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Motion: Strategie zur Bekämpfung invasiver Pflanzen / Stratégie de lutte contre les plantes invasives

07.09.2021

 

Vorstossart: Motion
Vorstoss-Nr.: M 207
Richtlinienmotion: Ja
Behandlung im Stadtrat: 17.03.2022
Eingereicht am: 01.09.2021
Eingereicht von:

Carine Stucki-Steiner (Grüne)

Mitunterzeichnende: ---
Beschluss Gemeinderat: 01.03.2022
Aktenzeichen: nid 0.1.6.2 / 5.15
Ressort: Tiefbau und Umwelt
Antrag Gemeinderat: Annahme als Richtlinienmotion


Antrag

Der Gemeinderat wird gebeten, eine Strategie zur Bekämpfung invasiver Neophyten auf dem Gemeindegebiet auszuarbeiten.

Die Strategie muss drei Interventionsbereiche umfassen: eine rechtliche Komponente, eine Präventionskomponente für Privatpersonen und eine Kontrollkomponente für kommunale und private Räume.

Le Conseil municipal est chargé de mettre en place une stratégie de lutte contre les plantes exotiques envahissantes sur le territoire communal.

La stratégie doit avoir trois domaines d’intervention : un volet réglementaire, un volet de prévention auprès des privés et un volet de lutte sur les espaces communaux et privés.

 

Begründung

Invasive Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die sich in der Schweiz rasch ausbreiten und in verschiedenen Bereichen erhebliche Schäden verursachen: Gesundheit, Landwirtschaft, Biodiversität usw. Diese Schäden verursachen der Gesellschaft erhebliche Kosten.

Diese Pflanzenarten sind inzwischen weit verbreitet (Kirschlorbeer, Schmetterlingsstrauch, einjähriges Berufskraut, Kanadische Goldrute usw.) und wachsen sowohl auf kommunalen Flächen als auch in privaten Gärten. Es macht keinen Sinn, nur die Nidauer Grünflächen zu behandeln, wenn sich die Pflanzen von privaten Gärten aus weiter ausbreiten und entwickeln.

Wir müssen also an beiden Fronten handeln. Hauseigentümer müssen informiert und geschult werden, damit sie diese Arten ordnungsgemäß entfernen und vorzugsweise durch einheimische Pflanzen ersetzen. Öffentliche Bereiche sollten überwacht werden, und die Pflanzen sollten so schnell wie möglich entfernt werden, damit sie sich nicht vermehren.

 

Antwort des Gemeinderates

1) Allgemeines

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates (Richtlinienmotion). Der Gemeinderat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages. Die Entscheidverantwortung bleibt beim Gemeinderat.

 

2) Inhaltliche Beantwortung

Der Gemeinderat hat im Dezember 2021 das Jahresprogramm und die Jahresziele Energiestadt 2022 beschlossen. Eines der Jahresziele ist die Erarbeitung des Biodiversitätskonzeptes. Das Konzept bildet in Zukunft die Grundlage für die Bewirtschaftung der öffentlichen Grünflächen der Stadt Nidau. Für die Verwaltung soll das Konzept eine verbindliche Planungs- und Arbeitsgrundlage werden. Das Thema Neophyten wird ebenfalls im Konzept behandelt. Ein Ziel könnte lauten, dass invasive Neophyten und weitere Problemarten gezielt bekämpft und die Verbreitung mit den zur Verfügung stehenden Mittel eingedämmt oder gestoppt werden soll.

Die Stadt Nidau hält sich bei neuen Bepflanzungen an die geltenden gesetzlichen Grundlagen von Bund und Kanton betreffend die Problematik invasiver, gebietsfremder Pflanzen. Die Listen der invasiven Neophyten der Schweiz sind ein wichtiges Werkzeug, sowohl für öffentliche und auch private Akteure. Sie liefern Entscheidungshilfen und ermöglichen Prioritäten bei der Vorbeugung und Bekämpfung invasiver Neophyten zu setzen. Die Freisetzungsverordnung (FrSV)[1] regelt den Umgang mit Organismen in der Umwelt. Selbstkontrolle, Informationspflicht der Abnehmer und Sorgfaltspflicht sind beim Umgang bzw. bei der Freisetzung von Organismen gefragt. Zudem wurde in der baurechtlichen Teilgrundordnung «weiteres Stadtgebiet» im Kapitel 5.2 Natur und Umwelt der Artikel 505 Ökologie im Siedlungsgebiet aufgenommen. Dabei wurden spezifische Vorschriften zum Erhalt und der Förderung der Ökologie und Biodiversität im Siedlungsgebiet festgelegt. Die Teilgrundordnung «weiteres Stadtgebiet» befindet sich derzeit in der kantonalen Genehmigung. Auf Stufe der baurechtlichen Grundordnung wurde das Thema entsprechend berücksichtigt. Eine gesetzliche Grundlage zur Einflussnahme auf den Privatbereich durch die Gemeinden besteht nicht.

Auszug Teilbaureglement weiteres Stadtgebiet, Artikel 505

Artikel 505 Ökologie

1Im Interesse des ökologischen Ausgleichs, der Erhaltung und Schaffung von natrlichen Lebensgrundlagen und der Erhaltung eines guten Mikroklimas innerhalb des Baugebietes sind folgende Grundsätze aufzuzeigen:

a) Verwendung mehrheitlich einheimischer, standortangepasster Bäume, Sträucher und Stauden.
b) Ökologische Vielfalt der Bepflanzung.
c) Ersatz fr gefällte oder abgehende geschtzte Bäume und Baumreihen nach Art. 506 TBR.
d) Baumbepflanzungen bei Neubauten gemäss Art. 201 Abs. 3, Art. 202 Abs. 3 sowie Art. 203 Abs. 8 TBR.
e) Dachbegrnung gemäss Art. 318 Abs. 2 TBR.

2Gebietsfremde, invasive Pflanzen (Neophyten), die die Gesundheit gefährden oder die biologische Vielfalt bedrohen können, drfen nicht freigesetzt werden. Bereits bestehende Vorkommen sind aus den betroffenen Gebieten zu entfernen oder so zu unterhalten, dass sie sich nicht weiter ausbreiten.

3Die Baubewilligungsbehörde kann gleichwertige andere ökologische Ersatzmassnahmen bewilligen


Eine erste Aufnahme hat ergeben, dass sich die Zahl der invasiven Neophyten auf den Parzellen im Eigentum der Stadt Nidau in einem überschaubaren Rahmen hält. Die Neophyten werden bereits heute durch die Mitarbeitenden der Stadt Nidau bekämpft. Der Gemeinderat erkennt, dass es wertvoll wäre, das Aufspüren und Melden von neuen Fundorten sowie den Informationsaustausch mit den für die Bekämpfung zuständigen Behörden zu fördern. Hierzu werden Massnahmen erarbeitet, welche diesen Prozess unterstützen sollen. Weiter plant der Gemeinderat Präventionskampagnen als Massnahmen im Konzept zu verankern.

 

Stadtratsbeschluss

Annahme als Richtlinienmotion mit 25 Ja / 3 Nein

 

 


[1] Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt, https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2008/614/d

Vorstoss im Original

Vorstoss im Original
Typ Titel Bearbeitet
Datei PDF document M 207 Strategie zur Bekämpfung invasiver Pflanzen 13.09.2021

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