Motion: Zukunft Stromversorgung Nidau
Vorstossart: | Motion |
Vorstoss-Nr.: | M 223 |
Richtlinienmotion: | Ja |
Behandlung im Stadtrat: | 20.03.2025 |
Eingereicht am: | 12.09.2024 |
Eingereicht von: | Kuby Hannah (Grüne), Fischer Martin (FDP), Ledermann Philipp (GLP), Gabathuler Leander (SVP) |
Mitunterzeichnende: |
Dancet René, Geiser Eliane, Induni Paolo, Meier Christoph, Meier Hans Peter, Meier Svenja, Münger Tamara, Oehme Marlene, Peter Luzius, Schwab Martin, Soder Tobias, Stampfli Christian, Stampfli Monika, Pauli Pauline |
Beschluss Gemeinderat: | 21.01.2025 |
Aktenzeichen: | nid 0.1.6.2 / 8.14 |
Ressort: | Tiefbau und Umwelt |
Antrag Gemeinderat: | Annahme und gleichzeitige Abschreibung |
Antrag
Der Gemeinderat definiert eine langfristige Strategie für die Stromversorgung der Stadt Nidau mit einem Fokus auf den Um- und Ausbau der lokalen Netzinfrastruktur. Angesichts der massiv veränderten Rahmenbedingungen und neuen Erkenntnisse unterzieht er die bereits getroffenen Entscheidungen einer kritischen Prüfung.
Unter anderem soll der Gemeinderat folgende Fragen behandeln:
- Was will die Stadt Nidau in Zukunft mit der EVN erreichen? Wie will sie dies erreichen und was sind die besten Mittel dazu?
- Wie will sie sicherstellen, dass die EVN eine Struktur erhält, welche eine wirtschaftliche und effiziente Versorgung ermöglicht?
- Welche Kontrolle und welchen Einfluss will die Stadt Nidau auf die Stromversorgung haben und zu welchem Zweck?
Bei der Erarbeitung der Strategie ist die Expertise innerhalb des Stadtrats angemessen einzubeziehen.
Begründung
Die Energieversorgung der Zukunft wird vornehmlich dezentral und zellulär erfolgen. Strom und Wärme werden lokal erzeugt und der Verkehr ist elektrifiziert. Für die Umsetzung der Energiewende ist nicht die Politik zuständig. Sie hat aber dafür zu sorgen, dass Strukturen und Rahmenbedingungen vorhanden sind, welche die Transformation begünstigen und sicherstellen, dass die Veränderungen möglichst kostengünstig und sozialverträglich ablaufen.
Die Energiewende wird das heutige Stromsystem auf den Kopf stellen. Das Zusammenspiel von Solarproduktion und flexiblem Stromverbrauch ist hochkomplex und funktioniert nicht ohne eine entsprechende Netzinfrastruktur und ohne ein intelligentes Management der lokalen Netze. Das Netz soll die Transformation in Nidau ermöglichen, nicht behindern.
Unser Netz ist in einem guten Zustand, muss aber aus- und umgebaut werden, um den zukünftigen Herausforderungen zu genügen. Dies soll vorausschauend und effizient geschehen, damit die Stromkosten nicht übermässig stark ansteigen. Die Planung und der Umbau müssen rasch angegangen werden, denn die Transformation schreitet vorwärts und der Umbau braucht Zeit. In Nidau fehlen zurzeit das notwendige Knowhow und die Bereitschaft, die Aufgaben rasch und gezielt anzugehen.
Mit den bestehenden Strukturen sind die Herausforderungen nicht zu meistern. Der Gemeinderat hat dies erkannt und,zu Recht eine Veränderung vorgeschlagen. Die Auslagerung der EVN in eine AG kann dabei ein mögliches Puzzleteil in einer Reihe von Massnahmen sein. Ohne Zieldefinition, Kontext und Rahmen kann diese Einzelmassnahme nicht auf ihre Effektivität bewertet werden. Die Zieldefinition sowie weitere mögliche Schritte zur Zielerreichung wie z. B. Kooperationen, Partnerschaften, Zukäufe von Dienstleistungen, Erweiterung des Einzugsgebietes, oder eine Fusion mit anderen Energieversorgern in der Region (insb. Evolon) sollen aufgeführt, bewertet und in einen zeitlichen Rahmen gelegt werden. Ausserdem sind die Zuständigkeiten klar zu definieren. Grundsätzlich soll die Struktur der Stromversorgung einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglichen und gemeindespezifische Entwicklungen zulassen.
Antwort des Gemeinderates
1. Rückblick
Der Gemeinderat hat bereits im Jahr 2019 erkannt, dass sich die Umfeld- und Marktbedingungen bei der Stromversorgung massiv verändern. Der Gemeinderat hat vorausschauend entsprechend einen Prozess zur Festlegung der zukünftigen eigentümerstrategischen Ausrichtung der Elektrizitätsversorgung Nidau (EVN) eingeleitet. Basierend auf einer vertieften Analyse der relevanten Umfeld- und Marktbedingungen sowie der Ausgangslage der EVN hat der Gemeinderat verschiedene eigentümerstrategische Optionen evaluiert. Die Beibehaltung des Status Quo erachtete der Gemeinderat als nicht zukunftsfähige Lösung. Damit die Stadt Nidau nach wie vor Einfluss auf die kommunale Stromversorgung nehmen kann, hat er auch einen Verkauf und eine Verpachtung ausgeschlossen. Damit rückte eine Rechtsform-änderung in den Vordergrund.
Am 21. September 2023 genehmigte der Stadtrat einen Verpflichtungskredit für die Prüfung einer Rechtsformänderung der EVN und beauftragte den Gemeinderat mit der Ausführung. Diesem Auftrag nachkommend legte der Gemeinderat eine entsprechende Vorlage dem Stadtrat am 13. Juni 2024 zur Beschlussfassung vor. Der Stadtrat ist auf Antrag der Geschäftsprüfungskommission nicht auf die Vorlage eingetreten.
Der Gemeinderat legt Wert auf die Feststellung, dass die Infrastrukturkommission bei allen bisherigen strategischen Entscheiden im Sinne eines vorberatenden Gremiums mit entsprechender Expertise einbezogen war.
2. Eigentümerstrategie
Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass die EVN in einer herausfordernden und zunehmend dynamischen Umfeld- und Marktsituation tätig ist und sich permanent den veränderten Gegebenheiten anpassen muss. Ebenfalls ist er sich bewusst, dass die Netzinfrastruktur der EVN ein zentrales Element der Transformation der Energieversorgung der Stadt Nidau darstellt. Die Stadt Nidau muss sich grundlegend mit der unternehmerischen Zukunft der EVN auseinandersetzen. Sie muss sicherstellen, dass sie für die EVN die nötigen Voraussetzungen, d.h. Strukturen und Rahmenbedingungen, für eine langfristig erfolgreiche Geschäftstätigkeit zur Sicherstellung der Transformation schafft.
Der Gemeinderat erachtet die Entwicklung einer Eigentümerstrategie als geeignetes und zielführendes Instrument, um die zukünftige Ausrichtung der EVN aus Sicht der Stadt Nidau festzuhalten. Die Eigentümerstrategie ermöglicht es dem Gemeinderat, die in der vorliegenden Motion adressierten Fragen konkret zu beantworten. Um diese Ziele und Vorgaben transparent aufzuzeigen, hat der Gemeinderat im Rahmen der Vorlage für die Rechtsformänderung dem Stadtrat am 13. Juni 2024 bereits einen entsprechenden Entwurf einer Eigentümerstrategie unterbreitet. So wird im vorliegenden Entwurf (Ziffer 3.1 Eigentümerstrategie) bspw. die EVN verpflichtet, die Kundinnen und Kunden mit Elektrizität zu erschliessen sowie dauernd, in ausreichender Menge und in einwandfreier Qualität mit Elektrizität zu versorgen. Dies gilt insbesondere für Neuanschlüsse von Wärmepumpen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Ausserdem muss sichergestellt werden, dass der Ausbau der Stromproduktion aus Photovoltaikanlagen auf dem Stadtgebiet nicht durch Netzengpässe verzögert wird. Dafür ist eine entsprechende Zielnetzplanung zu erstellen und regelmässig anzupassen.
Die Wichtigkeit einer Eigentümerstrategie wird in der Vorlage für die Rechtsformänderung hervorgehoben, indem der Gemeinderat beauftragt wird, eine Eigentümerstrategie für die EV Nidau AG zu erstellen, diese mindestens einmal pro Legislatur zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen (Art. 12 Abs. 3 Reglement über die EV Nidau AG). Auch wird der Gemeinderat beauftragt, die Eigentümerstrategie dem Stadtrat zur Kenntnisnahme vorzulegen (Art. 12 Abs. 4 Reglement über die EV Nidau AG).
3. Fragen
Die Motionärinnen und Motionäre adressieren in der Motion «Zukunft Stromversorgung Nidau» vier konkrete Fragen. Gerne nimmt der Gemeinderat dazu wie folgt Stellung:
1) Was will die Stadt Nidau in Zukunft mit der EVN erreichen?
Der Gemeinderat sieht die EVN als gemeindeeigenes Infrastruktur- und Dienstleistungsunternehmen, das den Interessen der Bevölkerung und der Wirtschaft der Stadt Nidau verpflichtet ist. Sie hat für eine sichere, wirtschaftliche und nachhaltige Stromversorgung zu sorgen:
a) Versorgungssicherheit: Die EVN erschliesst und versorgt die Kundinnen und Kunden im Netzgebiet mit Elektrizität und soll damit die Transformation des Energiesystems auf dem Gebiet der Stadt Nidau unterstützen. Die EVN soll im Rahmen der übergeordneten rechtlichen Vorgaben rasch und flexibel auf die Anforderungen und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger eingehen. Sie soll als kunden- und lösungsorientierter Dienstleister die zeitgemässen Voraussetzungen schaffen, dass private Initiativen und Massnahmen für die Transformation des Energiesystems umgesetzt werden können.
b) Wirtschaftlichkeit: Im Kontext der Wirtschaftlichkeit ist die Sicht der EVN und die Sicht der Stadt Nidau zu unterscheiden:
- Aus Sicht der EVN soll sie einerseits ihre Leistungen gegenüber den Kundinnen und Kunden möglichst effektiv und effizient, d.h. zu wettbewerbsfähigen Kostenbeiträgen, Gebührentarifen und Preisen erbringen. Andererseits soll sie sich einen genügenden finanzwirtschaftlichen Spielraum für eine erfolgreiche Entwicklung schaffen. Dieser Spielraum ist erforderlich, damit die EVN die im Hinblick auf die Transformation des Energiesystems zielführenden Investitionen tätigen kann.
- Aus Sicht der Stadt Nidau soll die EVN einen angemessenen Beitrag an den allgemeinen Finanzhaushalt der Stadt Nidau leisten. Bisher erfolgte die Bemessung der Abgeltung der EVN an den Stadthaushalt nach den Regeln von HRM II und berücksichtigte sowohl den operativen Gewinn als auch die Investitionen und Abschreibungen. Nach einer Rechtsformänderung wird die mögliche Abgeltung auf das regulatorische Gewinnmaximum beschränkt. Die Abgeltung wird dadurch zukünftig deutlich unter dem Niveau der vergangenen Jahre liegen. Mit einer Rechtsformänderung werden die finanziellen Verhältnisse der EVN im Vergleich zur aktuellen Situation als Bestandteil der Stadt Nidau deutlich transparenter.
c) Nachhaltigkeit: Die EVN soll die Zielsetzungen der Energie- und Umweltpolitik des Bundes, des Kantons Bern und der Stadt Nidau unter Berücksichtigung des übergeordneten Rechts unterstützen. Sie soll im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten den Anteil erneuerbarer Energie in der Stadt Nidau steigern und mit Energieeffizienz- und Energiesparmassnahmen die ökologische Bilanz der Stadt Nidau verbessern.
2) Wie will sie dies erreichen und was sind die besten Mittel dazu?
Der Gemeinderat war bisher der Ansicht, dass die genannten Ziele (Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit) am einfachsten erreicht werden können, wenn die EVN im vollständigen Eigentum der Stadt Nidau bleibt und die politische Kontrolle gewahrt werden kann. Gleichzeitig erachtet er es jedoch als zwingende Voraussetzung, dass der EVN der nötige unternehmerische Freiraum gewährt wird. Diese Überlegungen führten zur Absicht, die EVN in eine Aktiengesellschaft im vollständigen Eigentum der Stadt Nidau zu überführen. Der Status Quo war aus Sicht des Gemeinderates keine Option. Auch eine Überführung in eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt wurde vom Gemeinderat als nicht zielführend eingeschätzt.
Sollte die Zukunft zeigen, dass die genannten Ziele als gemeindeeigenes Unternehmen nicht mehr erfüllt werden können, ist die geplante Struktur als Aktiengesellschaft mit externer Betriebsführung selbstredend zu überprüfen. Mögliche, bisher vom Gemeinderat bewusst ausgeschlossene Alternativen wären bspw. der Verkauf der EVN an einen anderen Elektrizitätsversorger oder die Fusion der EVN mit einem anderen Elektrizitätsversorger. Beide Alternativen würden erneut eine Urnenabstimmung erfordern. Eine vorgängige Ausgliederung der EVN in eine Aktiengesellschaft hätte jedoch den Vorteil, dass ein Verkauf (gemäss Obligationenrecht) oder eine Fusion (gemäss Fusionsgesetz) privatrechtlich effizienter umgesetzt werden könnte. Die oft auch diskutierte Alternative einer möglichen Beteiligung eines Dritten erachtet der Gemeinderat hingegen als nicht zielführende strukturelle Lösung. Sollte sich die Stadt Nidau zu einem Zusammenschluss mit einem strategischen Partner entscheiden, wäre die Fusion die konsequente strukturelle Lösung.
Sollte der Stadtrat eine Rechtsformänderung in eine Aktiengesellschaft als nicht zielführend erachten, müsste er dem Gemeinderat einen alternativen Auftrag (z.B. Prüfung eines Verkaufs oder Prüfung einer Fusion) geben. Dabei ist jedoch zu beachten, dass jede strategische Weichenstellung schlussendlich eine Urnenabstimmung bedingen würde und entsprechend auf eine politische Mehrheit angewiesen wäre. Ergänzend könnte der Stadtrat auch eine Anpassung der Eignerstrategie (z.B. langfristiges Ziel eines Zusammenschlusses) beim Gemeinderat anregen. Unabhängig von einem solchen Auftrag oder einer solchen Anregung ist festzuhalten, dass die Infrastrukturkommission auch zukünftig als vorberatendes Gremium und im Sinne einer «Begleitgruppe» mit entsprechender Expertise vom Gemeinderat für die Ausarbeitung der nächsten Schritte einbezogen wird.
3) Wie will sie sicherstellen, dass die EVN eine Struktur erhält, welche eine wirtschaftliche und effiziente Versorgung ermöglicht?
Der Gemeinderat hat bereits im Jahr 2019 erkannt, dass ein verwaltungsinterner Betrieb unter den Rahmenbedingungen der Stadt Nidau nicht mehr zielführend ist. In der bisherigen Form konnte der Betrieb nicht mehr professionell geführt werden. Um den Betrieb effizient zu gestalten und gleichzeitig das Eigentum an der EVN zu sichern, war das Instrument der externen Betriebsführung naheliegend. Da eine externe Betriebsführung periodisch ausgeschrieben werden muss, hat die Stadt Nidau die Gewähr, dass die Leistungserbringung durch die externe Betriebsführung erstens den konkreten und sich verändernden jeweiligen Anforderungen der Stadt Nidau entspricht und zweitens zu möglichst wirtschaftlichen Bedingungen erfolgt. Ergänzend ist anzumerken, dass die aktuelle Lösung für die externe Betriebsführung zur vollständigen Zufriedenheit des Gemeinderates erfolgt.
Damit im heutigen Elektrizitätsmarkt die Leistungserbringung effizient gestaltet und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden kann, ist die Kooperationsfähigkeit des Unternehmens entscheidend. Die EVN muss fähig sein, auf betrieblicher Ebene agil Kooperationen einzugehen (z.B. Strombeschaffung, Zählerwesen, Energiedatenmanagement). Mit der geplanten Aktiengesellschaft könnte dies sichergestellt werden.
Sollte sich bei einer zukünftigen Überprüfung der geplanten Struktur als Aktiengesellschaft mit externer Betriebsführung herausstellen, dass die Struktur nicht mehr zukunftstauglich ist, muss selbstredend auch das Instrument der externen Betriebsführung überdenkt werden. So wäre bspw. bei einem Verkauf oder bei einer Fusion naturgemäss die Käuferin bzw. die Fusionspartnerin der Leistungserbringer erster Wahl.
4) Welche Kontrolle und welchen Einfluss will die Stadt Nidau auf die Stromversorgung haben und zu welchem Zweck?
Der Gemeinderat beabsichtigt, die EVN in den nächsten Jahren als eigenständiges und unabhängiges Unternehmen zu führen. Sie soll im vollständigen Eigentum der Stadt Nidau mit entsprechender politischer Kontrolle sein. Der Gemeinderat will mit der periodisch zu überprüfenden Eigentümerstrategie die sich über die Zeit verändernden politischen Vorgaben machen und gleichzeitig die für eine erfolgreiche Tätigkeit im schweizerischen Elektrizitätsmarkt erforderliche unternehmerische Autonomie der EVN bewahren. Die unternehmerischen Entscheide sollen von fachlich ausgewiesenen Personen gefällt werden. Dem Gemeinderat obliegt es, diese unternehmerischen Entscheide mit den politischen Vorgaben abzugleichen und bei Bedarf korrigierend einzuwirken.
4. Umsetzung
Aus Sicht des Gemeinderats ist es zentral, dass die unternehmerische Umsetzung der politisch geprägten Ziele und Vorgaben der Eigentümerstrategie professionell erfolgt. Mit der aktuellen Lösung einer externen Betriebsführung konnte hierfür bereits im Jahr 2019 ein erster Schritt auf operativer Ebene umgesetzt werden.
Mit der beabsichtigten Rechtsformänderung beabsichtigt der Gemeinderat eine weitere Stärkung der EVN auf der strategischen Ebene. Einerseits sollen klare unternehmerische Strukturen geschaffen werden und andererseits sollen die politische und strategische Führung getrennt werden (Ziffer 3 Vortrag). Mit einer weiteren Stärkung der Professionalität, insb. mit der Einsetzung eines fachlich fundierten und komplementären Verwaltungsrates, können die nötigen unternehmerischen Schritte (z.B. Kooperationen) zielgerichteter angegangen und bei Bedarf rascher und flexibler umgesetzt werden.
Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass die geplante Rechtsformänderung ein erster Schritt für die Neuausrichtung der EVN ist. Die EVN soll jetzt für die Zukunft «fit» gemacht werden. Es sollen Strukturen geschaffen werden, die eine mögliche zukünftige Weiterentwicklung unterstützen. Im Rahmen der periodischen Überprüfung der Eigentümerstrategie wird sich der Gemeinderat mit den zwischenzeitlichen Umfeld- und Marktentwicklungen des Elektrizitätsmarktes auseinandersetzen und die Eigentümerstrategie bei Bedarf den veränderten Gegebenheiten anpassen. Er schliesst im heutigen Zeitpunkt nicht aus, dass die EVN zur optimalen Erfüllung der genannten Ziele zukünftig ihre Eigenständigkeit und Unabhängigkeit aufgeben sollte.
5. Ausblick
Der Gemeinderat sieht sich aufgrund der Motion bestärkt, der EVN die nötigen Strukturen und Rahmenbedingungen zu verschaffen, um die langfristigen Ziele und Vorgaben der Stadt Nidau effektiv und effizient zu erreichen. Er ist überzeugt, mit einer Rechtsformänderung genau die für eine Transformation der Energieversorgung nötigen Strukturen und Rahmenbedingungen zu ermöglichen.
Um die Ziele und Vorgaben aufzuzeigen, nutzt der Gemeinderat das Instrument der Eigentümerstrategie. Diese muss je nach zukünftiger Umfeld- und Marktentwicklung überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Die unternehmerische Umsetzung der Ziele und Vorgaben aus der Eigentümerstrategie soll unter der Führung und in der Verantwortung eines kompetenten Verwaltungsrats durch eine professionelle Organisation sichergestellt werden.
Aus Sicht des Gemeinderates adressiert die Motion die gleichen Herausforderungen, die der Vorlage der Rechtsformänderung unterliegen. Der Gemeinderat hat mit der Vorlage für die Rechtsformänderung bereits einen konkreten ersten Umsetzungsschritt für eine zielführende zukünftige Stromversorgung in der Stadt Nidau vorgeschlagen.
Der Gemeinderat beabsichtigt, im Jahr 2025 zunächst die grundsätzlichen Fragen zur EVN in der vorliegenden Motion mit dem Stadtrat zu klären. Anschliessend plant er, die bisherige Vorlage für die Rechtsformänderung zu aktualisieren und anschliessend mit der Infrastrukturkommission zu vertiefen. So wird gewährleistet, dass die Expertise innerhalb des Stadtrats auch zukünftig angemessen einbezogen werden wird. Schlussendlich ist es das Ziel des Gemeinderates, im Jahr 2025 die nötige Urnenabstimmung über die Rechtsformänderung durchzuführen.
Beschlussentwurf
Annahme und gleichzeitige Abschreibung
Vorstoss im Original
Typ | Titel | Bearbeitet |
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M 223 Zukunft Stromversorgung Nidau | 13.09.2024 |