Motion: Stillstand deblockieren - Expo-Areal (Parzelle 139) auszonen!
Vorstossart: | Motion |
Vorstoss-Nr.: | M 228 |
Richtlinienmotion: | -- |
Behandlung im Stadtrat: | 20.03.2025 |
Eingereicht am: | 14.11.2024 |
Eingereicht von: | Fischer Martin (FDP), Stampfli Christian (FDP) |
Mitunterzeichnende: |
Aellig Jessica, Baumann Markus, Dancet René, Dörig Stefan, Kuby Hannah, Ledermann Philipp, Hans Peter Meier, Meier Svenja, Münger Tamara, Soder Tobias, Stampfli Monika |
Beschluss Gemeinderat: | 04.02.2025 |
Aktenzeichen: |
nid 0.1.6.2 / 8.17 |
Ressort: | Präsidiales |
Antrag Gemeinderat: |
Annahme als Motion |
Antrag
Der Gemeinderat wird beauftragt, den aktuellen Zonenplan im Bereich des ehemaligen Agglolac-Perimeters zu revidieren und die Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Nidau im ehemaligen Bereich Agglolac zu starten. Dabei gilt folgende Vorgabe:
- Die Parzelle 139 (Expo-Park) wird aus der Wohnzone entlassen und entweder in eine Zone für öffentliche Nutzungen, für Sport- und Freizeitanlagen oder in eine Grünzone umgezont. Der Gemeinderat arbeitet die Varianten aus.
- Für den übrigen bebaubaren Bereich (ausserhalb der Uferschutzzone) im ehemaligen Bereich Agglolac wird die Ausarbeitung einer neuen baurechtlichen Teil-Grundordnung ausgearbeitet, dabei soll der Fokus auf der Schaffung von neuem Raum für Wohn- und Arbeitsnutzung liegen.
Begründung
Nach dem Scheitern des Projektes Agglolac herrscht im Bereich des Agglolac-Perimeters Stillstand. Dass sich die beiden Städte auf ein gemeinsames mehrheitsfähiges Projekt einigen können, hat sich als politische Illusion erwiesen.
Für die Entwicklung der Stadt Nidau ist der aktuelle Stillstand eine grosse Belastung. Zur Bewältigung der kommenden finanziellen Herausforderungen, ist sie dringend auf neue Steuerzahlende angewiesen. Die bauliche Entwicklung der Parzellen im ehemaligen Agglolac Perimeter sind deshalb von entscheidender Bedeutung. Als Eigentümerin von rund 50% der Parzellen in diesem Perimeter muss sie nun eigenständig handeln und die Revision des Baureglements von 1979 und der Überbauungsordnung von 1991 erneut in Angriff nehmen. Ziel ist, die Parzellen im Bereich des ehemaligen Agglolac-Perimeters für eine qualitativ hochstehende und nachhaltige Wohn- und Arbeitsnutzung planerisch möglich zu machen.
Die Parzelle 139 (Expo-Areal) soll davon ausgenommen werden. Sie befindet sich im Besitz der Stadt Biel und hat sich als Faustpfand Biels für die Einflussnahme der Entwicklung von Nidau erwiesen. Das öffentliche Interesse an der Nutzung der Parzelle 139 ist hoch, das zeigte sich erneut in den öffentlichen Diskussionen für die Ausgestaltung des Zwischennutzungsreglements. Gerade von Bieler Seite wurde betont, das der Ort für die Öffentlichkeit, für Kulturveranstaltungen- und Events (Lakelive, Zirkus etc.) erhalten bleiben soll. Der Bau von Wohnraum auf dieser Parzelle ist nicht realistisch. Die Parzelle kann somit ausgezont und für einen öffentlichen Zweck gesichert werden. Welche Form der Nutzung zielführend ist, muss im weiteren Planungsverlauf aufgezeigt werden.
Antwort des Gemeinderates
Formelles
Mit der vorliegenden Motion beantragen die Motionäre, dass die baurechtliche Grundordnung für das Gebiet expo.park überarbeitet wird. Die Zuständigkeit für ein derartiges Vorhaben liegt, vorbehältlich eines fakultativen Referendums, beim Stadtrat.
Einleitung
Der Gemeinderat teilt die Einschätzung, dass die Entwicklung des Areals expo.park nach wie vor eine zentrale Rolle für die zukünftige Stadtentwicklung von Nidau spielt. Der Stillstand nach dem Scheitern des Projekts AGGLOlac hat die Stadt Nidau vor politische, organisatorische, planerische und finanzielle Herausforderungen gestellt. Eine Neubeurteilung der baurechtlichen Rahmenbedingungen ist daher notwendig, um eine nachhaltige Entwicklung unter Berücksichtigung aller relevanten Anspruchsgruppen zu ermöglichen.
Die Reflexionspause hat sich bewährt. Der Gemeinderat ist auch der Ansicht, dass nun der geeignete Zeitpunkt gekommen ist, die Planungsarbeiten zielgerichtet und mit realistischen Umsetzungschancen wieder aufzunehmen.
Herausforderungen
Die Erarbeitung einer baurechtlichen Teilgrundordnung für das Gebiet expo.park ist eine sehr komplexe Aufgabe, die eine detaillierte Analyse und sorgfältige Planung erfordert. Die erforderlichen rechtlichen und planerischen Anpassungen werden voraussichtlich erhebliche Kosten verursachen und mehrere Jahre in Anspruch nehmen (siehe dazu den nachfolgenden Planungsablauf des Kantons). Die Entwicklung muss im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen, komplexer Grundeigentumsverhältnissen, Baurechtsverträgen, Entwicklungsvorgaben des Kantons[1] und weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen erfolgen[2], was den Prozess zusätzlich verlangsamen kann. Zudem muss ein Umgang mit den bestehenden Gebäuden und Infrastrukturen gefunden und zeitlich mit der Wiederaufnahme der Planung abgestimmt werden.
Das Postulat P 236 «Strategie Entwicklung ehemaliger AGGLOlac-Perimeter» fordert den Gemeinderat auf, eine Strategie für die Entwicklung der Liegenschaften im ehemaligen AGGLOlac-Projektgebiet zu prüfen.
Wichtige Aspekte des Postulats sind:
- Fokus auf städtische Liegenschaften in Nidau
- Prüfung der Entwicklungsstrategie des Gemeinderats
- Untersuchung der Zusammenarbeit mit der Stadt Biel
- Möglichkeit einer unabhängigen Entwicklung durch Nidau
Der Gemeinderat plant, diese Anliegen in einen Gesamtplanungsprozess im Sinne der vorliegenden Motion zu integrieren, um eine effiziente Bearbeitung zu gewährleisten und Doppelspurigkeit zu vermeiden.
Der Stadtrat hat das Postulat P 229 (Kauf der Parzelle 139) am 16. März 2023 für erheblich erklärt. Der Gemeinderat hat seither Abklärungen mit der Stadt Biel getroffen. Dabei wurde festgestellt, dass die Stadt Biel bislang nicht bereit ist, die Parzelle 139 (Expo02-Areal) sowie weitere Grundstücke im expo.park-Perimeter zu verkaufen. Offen ist, ob sich im Zusammenhang mit dem Antrag zur Auszonung der Parzelle 139 (vorliegende Motion) an dieser Haltung etwas ändert.
Parallel laufen beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die vom Stadtrat anlässlich der Rückweisung des Zwischennutzungsreglements verlangten Abklärungen. Diese müssen abgeschlossen sein, bevor weitere konkrete Planungsschritte eingeleitet werden können. Im Weiteren hat der Gemeinderat sämtliche vom Stadtrat eingegebenen Anliegen und Forderungen im Zusammenhang mit dem Gebiet expo.park, einschliesslich der Auszonung der Parzelle Gbbl. Nr. 139, dem Gemeinderat der Stadt Biel zur Stellungnahme unterbreitet. Die entsprechenden Antworten aus Biel sind abzuwarten.
Vorschlag für das weitere Vorgehen in zwei Phasen
Phase 1: Abklärungen und Stellungnahmen abwarten (2025)
In der ersten Phase wird der Gemeinderat alle offenen Abklärungen beim Amt für Gemeinden und Raumordnung sowie die Stellungnahme des Gemeinderats der Stadt Biel abwarten. Diese Informationen sind für eine fundierte Entscheidung unerlässlich, da sie die rechtlichen, planerischen und finanziellen Rahmenbedingungen erheblich beeinflussen. Der Abschluss dieser Abklärungen und die Rückmeldungen aus Biel werden voraussichtlich im Jahr 2025 erfolgen. Erst nach Vorliegen dieser Ergebnisse können die weiteren Schritte zur Planung und Umsetzung in Angriff genommen werden.
Phase 2: Rahmenbedingungen, Vorgehen, Kosten und Ressourcenplanung vorlegen (ab 2026)
Sobald die Abklärungen abgeschlossen und die Stellungnahmen eingegangen sind, wird der Gemeinderat in der zweiten Phase mit der Ausarbeitung der detaillierten Rahmenbedingungen für die baurechtliche Teilgrundordnung des Gebiets expo.park beginnen. Dies umfasst die Festlegung des Vorgehens, die Kalkulation der voraussichtlichen Kosten und die Planung der erforderlichen Ressourcen. Ein umfassendes Konzept, das sowohl die baurechtlichen Anpassungen als auch die finanziellen Implikationen und die zeitliche Planung berücksichtigt, wird voraussichtlich ab 2026 vorgelegt. In dieser Phase wird auch ein genauer Zeitplan für die Umsetzung der geplanten Massnahmen erstellt, um die weiteren Schritte strukturiert und effizient anzugehen.
Dieser zweiphasige Ansatz stellt sicher, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden, bevor mit der detaillierten Planung und Umsetzung begonnen wird.
Fazit
Der Gemeinderat unterstützt die Motion und wird die vorgeschlagenen Massnahmen zur Revision des Zonenplans sowie zur Ausarbeitung einer neuen baurechtlichen Teil-Grundordnung im Sinne obigen Vorgehens in zwei Phasen angehen. Dabei wird berücksichtigt, dass die Parzelle 139 prioritär einer Nutzung zugeführt wird, welche primär den öffentlichen Interessen dient.
Stadtratsbeschluss
Annahme als Motion mit 18 Ja / 5 Nein / 4 Enthaltungen
Vorstoss im Original
Typ | Titel | Bearbeitet |
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M 228 Stillstand deblockieren Expo Areal (Parzelle 139) auszonen! | 11.12.2024 |