Steuererlass
Wenn Sie in eine dauerhafte finanzielle Notlage geraten sind, haben Sie die Möglichkeit, bei uns ein Gesuch um Steuererlass einzureichen.
Sind die Grundlagen nicht ausreichend für einen Steuererlass, können Sie beim Kanton ein Gesuch um Zahlungserleichterung, d.h. um Verlängerung der Zahlungsfrist stellen.
(Adresse der zuständigen Inkassostelle unten rechts).
Voraussetzungen / Kosten / Gesuch
Sachbearbeiterin Steuern
Kantonale Steuerverwaltung
Dienstleistungszentrum Seeland
Bahnhofplatz 10, 2501 Biel
Bereich Veranlagung und Inkasso
Telefon 031 633 60 01
Fax 031 633 91 00
Internet www.sv.fin.be.ch
Mail sl.sv@be.ch