Richtlinienmotion: Stellenplan um mindestens 50 Stellenprozente reduzieren
Vorstossart: | Motion |
Vorstoss-Nr.: | M 220 |
Richtlinienmotion: | Ja |
Behandlung im Stadtrat: | 12.09.2024 |
Eingereicht am: | 14.03.2024 |
Eingereicht von: | Gabathuler Leander (SVP) |
Mitunterzeichnende: |
Grob Oliver, Baumann Markus, Meier Svenja |
Beschluss Gemeinderat: | 13.08.2024 |
Aktenzeichen: | nid 0.1.6.2 / 8.8 |
Ressort: | Präsidiales |
Antrag Gemeinderat: | Annahme als Richtlinienmotion |
Antrag
Der Gemeinderat wird gebeten, zuhanden des Stadtrates ein Geschäft auszuarbeiten, welches eine Reduktion des Gesamtstellenplans von mindestens 50 Stellenprozenten spätestens ab 1.1.2026 beinhaltet. Es kann gerne eine weitergehende Analyse gemacht bzw. eine weitergehende Reduktion vorgeschlagen werden, die allenfalls auch in der Finanzbegleitgruppe als Grundlage verwendet werden kann.
Begründung
Der Stellenplan der Stadt Nidau entwickelt sich seit Jahren in nur eine Richtung: Nach oben, d.h. es werden aus verschiedensten Gründen in regelmässigen Abständen Stellenprozente erhöht. Die finanzielle Situation ist angespannt, die Gemeinde ist bemüht, effizienter zu werden. Auch aus diesem Grund wurden jüngst diverse Massnahmen und Entscheidungen getroffen, welche die Arbeitslast der Verwaltung deutlich reduzieren:
- Der Gemeinderat hat entschieden, die Liegenschaftsverwaltung an ein externes Unternehmen zu übertragen.
- Der Gemeinderat hat entschieden, die Verwaltung der Bootsplätze an ein externes Unternehmen zu übertragen.
- Der Stadtrat hat eine Aufhebung der Einbürgerungskommission per Ende Legislatur (31.12.2025) beschlossen. Die administrativen Arbeiten (Koordination, Protokollführung, Dossiervorbereitung zuhanden EBK Vorstellungsgesprächen, Sitzungsvorbereitung, etc.) fällt gänzlich weg.
- Möglicherweise gibt es weitere Effizienz-steigernde Massnahmen, die nicht öffentlich kommuniziert wurden.
Insgesamt scheint es uns daher angemessen davon auszugehen, dass die Arbeitsbelastung der Verwaltung durch diese Massnahmen um mindestens 50 Stellenprozente sinken wird. Letztendlich entstehen dadurch aber auch Mehrkosten bei externen Honoraren und Dienstleistern - unter dem Strich sollte etwa die externe Liegenschaftsführung und Bootsplatzvermietung die Stadt Nidau günstiger kommen und nicht etwa teurer. Werden jedoch die frei werdenden Stellenprozente nicht reduziert, kommt uns die ganze Angelegenheit aber eben teurer zu stehen und die Massnahmen an sich wären dann zu hinterfragen.
Antwort des Gemeinderates
- Allgemeines
Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates (Richtlinienmotion). Der Gemeinderat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages. Die Entscheidverantwortung bleibt beim Gemeinderat.
2. Zur Motion
Der Gemeinderat befürwortet das Anliegen des Motionärs. Im Folgenden wird die Komplexität des Vorhabens sowie das geplante Vorgehen dargelegt. Im Sinne der vollständigen Information sind nachfolgend sowohl der Stellenplan (2019 – 2025) mit seinen Zusammenhängen als auch die Entwicklung der Personalkosten der vergangenen sechs Jahre aufgeführt und kommentiert. Der Gemeinderat wird beantragen, die Motion anzunehmen und direkt als erfüllt abzuschreiben.
3. Der Stellenplan
Die Gesamtanzahl der zu bewirtschaftenden Stellen in der Stadtverwaltung wird vom Stadtrat festgelegt[1].
[1] Art. 54, Abs. 1, Bst. i Stadtordnung (SRS 101.1)
Der Stellenplan gibt Auskunft über alle Stellenprozente von Festanstellungen (Monatsgehalt) und zeigt auf, welche Ressourcen zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen oder vom Gemeinderat, Stadtrat oder Volk beschlossenen Aufgaben notwendig sind. Nicht enthalten im Stellenplan sind Stellen, die durch übergeordnetes Recht festgelegt und finanziert werden (Lastenausgleich Soziales und Bildung) sowie Anstellungen im Stundenlohn.
Damit sich der Stadtrat ein Bild über die Situation und den Bedarf machen kann, werden Anpassungen des Stellenplans immer auf die einzelnen Fachbereiche bezogen. Interne Verschiebungen werden zwar vorgenommen, aber sehr zurückhaltend und nur innerhalb ähnlicher Fachbereiche (z.B. nicht vom Werkhof zu der Kita). Der Stellenplan geht von einer Gesamtanzahl von 5 585 Stellenprozenten im Jahr 2025 aus. Darin enthalten ist bereits die mit separatem Geschäft beantragte Stellenaufstockung um 100 % für die Abteilung Infrastruktur. Ohne die Aufstockung beträgt die Gesamtanzahl 5 485 %.
Nachfolgend wird der Stellenplan auf Fachbereichsebene mit seinen Veränderungen seit 2019 dargestellt und kommentiert.
Der Stadtrat wird künftig jährlich in geeigneter Form über die Entwicklung des Stellenplans informiert, z.B. durch Fortschreibung der nachfolgenden Tabelle in der jeweiligen Budgetvorlage.
Kommentierung der Veränderungen im Stellenplan
Im Jahr 2019 werden insgesamt 5 740 Stellenprozente verwaltet. Am 21. November 2019 hat der Stadtrat die Schaffung einer Informatikstelle mit 50 Stellenprozenten beschlossen. Somit beträgt das Total im Jahr 2020 neu 5 790 %.
Im Verlauf des Jahres 2021 kommt die neue Aufgabe der Betreuungsgutscheine[1] für Kindertagesstätten hinzu. Die Betreuungsgutscheine werden unabhängig von einer bestimmten Kita (privat oder öffentlich) ausgestellt. Die (neue) Aufgabe (+20 %) wird von der Verwaltung übernommen und die eigene Kita wird durch den Systemwechsel entlastet (-10 %). Faktisch handelt es sich jedoch um eine Stellenaufstockung von 10 %, die vom Stadtrat so nicht genehmigt wurde.
[1] Seit dem 1.1.2022 ist das Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG) und die Verordnung über die Angebote zur Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) sowie die dazugehörige Direktionsverordnung (FKJDV) massgebend.
Der Wegfall des Projektes AGGLOlac hat eine Reduktion von 30 Stellenprozenten bei den Zentralen Diensten im Jahr 2022 zur Folge.
2023: Aufgrund einer Arbeitsplatzanalyse werden Stellenprozente (wertneutral) von der Finanzverwaltung (-20 %) zur Verwaltung der Sozialen Dienste (+20 %) verschoben. Am 18. November 2021 beschliesst der Stadtrat eine Aufstockung von 45 % im Bereich der Schulsozialarbeit und am 16. Juni 2022 einen Abbau von 30 % in der Abteilung Infrastruktur aufgrund der Auslagerung der Betriebsführung der Elektrizitätsversorgung.
2024: Die professionelle Human Resources Funktion wird schrittweise implementiert, indem die entsprechenden Aufgaben von den Abteilungen zum HR verlagert werden. Die Verschiebung der Stellenprozente (fünf Abteilungen à 20 %) hat keinen Einfluss auf den Gesamtstellenplan. Ab 2025 wird die HR-Funktion zu 100 % geführt und diese Aufgabenverschiebung ist abgeschlossen.
2025: Bereits ab 2024 (+5 %) und folgend ab 2025 (+15 %) wird der Stellenetat im Bereich AHV-Zweigstelle infolge der Übernahme von Aufgaben mit entsprechender finanzieller Abgeltung von den Gemeinden Ligerz und Twann-Tüscherz erhöht. Der Stadtrat hat die Stellenaufstockung am 14. März 2024 beschlossen.
Die Kindertagesstätte am Unteren Kanalweg 19 wird geschlossen. 320 Stellenprozente werden abgebaut.
In einem separaten Geschäft wird dem Stadtrat die Erhöhung des Stellenetats der Abteilung Infrastruktur um 100 % beantragt. Die Stellenerhöhung ist mit der Absicht verbunden, durch Effizienzgewinne und die fortschreitende Digitalisierung bis zum 1.1.2028 100 Stellenprozente beim Gesamtstellenplan abzubauen.
Ausserhalb des obigen Stellenplans
Ein Teil der Stellen der Sozialen Dienste, die über die kantonale Besoldungspauschale finanziert werden, unterliegen nicht dem vom Stadtrat zu beschliessenden Stellenplan. Diese Stellenprozente ergeben sich aus den Fallzahlen und werden vom Kanton nach einheitlichen Kriterien festgelegt.
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2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Soziale Dienste SAR (durch Besoldungspauschale finanziert) |
960% |
960% |
965% |
1025% |
1025% |
1015% |
1035% |
Soziale Dienste Administration (durch Besoldungspauschale finanziert) |
620% |
620% |
640% |
675% |
660% |
660% |
700% |
Tagesschule |
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792% |
792% |
792% |
792% |
650% |
650% |
Im Kanton Bern stellt die Tagesschule die Betreuung der Kindergarten- und Schulkinder ausserhalb der Unterrichtszeiten sicher. Sie bietet dazu Module am Morgen, am Mittag und am Nachmittag an. Das Tagesschulangebot unterstützt die Eltern bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Tagesschulangebote müssen angeboten werden. Die Inanspruchnahme ist jedoch freiwillig. Die Eltern zahlen eine Gebühr pro Betreuungsstunde und tragen die Verpflegungskosten. Ein Modul muss angeboten werden, wenn eine verbindliche Nachfrage von zehn oder mehr Kindern für den entsprechenden Wochentag und die entsprechende Tageszeit besteht. Verbindlich sind die kantonalen Rahmenbedingungen im Volksschulgesetz und in der kantonalen Tagesschulverordnung. Die Tagesschule Nidau ist zurzeit mit 650 Stellenprozenten dotiert und muss ähnlich wie die Sozialdienste flexibel auf das Angebot reagieren können.
Temporäre Stellen ausserhalb des Stellenplans
Am 24. Januar 2023 hat der Gemeinderat zudem im Sinne einer politischen Priorisierung für die Umsetzung des Gesamtverkehrskonzeptes eine befristete Stellenprozentaufstockung im Umfang von 20 Prozent für die Jahre 2023 und 2024 bei den Zentralen Diensten beschlossen. Diese befristete Stellenprozentaufstockung läuft am 31.12.2024 ersatzlos aus. Sie ist nicht im Stellenplan enthalten, da dieser nur die unbefristeten Festanstellungen im Monatslohn abbildet. Für die Umsetzung des Gesamtverkehrskonzeptes wird erwartet, dass die Aufgaben ab 2025 durch Effizienzsteigerungen und die bereits erfolgte Digitalisierung innerhalb der Abteilung Zentrale Dienste vollständig von dieser aufgefangen werden können.
Ebenfalls nicht im Stellenplan enthalten ist eine zweite (letzte) befristete Stellenaufstockung um 50 Prozent für die Jahre 2024 und 2025, die der Gemeinderat am 22. August 2023 beschlossen hat. Dabei geht es vor allem um die Weiterentwicklung der Abteilung Infrastruktur. Um die «Bugwelle» der anstehenden Projekte zu bewältigen und die aktuelle Überlastungssituation zu überwinden, hat der Gemeinderat diese interne Lösung im Bereich «Organisationsentwicklung, Führungsunterstützung und Projektmanagement» beschlossen. Die Arbeiten werden von einem gemeinderätlichen Strategieausschuss begleitet. Die Aufstockung wird per 31.12.2025 aufgehoben.
4. Personalkosten 2018 - 2023
Die nachfolgende Tabelle gibt die Entwicklung der Personalkosten von 2018 bis 2023 wieder (Auszüge aus den Jahresrechnungen). Im ersten Teil (grün markierte Zeilen) finden sich die Kosten für die Behörden und Kommissionen (Stadtrat, Gemeinderat, Kommissionen). Im zweiten Teil (blau markierte Zeilen) sind die Gehälter des Verwaltungs- und Betriebspersonals dargestellt. In den Spalten links finden sich die Abweichung 2018/2023 in Prozent und als Frankenbetrag. Die letzte Spalte zeigt das Wachstum pro Jahr.
Untenstehende Darstellung weist einen höheren Detaillierungsgrad in den Fachbereichen auf als im Stellenplan, in dem grundsätzlich die Abteilungen dargestellt sind.
Die Beträge aus den jeweiligen Jahresrechnungen sind die Nettozahlen ohne die Beiträge an die Sozialversicherungen. Diese sind gesamthaft in der ersten grau markierten Zeile (Personalaufwand) enthalten. Zu beachten ist zudem, dass die Beträge auch Kosten für Stellvertretungen bei krankheits- oder unfallbedingten Ausfällen enthalten. Die Einnahmen für Erwerbsersatz, Mutterschaft, Krankentaggeld sowie Unfallversicherung werden in den untersten Zeilen in Abzug gebracht. Somit lässt sich ein Wachstum infolge Teuerung, Personalrotationen und Stellenaufstockungen über sämtliche Gehälter mit einer jährlichen Rate von lediglich 1,24 % (und nicht 1,49 %) berechnen.
5. Einzelne Aspekte der Motion
Die nachfolgende Antwort des Gemeinderates betont die Schwierigkeiten, die eine weitere Reduktion angesichts der bereits bestehenden Unterbesetzung insbesondere in der Abteilung Infrastruktur (siehe separates Geschäft) mit sich bringen würde. Der Gemeinderat schlägt daher alternative Wege vor, die sowohl die Personalplanung als auch die langfristige Effizienz und Servicequalität berücksichtigen.
- In Anbetracht der herausfordernden finanziellen Perspektiven der Stadt Nidau – bedauerlicherweise konnten in der Vergangenheit vielversprechende Projekte, die eine Erleichterung mit sich gebracht hätten, nicht umgesetzt werden – sind Massnahmen erforderlich.
- Ein aufgabenorientierter Ansatz in nicht obligatorischen Bereichen sowie eine Verzichtsplanung, welche seitens der Politik eine Aussage darüber erfordert, welche Leistungen zukünftig nicht mehr erbracht werden sollen, würden zu einem Stellenabbau führen.
In Anbetracht des gegenwärtig umfassenden Aufgabenkatalogs erscheint eine Reduktion der Stellenzahl nur in begrenztem Umfang möglich. Eine Gemeinde und so auch die Stadt Nidau ist gemäss gesetzlichen Vorgaben dazu verpflichtet, ein Grundangebot zu erbringen. Die Möglichkeiten zur Einsparung von Ressourcen in diesen Bereichen sind nahezu erschöpft. Allerdings konnten neue Aufgaben, die komplexere Problemstellungen beinhalten, in zahlreichen Fällen bereits durch eine konsequente Digitalisierung aufgefangen werden, wobei in dieser Hinsicht noch ein Potenzial besteht. Die Verwaltung ist sich dieser Möglichkeit ebenfalls bewusst und arbeitet aktiv an der Umsetzung.
In Bereichen, in welchen die Digitalisierung bereits weit fortgeschritten ist und somit der grösste Initialaufwand bewältigt wurde, sind Effizienzgewinne klar feststellbar, die derzeit zur Erfüllung von zusätzlichen Aufgaben eingesetzt werden. Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass mit der zunehmenden Digitalisierung die wiederkehrenden Tätigkeiten vereinfacht und automatisiert werden und sich die für die Aufgabenerfüllung benötigten personellen Ressourcen hin zu höher qualifizierten und komplexeren Tätigkeiten verschieben. Mit den bisher bereits erfolgten Digitalisierungsschritten kann diese Entwicklung, neben den Prozessverbesserungen und Qualitätsgewinnen, bereits festgestellt werden. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass KI-Module heutige Routinetätigkeiten und -abläufe übernehmen werden.
- Der Stellenetat kann voraussichtlich in absehbarer Zeit reduziert werden. Davon geht der Gemeinderat aus, wenn er den heute notwendigen Ausbau der Infrastruktur mit einer mittelfristigen Reduktion in Aussicht stellt. Vorerst sind aber überall noch grössere Initialaufwände nötig.
- Bezüglich der Auslagerung der Liegenschaftsverwaltung und der Vermietung der Bootsplätze wird auf das Geschäft «Weiterentwicklung der Abteilung Infrastruktur» verwiesen.
- Zur Aufhebung der Einbürgerungskommission kann festgehalten werden, dass eine Reduktion der Stellenprozente (welche sich für die Bearbeitung der Kommissionsarbeiten im unteren einstelligen Bereich bewegen würde) nicht angezeigt ist. Eine Stellenevaluation aus den Jahren 2016/2017 bemisst für die Aufgabenerfüllung im Zusammenhang mit den Einbürgerungen 10 Stellenprozente. Seither wurde das Verfahren laufend optimiert. In den Jahren 2018/2019 wurde der Prozess verwaltungsintern überarbeitet. Die dadurch erzielten Effizienzgewinne wurden in die Abarbeitung der aufgelaufenen Pendenzen investiert. Während in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt 17 bzw. 10 Einbürgerungen vollzogen wurden, waren es im Jahr 2020 37, im Jahr 2021 30, im Jahr 2022 51 und im Jahr 2023 wiederum 30 Gesuche. In den Jahren 2020 bis 2022 wurden alle hängigen Dossiers erledigt. Seitdem sind die Gesuche aktuell. Das bedeutet, dass sie bei Eingang sofort und zügig bearbeitet werden.
Weitere organisatorische Massnahmen folgten mit der Abwicklung der Einbürgerungen über den zentralen Einwohnerschalter. Dadurch konnte gegenüber der früheren Abwicklung im 2. OG, weitere Effizienzgewinne erzielt werden, resp. Synergien gewinnbringend eingesetzt werden. Die Effizienzgewinne wurden etwa dazu eingesetzt, dass der Einwohnerschalter neue Aufgaben übernommen hat, so die Schalterdienstleistungen weiter konzentriert werden konnten und andere Bereiche entlastet werden konnten (z.B. Übernahme Verkauf Strandbadabos, Kabinen etc.; BSG-Tageskarten, weitere Aufgaben des Bereichs Sicherheit mit Schalter, gleichzeitig Jobenrichment). Weitere Überprüfung, Optimierung wird für den neuen Einbürgerungsprozess ab 2026 vorgenommen. - Der Gemeinderat hat für die Jahre 2023 bis 2025 zwei befristete Massnahmen zur Effizienzsteigerung beschlossen (und auch kommuniziert). Die Erläuterungen finden sich unter dem Titel «Temporäre Stellen ausserhalb des Stellenplans».
Die interne Verlagerung von Stellenprozenten stellt seit einiger Zeit ein Instrument zur flexiblen Führung der Verwaltung dar. Dennoch ist eine Reduktion der Ressourcen lediglich möglich, wenn eine konsequente Priorisierung von Aufgaben erfolgt und der Stadtrat sich bei der Umsetzung von Wünschen Zurückhaltung auferlegt, bzw. sagt, was nicht mehr gemacht werden soll.
- Des Weiteren sind sämtliche «Bestellungen» mit Auswirkungen auf den Stellenplan verbunden. Es ist nicht realistisch, davon auszugehen, dass neue Projekte ohne zusätzlichen personellen Aufwand bewältigt werden können.
6. Massnahmen der Finanzstrategie
Die systematische und koordinierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen ist eines der Legislaturziele des Gemeinderates. Anlässlich seiner Klausur im Juni 2022 hat er die finanzielle Situation von Nidau analysiert. Dabei wurde erkannt, dass die Finanzen der Stadt aktuell zwar gesund sind, es jedoch Massnahmen braucht, um dies auch für die Zukunft sicherzustellen. Es sollte deshalb eine Finanzstrategie ausgearbeitet werden, welche Steuerungselemente bestimmt und Schwellenwerte festlegt. Die Erarbeitung der Finanzstrategie sollte breit abgestützt und vom Parlament begleitet werden.
Der Gemeinderat hat in der Folge eine Arbeitsgruppe bestehend aus jeweils einer Fraktionsvertretung, der Stadtpräsidentin, dem Ressortvorsteher Finanzen, dem Stadtverwalter und dem Abteilungsleiter Finanzen eingesetzt, um die Finanzstrategie für Nidau auszuarbeiten und so eine breite politische Akzeptanz für diese zu erreichen.
Die ausgearbeitete Finanzstrategie wurde vom Gemeinderat anlässlich seiner Sitzung vom 22. August 2023 verabschiedet und dem Stadtrat am 21. September.2023 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Die Finanzplanung zeigt auf, dass sich mittelfristig insbesondere durch das stark gesteigerte Investitionsvolumen die finanzielle Ausgangslage verschlechtert. Der Gemeinderat hat dies erkannt und der Verwaltung den Auftrag erteilt, mögliche Massnahmen auszuarbeiten und zu bewerten, damit die Ziele der Finanzstrategie nachhaltig erreicht werden können. Um eine breite politische Akzeptanz möglicher Massnahmen zu erreichen, hat die Arbeitsgruppe Finanzstrategie die Arbeiten begleitet.
Bereits bei der Erstellung des ersten Entwurfs der Finanzstrategie durch die «Arbeitsgruppe Finanzstrategie» im Jahr 2023 hat die Verwaltung über 70 mögliche Massnahmen einschliesslich detaillierter Massnahmenblätter vorgeschlagen, die zur Erreichung der Ziele der Finanzstrategie beitragen sollen. Diese Vorschläge wurden anschliessend von der Verwaltung konkretisiert und im Frühjahr 2024 den Mitgliedern der parlamentarischen «Arbeitsgruppe Finanzstrategie» vorgestellt. Die verschiedenen Massnahmen wurden bis zum 6. Juni von den Fraktionen unter der Leitung der Vertreter der Begleitgruppe bewertet. Eine dieser Massnahmen, die Massnahme Nr. 72 «Überprüfung des Stellenplans» (Beilage), wurde von den Fraktionen als «Massnahme mit eher hoher Zustimmung» eingestuft. Der Gemeinderat bearbeitet derzeit die mit «hoch» und «eher hoch» bewerteten Massnahmen. Die vorliegende Motion greift nun in die laufenden Prozesse ein. Um Doppelspurigkeit und Widersprüche zu vermeiden, werden die komplexen Fragen zum Stellenplan mit dieser Motion direkt bearbeitet.
Die Stadtverwaltung verwaltet den Personalbestand (Stellenprozente / Vollzeitäquivalent) auf der Grundlage der gesetzlichen Aufgaben und der Beschlüsse des Stadtrats oder des Volks. Änderungen des Stellenplanes erfordern grundsätzlich zunächst eine Anpassung der Aufgaben und anschliessend eine Anpassung des Personalbestands. Deshalb ist es vor einer Anpassung des Stellenplans unerlässlich, die von der Stadt Nidau angestrebten Leistungen zu diskutieren. Im Rahmen der Umsetzung der Finanzstrategie wird in verschiedenen Bereichen ein möglicher Leistungsabbau diskutiert. Dies betrifft beispielsweise das Facility Management, den Werkhof, das Strandbad und die Bibliotheken.
Die Gesamtzahl der Stellenprozente für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen wie Bauverwaltung, Planung, Finanzverwaltung oder Einwohnerkontrolle ist in der Vergangenheit trotz teilweise enormer Zunahme der Komplexität und des Arbeitsvolumens nicht gestiegen. Die Stadtverwaltung ist bestrebt, durch betriebswirtschaftliche Massnahmen, verstärkten Einsatz der Informationstechnologie, Verkürzung der Schalteröffnungszeiten sowie konsequente Aus- und Weiterbildung des Personals die gestiegenen Anforderungen ohne Erhöhung der Stellenprozente zu bewältigen. Dies gelingt oft. Dennoch hat eine kürzlich durchgeführte Arbeitsplatzbewertung der Abteilung Infrastruktur ergeben: Es fehlen weit über 200 Stellenprozente. Um diese Situation in einem ersten Schritt ohne Anpassung der Stellenprozente zu analysieren, wurde vom Gemeinderat das Projekt 'Weiterentwicklung der Abteilung Infrastruktur' gestartet.
Im Bildungsbereich und beim Sozialdienst, die beide dem kantonalen Lastenausgleich unterliegen, sind übergeordnete Stellen (Kanton) für die Festlegung der Anzahl der Stellenprozente in Relation zur Mengenentwicklung (Anzahl Schüler oder Anzahl Sozialhilfebeziehende / Mandate und Abklärungen) verantwortlich.
Fazit
Der Gemeinderat hält fest:
- Die befristete Stellenprozentaufstockung für die Umsetzung des Gesamtverkehrskonzeptes im Umfang von 20 Prozent für die Jahre 2023 und 2024 bei den Zentralen Diensten läuft am 31.12.2024 ersatzlos aus.
- Die befristete Stellenaufstockung um 50 Prozent für die Jahre 2024 und 2025, für die Weiterentwicklung der Abteilung Infrastruktur läuft am 31.12.2025 aus. Somit entfallen auf den 1.1.2026 70 Stellenprozent.
- Die vom Stadtrat zu beschliessenden Stellenprozente betragen im Jahr 2025 5 485 %, bzw. 5 585 % mit der beantragten Stellenaufstockung Infrastruktur. Dies sind insgesamt mindestens 155 % weniger als zu Beginn der Referenzperiode.
- Die Personalkosten sind in der Referenzperiode infolge Lohnmassnamen (Teuerung, Leistungsaufstieg), Personalrotationen und Stellenaufstockungen mit einer jährlichen Rate von lediglich 1,24 % gestiegen.
- Der Gemeinderat nimmt in Aussicht, auf den 1.1.28 den Gesamtstellenplan durch Priorisierung der Geschäfte, Effizienzgewinne und fortschreitende Digitalisierung, um mindestens 100 % zu reduzieren.
- Mit den vorstehenden Ausführungen und den in Umsetzung befindlichen organisatorischen Massnahmen wird der Antrag als erledigt betrachtet.
- Die Massnahme Nr. 72 des Massnahmenpakets der Finanzstrategie gilt damit als erledigt.
Stadtratsbeschluss
Einstimmige Annahme als Richtlinienmotion
Vorstoss im Original
Typ | Titel | Bearbeitet |
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M 220 Richtlinienmotion Stellenplan um min 50 Stellenprozente reduzieren | 15.03.2024 | |
Massnahmenblatt Finanzstrategie Nr. 72 Stellenplan überprüfen | 05.09.2024 |