlichkeiten zu öffnen.

 

Testament einliefern

Nach einem Todesfall besteht für die Angehörigen die Pflicht, alle letztwilligen Verfügungen der Gemeinde einzuliefern.

 

Testament eröffnen

Das Testament wird durch ein Notariat eröffnet. 

 

Erbschaftsausschlagung

Weitere Informationen sowie das Formular dazu finden Sie unter diesem Link.

 

Erbbescheinigung (auch Erbenschein, Erbschein)

Die Erbbescheinigung ermächtigt die Erben auf ihre Erbschaft zuzugreifen. Sie wird durch ein Notariat ausgestellt.

Die Stadt Nidau kann eine negative Bescheinigung ausstellen, dass kein Testament bei der Stadt Nidau hinterlegt ist. 

 

 

Weitere Informationen.

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