Notlage
Wer in eine finanzielle Notlage geraten ist und keine Leistungen geltend machen kann (siehe Subsidiarität), hat den Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums. Eine finanzielle Notlage liegt dann vor, wenn eine Person über kein, ein ungenügendes oder nicht rechtzeitig verfügbares Einkommen jeglicher Art verfügt.