Motion: Stopp mit der Doppelmoral beim Umgang mit Fahrenden
Vorstossart: | Motion |
Vorstoss-Nr.: | M 208 |
Richtlinienmotion: | Ja |
Behandlung im Stadtrat: | 17.03.2022 |
Eingereicht am: | 06.09.2021 |
Eingereicht von: |
Oliver Grob (SVP) |
Mitunterzeichnende: | Leander Gabathuler (SVP), Ursula Wingeyer (SVP), Markus Baumann (SVP), Roland Rutishauser (SVP), Viktor Sauter (SVP) |
Beschluss Gemeinderat: | 15.02.2022 |
Aktenzeichen: | nid 0.1.6.2 / 5.16 |
Ressort: | Sicherheit |
Antrag Gemeinderat: | Annahme als Richtlinienmotion |
Antrag
Seit nun mehreren Jahren wird Nidau immer wieder durch Fahrende, welche sich unerlaubt Zugang zu öffentlichen Plätzen verschaffen und sich dort meist für mehrere Tage niederlassen, belagert. Erst durch Androhung von Bussen und Setzen von Ultimaten, wird das Problem dann in eine andere Gemeinde verlegt. Wie im SRF Beitrag1 mit Sicherheitsvorsteherin Sandra Friedli zu hören, sind Anzeigen bei den Fahrenden sehr unbeliebt, da diese zu Einträgen im Strafregister führen, welche wiederum beim Beantragen der Arbeitsbewilligung nicht förderlich sind. Damit können Gemeinden ein Abschreckungspotential generieren bzw. präventiv illegale Landbesetzungen verhindern.
Der Gemeinderat wird beauftragt folgende Massnahmen umzusetzen:
- Die Fahrenden sind sofort und ohne Nachsicht unverzüglich zu verzeigen, sobald sie sich illegal Zutritt zu einem Grundstück im Gemeindebesitz verschaffen, unabhängig davon, ob sie das Gelände rasch wieder (freiwillig) verlassen.
- Dabei sind sämtliche zivil- und strafrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten maximal auszuschöpfen
- Eine umgehende Wegweisung der Fahrenden, mit entsprechendem Aufgebot der Kantonspolizei, ist in jedem Fall auszusprechen. Ein kurzfristiger Verbleib, auch nur für wenige Tage, wird nicht geduldet.
- Wurden zudem Schäden an der Umwelt oder der Infrastruktur verursacht, sind diese vollumfänglich den Fahrenden zuzüglich weiterer Sanktionen (Anzeige, Busse) in Rechnung zu stellen.
- Im Falle von Widerstand gegen diese Massnahmen sind weiterführende Massnahmen zu treffen: Stilllegung, (vorläufige) Beschlagnahme, Pfändung der Fahrzeuge oder von Wertgegenständen etc. und weitere zu definierende zielführende Massnahmen.
1 https://www.srf.ch/play/radio/popupaudioplayer?id=08341de2-1115-4693-a154-273fb3b3c7c1
Begründung
Wer zum Beispiel auf dem Hundemätteli ohne Bewilligung zeltet, kann mit bis zu 5000.- CHF Franken Busse bestraft werden. Es kann nicht sein, dass Fahrende einen Sonderstatus in der Gesellschaft geniessen und sich quasi rechtsfrei bewegen dürfen und nicht mal eine Busse für eine nachweisliche Straftat ausgestellt wird! Diese Doppelstandards müssen umgehend abgestellt werden! Der Gemeinderat wird damit beauftragt, zukünftig sofort und strikte nach den oben gestellten Forderungen zu handeln. Hier gilt es die Rechtsstaatlichkeit einer Demokratie zu wahren und ALLE Bewohner gleich zu behandeln!
Antwort des Gemeinderates
Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates (Richtlinienmotion). Der Gemeinderat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages. Die Entscheidungsverantwortung bleibt beim Gemeinderat.
Die Thematik der Fahrenden wurde in der Berichterstattung des Gemeinderates an den Stadtrat « Fahrende auf dem Expo Areal – Berichterstattung» (Stadtratssitzung vom 19. November 2020) umfassend dargelegt und hat nach wie vor Gültigkeit. Basierend auf den bisherigen Erfahrungen wird die in der Berichterstattung beschriebene Handhabung fortgeführt. Die Möglichkeiten innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen werden ausgeschöpft. In diesem Sinne spricht sich der Gemeinderat für eine Annahme der Richtlinienmotion aus und erachtet das Anliegen als erfüllt.
Stadtratsbeschluss
Annahme als Richtlinienmotion mit 10 Ja / 18 Enthaltungen
Vorstoss im Original
Typ | Titel | Bearbeitet |
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M 208 Stopp mit der Doppelmoral beim Umgang mit Fahrenden | 02.02.2022 |