Feuerwehrersatzabgabe
Die Dienstpflicht beginnt für alle in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer mit dem 20. Altersjahr und endet mit erreichen des 52. Altersjahres. Wer nicht aktiv Dienst leistet, bezahlt eine Ersatzabgabe von 10.5% auf der einfachen Steuer. Diese Abgabe beträgt mind. CHF 40.00 und max. CHF 450.00.
Loïc Wessner
Sachbearbeiter Finanzen