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Postulat: Wirtschaftlicher Schaden und hoher Verwaltungsaufwand durch illegale Landnahme des Expo-Areal – wer kommt dafür auf?

25.05.2022
Vorstossart: Postulat
Vorstoss-Nr.: P 227
Richtlinienmotion: ---
Behandlung im Stadtrat: 15.09.2022
Eingereicht am: 16.05.2022
Eingereicht von: François Zahnd (FDP), Jessica Aellig (FDP)
Mitunterzeichnende:

---

Beschluss Gemeinderat: 30.08.2022
Aktenzeichen: nid 0.1.6.2 / 6.3
Ressort: Präsidiales
Antrag Gemeinderat: Annahme und gleichzeitige Abschreibung

Antrag

Der Gemeinderat wird gebeten dem Stadtrat über folgende Abklärungen Bericht zu erstatten:

  1. Zum Resultat der Aufforderung an die Stadt Biel, das Expo-Areal vor illegalen Landahmen endlich besser zu schützen (gemäss Richtlinienmotion «Aufforderung an die Stadt Biel, das Expo-Areal vor illegalen Landahmen endlich besser zu schützen», eingereicht durch die FDP am 07.Mai 2021).
  2. Ob und in welchem Umfang die Stadt Biel oder allfällige Dritte für den Wirtschaftlichen Schaden aufkommen, der Mietern des Expo-Areals entsteht, wenn das Terrain durch die Besetzung nicht genutzt werden kann.
  3. Welche Kosten und welchen Aufwand der Stadt Nidau durch die illegale Landnahme des Expo-Areals entnehmen
  4. Ob und in welchem Umfang die Stadt Biel oder allfällige Dritte der Stadt Nidau für den Aufwand entschädigen, die im Zusammenhang mit illegalen Landnahmen des Expo-Areal entstehen.

Begründung

Die illegale Landnahme des Expo-Areals kann im Falle einer Vermietung an Dritte dazu führen, dass diese ihren Event nicht durchführen können. Wir möchten wissen, wer für den wirtschaftlichen Schaden aufkommt. Auch die Stadt Nidau hat jeweils einen hohen Aufwand, auch möchten wir wissen, wer dafür aufkommt.

 

Antwort des Gemeinderates

Das vorliegende Postulat P 227 ist identisch mit dem Postulat P 221, das am 7. Mai 2021 eingereicht und am 18. November 2021 vom Stadtrat angenommen wurde. Per 1. Januar 2022 wurde das Postulat 221 nach Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe b der Geschäftsordnung des Stadtrats abgeschrieben. Dies aufgrund des Austritts der Postulantin aus dem Stadtrat und dem Nichtvorhandensein von Mitunterzeichnenden. Daraufhin wurde das vorliegende Postulat erneut eingereicht.

Zwischenzeitlich lässt sich festhalten, dass Massnahmen zum Schutz des Areals von illegalen Landnahmen in Form von baulichen Massnahmen und einem richterlichen Verbot durch die Stadt Biel umgesetzt wurden. Zudem ist es bisher nicht vorgekommen, dass eine Veranstaltung auf dem Expo Park aufgrund einer illegalen Besetzung durch Fahrende nicht hätte durchgeführt werden können. Entsprechend bestehen dazu keine Erfahrungswerte.

Zu den Kosten lässt sich sagen, dass illegale Landnahmen einen hohen Verwaltungsaufwand generieren, sich dieser aber durch einen etablierten und konsolidierten Prozess deutlich verringert (siehe Fahrende auf dem Expo Areal – Berichterstattung, Stadtratssitzung vom 19. November 2020). Dabei ist zu vermerken, dass für beide Städte Biel und Nidau Verwaltungsaufwand anfällt. So fällt beispielsweise der grosse Aufwand für die Einleitung der rechtlichen Schritte im Falle des Expo Areals bei der Stadt Biel als Grundeigentümerin an. Ein Grossteil der Kosten für die Infrastruktur wird der Stadt Nidau von den Fahrenden bezahlt.

Grundsätzlich lässt sich der skizzierte Fall allerdings trotz der Vorkehrungen nicht vollständig ausschliessen und es dürfte mittlerweile Konsens darüber bestehen, dass es sich bei der Besetzung von Plätzen durch Fahrende um eine Thematik handelt, die über die Gemeindegrenzen hinausgeht und die deshalb mit einer regionalen gut abgestimmten Zusammenarbeit anzugehen ist. Aus diesen Gründen beantragt der Gemeinderat die Annahme und gleichzeitige Abschreibung des Vorstosses.

 

Stadtratsbeschluss

Einstimmige Annahme und gleichzeitige Abschreibung

 

Weitere Informationen.

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