Motion: Marktgebühren
Vorstossart: | Motion |
Vorstoss-Nr.: | M 224 |
Richtlinienmotion: | Ja |
Behandlung im Stadtrat: | 20.03.2025 |
Eingereicht am: | 12.09.2024 |
Eingereicht von: | Meier Christoph (Grüne) |
Mitunterzeichnende: |
Baumann Markus, Cura Sascha, Gabathuler Leander, Geiser Eliane, Grob Oliver, Induni Paolo, Kallen Noemi, Kuby Hannah, Ledermann Philipp, Liechti Hugo, Lützelschwab Kathleen, Meier Svenja, Oehme Marlene, Peter Luzius, Rubin Michael, Ruef Catherine, Schwab Martin, von Aesch Dominik, Zahnd François |
Beschluss Gemeinderat: | 04.02.2025 |
Aktenzeichen: | nid 0.1.6.2 / 8.15 |
Ressort: | Sicherheit |
Antrag Gemeinderat: | Annahme als Richtlinienmotion |
Antrag
Die Stadt Nidau verzichtet auf die Marktgebühren für die Zeit in der der Wochenmarkt nicht am Standort Mittelstrasse stattfinden kann.
Begründung
Der Wochenmarkt hat eine lange Tradition und ist ein wichtiges Element der Attraktivität der Stadt Nidau. Für einen Wochenmarkt ist sowohl die örtliche als auch zeitliche Konstanz eine Voraussetzung.
Durch die Erneuerung der Mittelstrasse findet der Wochenmarkt zwischenzeitlich auf dem Bibliotheksplatz statt. Der weniger attraktive Standort verursacht den Marktfahrer:innen einen markanten Umsatzrückgang. Zusätzlich wurde der Markt aufgrund verschiedener Anlässe mehrmals abgesagt.
Antwort des Gemeinderates
1. Allgemeines
Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates (Richtlinienmotion). Der Gemeinderat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages. Die Entscheidverantwortung bleibt beim Gemeinderat.
2. Inhaltliche Beantwortung
Der Gemeinderat teilt die Ansicht des Motionärs, dass der Nidauer Wochenmarkt eine lange Tradition hat und ein wertvolles Element der Attraktivität der Stadt Nidau ist. Mit Beschluss vom 4. Februar 2025 hat der Gemeinderat gestützt auf Artikel 9 des Gebührenreglements der Stadt Nidau beschlossen, auf die Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Grundes für den Wochenmarkt während der Bauphase, in der der Wochenmarkt nicht am Standort Mittelstrasse stattfinden kann, zu erlassen. Dies betrifft das Jahr 2024 bis ca. Herbst 2025. Zudem sieht das Nutzungskonzept für den neuen Stadtplatz vor, als Anschubfinanzierung die Gebühren für eine Pilotphase von der Einweihung in der zweiten Jahreshälfte 2025 bis Ende 2027 zu erlassen. Um die Gleichbehandlung zu gewährleisten und um für alle Akteure möglichst attraktive Rahmenbedingungen für die Belebung des Stedtli zu bieten, hat der Gemeinderat für die gleiche Zeitspanne die Gebühren für die Trottoirwirtschaften und -nutzungen erlassen.
Der Erlass der Gebühren resp. die Schaffung von vorteilhaften Rahmenbedingungen für die Attraktivierung und Belebung des Stedtli steht in einem Zielkonflikt zu den grundsätzlichen Anstrengungen im Zusammenhang mit der Finanzstrategie, der politisch abzuwägen ist. In einer Gesamtsicht erschien dem Gemeinderat der Einnahmeverzicht für die Jahre 2024 bis 2027 von (ausgehend vom Status quo) insgesamt rund 17 000 Franken vertretbar.
Beschlussentwurf
Annahme als Richtlinienmotion
Vorstoss im Original
Typ | Titel | Bearbeitet |
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M 224 Marktgebühren | 13.09.2024 |