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Familiennachzug

Sie leben in Nidau und möchten Ihre Familienangehörigen (Kinder, Ehemann, Ehefrau, Eltern) aus dem Ausland in die Schweiz holen?

Der Familiennachzug ist möglich, sofern die betreffenden Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben werden. Die einreisenden Personen müssen vor der Einreise im Besitz der Zusicherung für eine Aufenthaltsbewilligung sein.

Jahresaufenthaltern wird der Familiennachzug bewilligt, wenn sie über die finanziellen Mittel, eine angemessene Wohnung und eine gesicherte Erwerbstätigkeit verfügen. Niedergelassene unterstehen keinen einschränkenden Bestimmungen.

Das Formular zum Familiennachzug ist auf der Website der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern oder am Einwohnerschalter der Stadt Nidau erhältlich. Das vollständig ausgefüllte Formular reichen Sie bitte am Einwohnerschalter mit folgenden Beilagen ein:

  • Original Mietvertrag
  • Original Eheschein
  • Original Geburtsschein der Kinder
  • Original Arbeitsvertrag
  • Lohnabrechnungen der letzten 4 Monate

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter:

Weitere Informationen.

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