Geburt und Heirat
Geburt
Sie werden Mutter oder Vater und möchten sich über das Thema Geburt informieren?
Auf der Website des Kantons Bern erhalten Sie hilfreiche Informationen rund um die Namensgebung, Bürgerschaft und vieles mehr.
Bei nicht verheirateten Paaren gilt grundsätzlich die Mutter als gesetzliche Vertretung. Väter haben die Möglichkeit der Vaterschaftsanerkennung beim Zivilstandesamt, um auch rechtlich als Vater zu gelten und die elterliche Sorge gemeinsam mit der Mutter des Kindes auszuüben. Weiterführende Informationen finden Sie unter gemeinsame elterliche Sorge und im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz.
Heirat
Sie haben sich entschlossen zu heiraten? Schon heute wünschen wir Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute. Ihre Fragen zur Ehevorbereitung und Trauung beantwortet das für Sie zuständige Zivilstandsamt im Kanton Bern.
Ausführliche Informationen rund um das Thema Heiraten finden Sie auf der Website des Kantons Bern.
Welches Zivilstandsamt für Sie zuständig ist, erfahren Sie hier.