Motion: Unterzeichnung der Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor
Vorstossart: | Motion |
Vorstoss-Nr.: | M 226 |
Richtlinienmotion: | Ja |
Behandlung im Stadtrat: | |
Eingereicht am: | 14.11.2024 |
Eingereicht von: | Schwab Martin (SP) |
Mitunterzeichnende: |
Cura Sascha, Kallen Noemi, Kuby Hannah, Liechti Hugo, Lützelschwab Kathleen, Meier Christoph, Oehme Marlene, Peter Luzius, Ruef Catherine, Schwab Martin |
Beschluss Gemeinderat: | |
Aktenzeichen: |
nid 0.1.6.2 / 8.17 |
Ressort: | Präsidiales |
Antrag Gemeinderat: |
Antrag
Der Gemeinderat wird beauftragt, die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor zu unterzeichnen und die damit verbundenen Verpflichtungen umzusetzen.
Begründung
Die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern ist in der Bundesverfassung (Art. 8 Abs. 3) seit 1981 verankert. Trotz dieser rechtlichen Grundlage bestehen auch heute noch Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern - auch im öffentlichen Sektor. Die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor ist ein wichtiges Instrument zur aktiven Förderung der Lohngleichheit.
2016 wurde die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor lanciert. Seither wurde die Charta nebst dem Bund von zwei Dritteln der Kantone, in welchen rund 90% der Wohnbevölkerung leben, sowie von nahezu zwei Dritteln der grössten Schweizer Städte unterzeichnet. Seit 2019 die Charta der Lohngleichheit für staatsnahe Betriebe und Unternehmen mit öffentlichem Auftrag lanciert wurde, haben wiederum rund zwei Drittel der Unternehmen und Anstalten des Bundes sowie nahezu 80 weitere staatsnahe Unternehmen verschiedenster Grössenklassen und Branchen die Charta unterzeichnet. Dabei bleibt Raum für Verbesserungen. So haben gemessen an der Anzahl Gemeinden erst rund sechs Prozent die Charta unterzeichnet.
Mit der Unterzeichnung der Charta verpflichtet sich unsere Stadt:
- Die Umsetzung der Lohngleichheit in ihrem Einflussbereich als Arbeitgeberin zu kontrollieren.
- Bei Beschaffungen und der Vergabe von Subventionen die Einhaltung der Lohngleichheit zu überprüfen.
- Die Einhaltung der Lohngleichheit bei staatsnahen Betrieben zu fördern.
- Über die Ergebnisse der Kontrollen zu informieren und bei Bedarf Korrekturmassnahmen einzuleiten.
Was spricht für die Unterzeichnung der Charta?
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand:
- Als öffentliche Institution hat die Stadt eine wichtige Vorbildfunktion in Bezug auf die Einhaltung verfassungsmässiger Rechte.
- Die Unterzeichnung sendet ein klares Signal an die Privatwirtschaft.
Wirtschaftliche und gesellschaftliche Vorteile:
- Faire Löhne steigern die Motivation und Produktivität der Mitarbeitenden.
- Gleichstellung fördert die Attraktivität der Stadt als Arbeitgeberin.
- Positive Auswirkungen auf die Kaufkraft und die lokale Wirtschaft.
- Stärkung des sozialen Zusammenhalts in der Gesellschaft.
Konkrete Handlungsgrundlage:
- Die Charta bietet einen klaren Rahmen für die Umsetzung der Lohngleichheit.
- Regelmässige Kontrollen gewährleisten die nachhaltige Einhaltung.
- Transparente Berichterstattung ermöglicht die Nachverfolgung der Fortschritte.
Fazit
Die Unterzeichnung der Charta der Lohngleichheit ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des verfassungsmässigen Rechts auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Als öffentliche Institution kann unsere Stadt damit ihre Vorbildfunktion wahrnehmen und einen konkreten Beitrag zur Gleichstellung leisten. Die damit verbundenen Massnahmen tragen zu einer gerechteren, produktiveren und attraktiveren Arbeitswelt bei.
Quellen:
- Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG); Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor, 2023
- Bundesamt für Statistik (BFS); Statistiken - Lohnunterschied, 2024