Postulat: Wirtschaftlicher Schaden und hoher Verwaltungsaufwand durch illegale Landnahme des Expo-Areal – wer kommt dafür auf
Vorstossart: | Postulat |
Vorstoss-Nr.: | P 221 |
Richtlinienmotion: | --- |
Behandlung im Stadtrat: | 18.11.2021 |
Eingereicht am: | 07.05.2021 |
Eingereicht von: | Amélie Evard (FDP) |
Mitunterzeichnende: | -- |
Beschluss Gemeinderat: | 21.09.2021 |
Aktenzeichen: | nid 0.1.6.2 / 5.6 |
Ressort: | Präsidiales |
Antrag Gemeinderat: | Annahme als Postulat |
Per 1. Januar 2022 abgeschrieben nach Art. 32 Abs. 1 Bst. b GO |
Antrag
Der Gemeinderat wird gebeten dem Stadtrat Bericht über folgende Abklärungen Bericht zu erstatten:
1. Zum Resultat der Aufforderung an die Stadt Biel, das Expo-Areal vor illegalen Landnahmen endlich besser zu schützen (gemäss Richtlinienmotion «Aufforderung an die Stadt Biel, das Expo-Areal vor illegalen Landnahmen endlich besser zu schützen», eingereicht durch die FDP am 07. Mai 2021)
2. ob und in welchem Umfang die Stadt Biel oder allfällige Dritte für den wirtschaftlichen Schaden aufkommen, der Mietern des Expo-Areals entsteht, wenn das Terrain durch die Besetzung nicht genutzt werden kann
3. welche Kosten und welchen Aufwand der Stadt Nidau durch die illegale Landnahme des Expo-Areals entstehen
4. ob und in welchem Umfang die Stadt Biel oder allfällige Dritte die Stadt Nidau für den Aufwand entschädigen, die im Zusammenhang mit illegalen Landnahmen des Expoareals entstehen.
Begründung
Die illegale Landnahme des Expo-Areals kann im Falle einer Vermietung an Dritte dazu führen, dass diese ihren Event nicht durchführen können. Ich möchte wissen, wer für den wirtschaftlichen Schaden aufkommt. Auch die Stadt Nidau hat jeweils einen hohen Aufwand, auch möchte ich wissen, wer dafür aufkommt.
Antwort des Gemeinderates
Der Gemeinderat ist bereit, das Postulat zur Annahme zu empfehlen und dem Stadtrat zu gegebener Zeit über die aufgeführten Punkte Bericht zu erstatten. Aus heutiger Sicht lässt sich festhalten, dass es bisher nicht vorgekommen ist, dass eine Veranstaltung auf dem Expo Park aufgrund einer illegalen Besetzung durch Fahrende nicht hätte durchgeführt werden können und entsprechend keinerlei Erfahrungswerte zum beschriebenen wirtschaftlichen Schaden bestehen. Zu den Kosten lässt sich sagen, dass illegale Landnahmen Verwaltungsaufwand generieren, sich dieser aber durch einen etablierten und konsolidierten Prozess deutlich verringert (siehe Fahrende auf dem Expo Areal – Berichterstattung, Stadtratssitzung vom 19. November 2020). Dabei ist zu vermerken, dass für beide Städte Biel und Nidau Verwaltungsaufwand anfällt. So fällt beispielsweise der Aufwand für die Einleitung der rechtlichen Schritte im Falle des Expo Parks bei der Stadt Biel als Grundeigentümerin an. Die Kosten für die Infrastruktur werden in der Regel von den Fahrenden kostendeckend bezahlt.
Stadtratsbeschluss
Annahme als Postulat mit 16 Ja / 11 Enthaltungen
Vorstoss im Original
Typ | Titel | Bearbeitet |
---|---|---|
P 221 Wirtschaftlicher Schaden und hoher Verwaltungsaufwand durch illegale Landnahme des Expo Areal – wer kommt dafür auf | 20.05.2021 |