Postulat: Auslegeordnung Zukunft EVN
Vorstossart: | Postulat |
Vorstoss-Nr.: | P 237 |
Richtlinienmotion: | --- |
Behandlung im Stadtrat: | |
Eingereicht am: | 20.03.2025 |
Eingereicht von: | Ledermann Philipp (GLP), Gabathuler Leander (SVP), Schwab Martin (SP), Kuby Hannah (Grüne) |
Mitunterzeichnende: |
Geiser Eliane, Dancet René, Dörig Stefan, Meier Christoph, Oehme Marlene, Soder Tobias, Stampfli Christian |
Beschluss Gemeinderat: | |
Aktenzeichen: | nid 0.1.6.2 / 9.4 |
Ressort: | Tiefbau und Umwelt |
Antrag Gemeinderat: |
Antrag
Der Gemeinderat wird deshalb aufgefordert, folgende Optionen unter den heutigen, stark veränderten Voraussetzungen erneut zu prüfen und der vorgeschlagenen Variante „Auslagerung in eine AG 100% im Besitz der Stadt Nidau“ gegenüber zu stellen:
• Eine Fusion mit anderen Stromversorgern der Region (insb. Evolon)
• Eine Verpachtung
• Ein Verkauf
• Öffentlich-rechtliche Anstalt
• Status Quo
Für jede Variante sollte der GR aufzeigen, welchen Einfluss jede Variante
• auf den Business Plan und der Zielerreichung hat
• auf die Plan-Erfolgsrechnung hat (nächste 5-10 Jahre)
• auf die Umsetzung des Investitionsplans hat (nächste 5-10 Jahre)
• auf die Organisation, Anforderungen, Kompetenzen, Pflichten und Entlöhnung der Mitarbeitenden und eines allfälligen Verwaltungsrates hat
• auf die Konsumenten (u.a. Stromtarife) hat
In die Prüfung sollen auch Erkenntnisse aus anderen Gemeinden im Seeland einfliessen, welche einen der obigen Schritte bereits vollzogen haben.
Die Inhalte, Erkenntnisse und Konsequenzen, daraus das weitere Vorgehen aus der Prüfung sind in einem Bericht dargestellt und dem Stadtrat transparent darzulegen.
Begründung
Die vom Gemeinderat vorgeschlagene Auslagerung der EVN kann nur ein erster möglicher Schritt sein, um die Stromversorgung der Stadt Nidau langfristig auf solide Beine zu stellen.
Es besteht ausserdem ein grosses Risiko, dass die vom Gemeinderat genannten Ziele (Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit) mit einem gemeindeeigenen lokalen Unternehmen nicht erreicht werden können.
Vorstoss im Original
Typ | Titel | Bearbeitet |
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P 237 Auslegeordnung Zukunft EVN | 21.03.2025 |