Motion: Stadtattraktivierung - Zugang zum Wasser
Vorstossart: | Motion |
Vorstoss-Nr.: | M 217 |
Richtlinienmotion: | --- |
Behandlung im Stadtrat: | 13.06.2024 |
Eingereicht am: | 25.01.2024 |
Eingereicht von: | Ledermann Philipp (GLP) |
Mitunterzeichnende: |
Dancet René, Dörig Stefan, Induni Paolo, Kuby Hannah, Liechti Hugo, Lützelschwab Kathleen, Peter Luzius, Rubin Michael, Schwab Martin, Von Aesch Dominik |
Beschluss Gemeinderat: | 28.05.2024 |
Aktenzeichen: | nid 0.1.6.2 / 8.1 |
Ressort: | Tiefbau und Umwelt |
Antrag Gemeinderat: | Annahme als Richtlinienmotion |
Antrag
Der Gemeinderat wird gebeten, einen einfacheren und attraktiveren Zugang zum Wasser im Gemeindegebiet von Nidau für alle AnwohnerInnen zu ermöglichen. Dazu soll die Planung von mehreren Badestegen oder -plätzen aufgenommen werden. Zudem soll der nötige Prozess zur Umnutzung der Bootsplätze mit dem Kanton Bern rasch aufgenommen werden.
Begründung
Flussbaden liegt in der ganzen Schweiz im Trend. Die heissen Sommer rufen nach kühlem Nass und auch das Winterbaden nimmt stetig zu. Nidau ist stark vom Wasser geprägt, dennoch sind die Einstiegsmöglichkeiten in Aare und Zihl oft unattraktiv und beschwerlich. Benutzerfreundliche Ein- und Ausstiege für alle Altersgruppen tragen zur Sicherheit bei. Die Badestege und -plätze würden die Lebensqualität der Bevölkerung in Nidau erhöhen und zu einer Attraktivitätssteigerung der Stadt führen.
Die Stadt Nidau ist heute von Hunderten von Bootsplätzen an Aare und Zihl geprägt. Diese gehören wie das Wasser und der Jura zum Stadtbild. Wie die jüngste Petition «Der Fluss gehört allen - Schaffung von Badestegen» mit über 800 Unterzeichnenden zeigt, besteht in Nidau allerdings ein grosses Bedürfnis, die Flussufer punktuell anders zu nutzen. Um diesem Anliegen nachzukommen, müssten nur wenige Bootsplätze umgenutzt werden. Die ständige Fluktuation bietet dem Kanton Bern die Möglichkeit, eine Lösung mit Abtausch und ohne Kündigungen zu finden.
Antwort des Gemeinderates
1. Allgemeines
Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates (Richtlinienmotion). Der Gemeinderat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages. Die Entscheidverantwortung bleibt beim Gemeinderat.
2. Voranfrage Kanton Bern
Der Kanton Bern ist Eigentümer der Zihl, des Nidau-Büren-Kanals und der dazugehörigen Uferbereiche. Aus diesem Grund wurde eine Voranfrage zur Begutachtung und Beurteilung an die betroffenen Amtsstellen ausgearbeitet. Betroffen sind unter anderem das Amt für Wasser und Abfall, welche Eigentümerin der Parzellen ist und den Unterhalt der Uferbereiche sicherstellt. Weiter betroffen ist der Oberingenieurkreis III, welcher für Bauten im Gewässerraum zuständig ist und das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt als Verwalter der Bootsplätze in den Gewässern.
Die Unterlagen für die Vorprüfung wurden am 27. März 2024 dem Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne zur Stellungnahme übergeben. Mit dem Verfahrensprogramm hat die Leitbehörde die betroffenen Amtsstellen zur Stellungnahme eingeladen. Eine Antwort auf die eingereichte Voranfrage steht derzeit noch aus.
Die Voranfrage an den Kanton Bern stützt sich auf die vorliegende Motion und die Petition «Petition Der Fluss gehört allen - Schaffung von Badestegen». Mit der Voranfrage soll in einem ersten Schritt geklärt werden, ob die Schaffung von zusätzlichen Badestegen möglich ist. Der Gemeinderat wird die Antwort auf die Voranfrage und die weiteren Schritte nach Erhalt kommunizieren.
Stadtratsbeschluss
Annahme als Richtlinienmotion mit 25 Ja / 1 Nein / 1 Enthaltung
Vorstoss im Original
Typ | Titel | Bearbeitet |
---|---|---|
M 217 Stadtattraktivierung Zugang zum Wasser | 25.01.2024 |