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Steuererlass

Wenn Sie in eine dauerhafte finanzielle Notlage geraten sind, haben Sie die Möglichkeit, bei uns ein Gesuch um Steuererlass einzureichen.

Sind die Grundlagen nicht ausreichend für einen Steuererlass, können Sie beim Kanton ein Gesuch um Zahlungserleichterung, d.h. um Verlängerung der Zahlungsfrist stellen.
(Adresse der zuständigen Inkassostelle unten rechts).

Voraussetzungen / Kosten / Gesuch

 

Steuerverwaltung Stadt Nidau

Schulgasse 2
2560 Nidau
032 332 94 29

 

Kontakt:

Sonja Rothen

Sachbearbeiterin Steuern

Kantonale Steuerverwaltung
Dienstleistungszentrum Seeland
Bahnhofplatz 10, 2501 Biel

Bereich Veranlagung und Inkasso
Telefon         031 633 60 01
Fax              031 633 91 00
Internet        www.sv.fin.be.ch
Mail             

Weitere Informationen.

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