Gebühren
Die Finanzierung der öffentlichen Abfallentsorgung erfolgt durch die Gebühren der BenützerInnen, die Leistungen der Gemeinde für die Entsorgung, Leistungen Dritter (Beiträge Kanton, Bund) sowie den Erlösen aus dem Verkauf von gesammelten Rohstoffen (z.B. Kompost, Papier).
Kehrichtgrundgebühr
Die Kehrichtgrundgebühr für Haushaltungen wird pro Einwohnergleichwert, d.h. Anzahl Zimmer, erhoben. Die Grundgebühr wird vom Gemeinderat unter Einhaltung des Gebührenrahmens (zwischen CHF 20.00-50.00 pro Jahr) festgelegt.
Die Grundgebühr für Industrie-, Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe wird nach Betriebs- und Lagerfläche erhoben. Auch hier wird die Gebühr vom Gemeinderat unter Einhaltung des folgenden Gebührenrahmes festgelegt:
- Betriebs- und Lagerfläche bis 100m2: CHF 100.00-500.00
- Betriebs- und Lagerfläche bis 500m2: CHF 200.00-1‘000.00
- Betriebs- und Lagerfläche über 500m2: CHF 400.00-2‘000.00
Verursachergebühr / Volumengebühr
Nidau ist im Verbund der MÜVE Biel-Seeland AG. Die Volumengebühr wird pro MÜVE-Sack entsprechend der Sackgrösse erhoben. Nicht offizielle Säcke oder allgemein Sperrgut welches mit dem Hauskehricht entsorgt wird, sind mit einer Sperrgut-Vignette der MÜVE zu versehen (im Detailhandel erhältlich). Siehe dazu auch Abfall-Kehricht.
Für Industrie-, Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe gibt es zusätzlich die Möglichkeit die Kehrichtcontainer mit Containerplomben oder mit Container-Vignetten (ausschliesslich auf der Abteilung Infrastruktur erhältlich) zu versehen.
Weitere Informationen zu den Gebühren und allgemein zum Thema Abfall finden Sie in unserem Abfallreglement.