Betreuungsgutschein
Für Eltern, welche in Nidau wohnhaft sind, stellt die Abteilung Bildung, Kultur und Sport (BKS) Betreuungsgutscheine aus.
Betreuungsgutscheine können für den Besuch einer Kindertagesstätte für Kinder ab drei Monaten bis Ende Kindergarten beantragt werden.
Betreuungsgutscheine für die Betreuung durch eine Tagesfamilien-Organisation richten sich nach dem Angebot der Institution.
Der Antrag für einen Betreuungsgutschein kann elektronisch mittels KiBon oder in Papierform gestellt werden.
Vorgehen
1. Vertrag mit einer Kindertagesstätte oder einer Tagesfamilien-Organisation abschliessen.
2. Antrag stellen
3. Abteilung BKS prüft den Antrag auf Vollständigkeit und Richtigkeit und
stellt den Betreuungsgutschein aus.
Betreuungsgutscheine können ab Mitte Februar für die Periode des kommenden Schuljahres, d.h. vom 1. August bis 31. Juli beantragt werden.