Postulat: Neubewertung der Liegenschaften ab dem Steuerjahr 2020
Vorstossart: |
Postulat |
Vorstoss-Nr.: | P 213 |
Richtlinienmotion: | --- |
Behandlung im Stadtrat: | 17. und 18.06.2020 |
Eingereicht am: | 21.11.2019 |
Eingereicht von: | Münger Tamara (BDP) |
Mitunterzeichnende: |
Baumann Markus, Evard Amélie, Fischer Martin, Leiser Matthias, Lucchini-Gutiérrez Olea Maria del Carmen, Schneiter Marti Susanne, Spycher Thomas |
Beschluss Gemeinderat: | 04.02.2020 |
Aktenzeichen: | nid 0.1.6.2 / 1.17 |
Ressort: | Finanzen |
Antrag Gemeinderat: | Annahme als Postulat |
Antrag
Der Gemeinderat wird beauftragt zu prüfen, ob eine Senkung der Liegenschaftssteuer in der Gemeinde Nidau auf das nächstmögliche Steuerjahr (2021) möglich ist.
Die Steuer ist so weit zu senken, dass die Einnahmen mit denen aus dem Steuerjahr 2019 für die Stadt Nidau identisch sind.
Begründung
Die letzte Bewertung der amtlichen Gebäudewerte fand 1999 statt.
Die Neubewertung durch den Kanton Bern soll per 31.12.2020, also bereits massgebend für das Steuerjahr 2020, in Kraft treten. Es ist eine reine „Tischbewertung“. Es kommen also keine Schätzer in die Liegenschaften und alle Eigentümer werden von dieser Neubewertung betroffen sein.
Der amtliche Wert wird auf 70% oder 77% des Verkehrswertes (Wert auf dem Käufermarkt) festgelegt. Wie hoch dieser Verkehrswert ist, wird anhand von Statikstiken der Handänderungen und weiteren Indexen durch die Steuerbehörde erhoben.
Der amtliche Wert hat einen direkten Einfluss auf die Liegenschaftssteuer. Diese ist in der Gemeinde Nidau bereits heute sehr hoch: aktuell 1.5‰ (Vergleich: Port 1.0‰).
Durch die Neubewertung steigen die amtlichen Werte und somit auch die Steuerschuld der Vermögenssteuer. Die Bewertung findet ohne Einfluss des jeweiligen Eigentümers statt und kann auch nicht umgangen werden.
Antwort des Gemeinderates
Die heute gültigen amtlichen Werte basieren auf einer allgemeinen Neubewertung von 1999 mit einer Bemessungsperiode 1993 – 1996. Die Verkehrs- oder Ertragswerte haben sich seither im ganzen Kanton bei allen Gebäudearten und in allen Regionen erheblich und fast ausnahmslos nach oben verändert womit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine allgemeine Neubewertung (Art. 182 Abs. 1 Steuergesetz) erfüllt sind.
Mit der Allgemeinen Neubewertung 2020 wird die steuerliche Gleichbehandlung unter Personen mit Grundeigentum verschiedener Gebäudearten und in unterschiedlichen Regionen wiederhergestellt. Ebenso werden Personen mit Grundeigentum und solche mit beweglichem Vermögen wieder gleichbehandelt.
Die Bewertungsnormen und damit die amtlichen Werte aller Grundstücke im ganzen Kanton entsprechen zudem wieder den gesetzlichen Vorgaben und die neuen amtlichen Werte befinden sich wieder im Verhältnis von zwischen 70 % bis 100 % des Verkehrswerts. Die neuen amtlichen Werte werden in Nidau voraussichtlich zwischen Mai und September eröffnet, per Fälligkeit 31.12.2020 fakturiert und in der Folge erstmals für die Steuererklärung 2020 – also ab Januar 2021 – berücksichtigt. Dieser zeitliche Ablauf führt dazu, dass die Auswirkungen der Neubewertung auf die Liegenschaftssteuern bei der Erstellung des Budgets 2021 noch nicht bekannt sind.
Der Gemeinderat ist bereit das Postulat anzunehmen und wird anlässlich der Erstellung des Budgets 2022 im Herbst 2021 prüfen, ob und in welchem Rahmen eine Senkung der Liegenschaftssteuer möglich und sinnvoll ist.
Stadtratsbeschluss
Annahme mit 20 Ja / 5 Nein / 3 Enthaltungen
Vorstoss im Original
Typ | Titel | Bearbeitet |
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P 213 Neubewertung der Liegenschaften ab dem Steuerjahr 2020 | 22.11.2019 |