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Postulat: Preise Parkkarten für Anwohner und Auswärtige abstufen

26.03.2020

Vorstossart:

Postulat
Vorstoss-Nr.: P 216
Richtlinienmotion: ---
Behandlung im Stadtrat: 17. und 18. Juni 2020
Eingereicht am: 05.03.2020
Eingereicht von: Evard Amélie (FDP), Schneiter Marti Susanne (FDP)
Mitunterzeichnende:

---

Beschluss Gemeinderat: 26.05.2020
Aktenzeichen: nid 0.1.6.2 / 4.1
Ressort: Sicherheit
Antrag Gemeinderat: Annahme
Per 1. Januar 2022 abgeschrieben nach Art. 32 Abs. 1 Bst. b GO

Antrag

Die Postulantinnen beauftragen den Gemeinderat, eine Abstufung der Jahresparkkartengebühren zu prüfen.

 

Begründung

Im Rahmen des Gesamtverkehrskonzepts hat sich gezeigt, dass Jahresparkkarten mit einem Pries von 240 CHF im Vergleich mit den Nachbargemeinden massiv günstiger sind. Zudem werden aufgrund neuer Projekte (bspw. Der neuen Buslinie 3) zahlreiche Parkplätze, welche heute vor allem von Anwohnern genutzt werden, aufgehoben. Um einerseits Anreize zu schaffen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad nach Nidau zur Arbeit zu kommen und andererseits den Anwohnern weiterhin genügend Parkmöglichkeiten bereitzustellen, ist eine Abstufung der Gebühr der Parkkarte für auswärtige Personen sinnvoll.

Die Postulantinnen bitten deshalb den Gemeinderat, die Gebühr für Jahresparkkarten für Auswärtige anzuheben.

 

Antwort des Gemeinderates

a)    Formelles

Nach Artikel 50 der Stadtordnung kann jedes Mitglied des Stadtrats mit einem Postulat das Begehren stellen, dass der Gemeinderat ein bestimmtes Geschäft aus dem Zuständigkeitsbereich der Stimmberechtigten, des Stadtrats oder des Gemeinderats prüft und dem Stadtrat über das Ergebnis der Prüfung Bericht erstattet. Mit dem vorliegenden Vorstoss wird der Gemeinderat beauftragt, eine Abstufung der Jahresparkkartengebühren zu prüfen. Die Parkgebühren sind in der Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Stadt Nidau (Parkierungsverordnung) vom 14. September 2004 festgelegt. Die Verordnung ist im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats. Der mögliche Gebührenrahmen ist dabei im Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Stadt Nidau (Parkierungsreglement) vom 24.Juni 2004 vorgegeben. Das Reglement liegt in der Zuständigkeit des Stadtrats. Das Postulat ist somit zulässig.

 

b)    Inhaltliche Stellungnahme

Der Gemeinderat begrüsst das Anliegen, eine Abstufung der Jahresparkkartengebühren zu prüfen. Die Überprüfung der Parkgebühren entspricht einer verbindlichen Zielaussage des Gesamtverkehrskonzepts der Stadt Nidau und die Überprüfung des Parkplatzbewirtschaf­tungskonzepts ist als Massnahme im Gesamtverkehrskonzept enthalten. Gleichzeitig ist im Gesamtverkehrskonzept festgelegt, dass die Bewirtschaftungsformen und insbesondere auch die Gebühren regional überprüft und koordiniert werden sollen.

Die Erarbeitung eines Parkraumkonzepts für die Kernagglomeration (Parkierung und Parkraumbewirtschaftung) ist im Umsetzungsprogramm 2019/2020 zum Gesamtmobilitätskonzept Zustand Ostast enthalten. Das Leitungsgremium Agglomeration Biel wird sich zeitnah mit der weiteren Priorisierung und diesbezüglichen Umsetzungsplanung befassen. Der Gemeinderat erachtet es deshalb als sinnvoll, eine Überprüfung der Parkgebühren inkl. der Prüfung einer Differenzierung der Jahresparkgebühren für Anwohnende und Auswärtige im Kontext des Parkraumkonzepts für die Kernagglomeration vorzunehmen. Der Gemeinderat beantragt die Annahme des Postulats.

 

Stadtratsbeschluss

Annahme mit 22 Ja / 5 Nein / 1 Enthaltung

 

Vorstoss im Original

Vorstoss im Original
Typ Titel Bearbeitet
Datei PDF document P216 Preise Parkkarten für Anwohner abstufen 26.03.2020

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