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Motion: Unterzeichnung der Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor

14.11.2024

 

Vorstossart: Motion
Vorstoss-Nr.: M 226
Richtlinienmotion: Ja
Behandlung im Stadtrat: 20.03.2025
Eingereicht am: 14.11.2024
Eingereicht von: Schwab Martin (SP)
Mitunterzeichnende:

Cura Sascha, Kallen Noemi, Kuby Hannah, Liechti Hugo, Lützelschwab Kathleen, Meier Christoph, Oehme Marlene, Peter Luzius, Ruef Catherine, Schwab Martin

Beschluss Gemeinderat: 04.02.2025
Aktenzeichen:

nid 0.1.6.2 / 8.17

Ressort: Präsidiales
Antrag Gemeinderat: Annahme als Richtlinienmotion

Antrag

Der Gemeinderat wird beauftragt, die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor zu unterzeichnen und die damit verbundenen Verpflichtungen umzusetzen.

Begründung

Die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern ist in der Bundesverfassung (Art. 8 Abs. 3) seit 1981 verankert. Trotz dieser rechtlichen Grundlage bestehen auch heute noch Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern - auch im öffentlichen Sektor. Die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor ist ein wichtiges Instrument zur aktiven Förderung der Lohngleichheit.

2016 wurde die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor lanciert. Seither wurde die Charta nebst dem Bund von zwei Dritteln der Kantone, in welchen rund 90% der Wohnbevölkerung leben, sowie von nahezu zwei Dritteln der grössten Schweizer Städte unterzeichnet. Seit 2019 die Charta der Lohngleichheit für staatsnahe Betriebe und Unternehmen mit öffentlichem Auftrag lanciert wurde, haben wiederum rund zwei Drittel der Unternehmen und Anstalten des Bundes sowie nahezu 80 weitere staatsnahe Unternehmen verschiedenster Grössenklassen und Branchen die Charta unterzeichnet. Dabei bleibt Raum für Verbesserungen. So haben gemessen an der Anzahl Gemeinden erst rund sechs Prozent die Charta unterzeichnet.

Mit der Unterzeichnung der Charta verpflichtet sich unsere Stadt:

  1. Die Umsetzung der Lohngleichheit in ihrem Einflussbereich als Arbeitgeberin zu kontrollieren.
  2. Bei Beschaffungen und der Vergabe von Subventionen die Einhaltung der Lohngleichheit zu überprüfen.
  3. Die Einhaltung der Lohngleichheit bei staatsnahen Betrieben zu fördern.
  4. Über die Ergebnisse der Kontrollen zu informieren und bei Bedarf Korrekturmassnahmen einzuleiten. 

Was spricht für die Unterzeichnung der Charta?

Vorbildfunktion der öffentlichen Hand:

  • Als öffentliche Institution hat die Stadt eine wichtige Vorbildfunktion in Bezug auf die Einhaltung verfassungsmässiger Rechte.
  • Die Unterzeichnung sendet ein klares Signal an die Privatwirtschaft.

 Wirtschaftliche und gesellschaftliche Vorteile:

  • Faire Löhne steigern die Motivation und Produktivität der Mitarbeitenden.
  • Gleichstellung fördert die Attraktivität der Stadt als Arbeitgeberin.
  • Positive Auswirkungen auf die Kaufkraft und die lokale Wirtschaft.
  • Stärkung des sozialen Zusammenhalts in der Gesellschaft.

Konkrete Handlungsgrundlage:

  • Die Charta bietet einen klaren Rahmen für die Umsetzung der Lohngleichheit.
  • Regelmässige Kontrollen gewährleisten die nachhaltige Einhaltung.
  • Transparente Berichterstattung ermöglicht die Nachverfolgung der Fortschritte.

Fazit

Die Unterzeichnung der Charta der Lohngleichheit ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des verfassungsmässigen Rechts auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Als öffentliche Institution kann unsere Stadt damit ihre Vorbildfunktion wahrnehmen und einen konkreten Beitrag zur Gleichstellung leisten. Die damit verbundenen Massnahmen tragen zu einer gerechteren, produktiveren und attraktiveren Arbeitswelt bei.

Quellen:

  • Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG); Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor, 2023
  • Bundesamt für Statistik (BFS); Statistiken - Lohnunterschied, 2024

Antwort des Gemeinderates

 

1. Allgemeines

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates (Richtlinienmotion). Der Gemeinderat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages. Die Entscheidverantwortung bleibt beim Gemeinderat.

  

2. Stellungnahme des Gemeinderates

Antrag des Motionärs: Der Gemeinderat wird beauftragt, die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor zu unterzeichnen und die damit verbundenen Verpflichtungen umzusetzen.

Die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern ist ein zentrales Anliegen und seit 1981 in Artikel 8 Absatz 3 der Bundesverfassung verankert. Die Stadt Nidau nimmt ihre Verantwortung in diesem Bereich seit Jahren wahr und sorgt für die konsequente Einhaltung der Lohngleichheit.

Die Kompetenz zur Entscheidung über die Unterzeichnung der Charta liegt beim Gemeinderat. Nach sorgfältiger Prüfung der bestehenden Situation und der Anforderungen der Charta nimmt der Gemeinderat wie folgt Stellung:

 

3. Bereits bestehende Einhaltung der Lohngleichheit

Die Lohngleichheit wird in der Stadt Nidau seit langer Zeit sichergestellt. Regelmässige Kontrollen bestätigen jährlich, dass keine geschlechtsbedingten Lohnunterschiede bestehen. Die Stadt nimmt ihre Verantwortung als vorbildliche Arbeitgeberin aktiv wahr.

 

4. Lohngleichheit als Kriterium bei Submissionen

Die Einhaltung der Lohngleichheit ist bereits heute ein fester Bestandteil bei öffentlichen Ausschreibungen. Auftragnehmer müssen nachweisen, dass sie die gesetzlichen Vorgaben zur Lohngleichheit gemäss Artikel 12 Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (bzw. Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen) einhalten, bevor sie den Zuschlag erhalten.

 

5. Keine „Aussenpolitik“ des Gemeinderates

Der Gemeinderat erachtet die Unterzeichnung der Charta der Lohngleichheit als wichtiges politisches Signal. Die Stadt Nidau konzentriert sich weiterhin primär auf die Umsetzung konkreter Massnahmen in ihrem Einflussbereich und strebt in ihren Strukturen nachweisbare Ergebnisse an. Mit der Unterzeichnung der Charta bekräftigt der Gemeinderat dieses Engagement für die Lohngleichheit.

 

6. Relevanz der Charta für Nidau

Die Motion kann als Richtlinienmotion angenommen werden. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor zu unterzeichnen, um ein klares Bekenntnis zur Lohngleichheit abzugeben. Obwohl die Stadt Nidau die in der Charta definierten Ziele bereits vollumfänglich umsetzt, wird mit der Unterzeichnung das Engagement der Stadt zusätzlich bekräftigt.

Der Gemeinderat setzt weiterhin auf konkrete lokale Verantwortung. Die bestehenden Strukturen und Massnahmen gewährleisten, dass die Lohngleichheit in Nidau vorbildlich umgesetzt wird. Auch in Zukunft wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten und wo nötig Anpassungen vorgenommen werden.

 

Beschlussentwurf

Annahme als Richtlinienmotion

Vorstoss im Original

Vorstoss im Original
Typ Titel Bearbeitet
Datei PDF document Motion Unterzeichnung der Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor 11.12.2024

Weitere Informationen.

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