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Subsidiarität

Leistungen der Sozialhilfe sind grundsätzlich nachrangig gegenüber anderen Leistungen jeglicher Art (beispielsweise Sozialversicherungsleistungen, Einkommen aller Art, Vermögen, Zuwendungen Dritter usw.). Das heisst, dass Sozialhilfe nur dann geleistet wird, wenn eine bedürftige Person sich nicht selber helfen kann oder Hilfe von dritter Seite nicht oder nicht rechtzeitig erhältlich ist.

 

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