Motion: Finanzen langfristig ins Gleichgewicht bringen - Massnahmenplan jetzt
Vorstossart: | Motion |
Vorstoss-Nr.: | M 227 |
Richtlinienmotion: | -- |
Behandlung im Stadtrat: | 20.03.2025 |
Eingereicht am: | 14.11.2024 |
Eingereicht von: | Dancet René (GLP), Gabathuler Leander (SVP), Pauli Pauline (PRR), Peter Luzius (SP) |
Mitunterzeichnende: |
Aellig Jessica, Baumann Markus, Geiser Eliane, Cura Sascha, Dörig Stefan, Fischer Martin, Induni Paolo, Kallen Noemi, Kuby Hannah, Ledermann Philipp, Liechti Hugo, Lützelschwab Kathleen, Meier Christoph, Hans Peter Meier, Meier Svenja, Münger Tamara, Oehme Marlene, Rubin Michael, Schwab Martin, Soder Tobias, Stampfli Christian, Stampfli Monika, Volery Tabea, Zahnd François |
Beschluss Gemeinderat: | 18.02.2025 |
Aktenzeichen: |
nid 0.1.6.2 / 8.17 |
Ressort: | Finanzen |
Antrag Gemeinderat: |
Annahme als Richtlinienmotion |
Antrag
Der Gemeinderat legt dem Stadtrat spätestens auf die Sitzung des Stadtrates vom 20. März 2025 einen umfassenden Massnahmenplan zur Erreichung der finanzpolitischen Ziele der Stadt Nidau vor.
Der Massnahmenplan soll mindestens die bisher im Rahmen der Begleitgruppe thematisierten und als realisierbar beurteilten Massnahmen enthalten, inkl. Massnahmen betreffend die Verwaltung sowie bisher noch nicht bezifferte Positionen («tbd»). Die Summe aller vorzulegenden Massnahmen soll ein ausgeglichenes Budget 2026 ermöglichen (d.h. eine Verbesserung der Rechnung um mindestens 4,7 Mio. CHF gg. Budgetantrag 2025). Weiter ist anhand der in Ziff. 2.4. der Finanzstrategie definierten Messgrössen aufzuzeigen, wie die relevanten Zielwerte in den Jahren 2026 – 2030 erreicht werden.
Der Massnahmenplan hat mindestens folgende Inhalte zu beinhalten:
1) Titel und Kurzbeschrieb der einzelnen Massnahmen
2) Pro Massnahme
- Finanzielle Wirkung per 2026
- Durchschnittliche Finanzielle Wirkung in den Jahren 2027 – 2030 (Finanzplan)
3) Gesamtwirkung aller Massnahmen und Entwicklung der relevanten Kennzahlen gem. Finanzstrategie bis ins Jahr 2030 (Annahme: Umsetzung aller vorgeschlagenen Massnahmen)
Begründung
Die aktuelle Finanzstrategie der Stadt Nidau weist auf die negativen Rechnungsergebnisse und eine zunehmende hohe Verschuldung hin. Mit dem Instrument der Finanzstrategie wird ein finanzpolitischer Rahmen definiert, welcher mit messbaren Kennzahlen konkretisiert wird. Wie in der Finanzstrategie explizit festgehalten, hat der Gemeinderat die Situation erkannt, und im Jahre 2022 eine Begleitgruppe bestehend aus Vertretern aller Fraktionen und eines Ausschusses des Gemeinderates ins Leben gerufen, um die finanzpolitischen Ziele zu erreichen. Der Gemeinderat wollte bis Mitte 2024 einen Massnahmenplan zur Erreichung der finanzpolitischen Ziele erarbeiten.
Positiv zu würdigen ist, dass sich nach unserem Kenntnisstand sowohl der Gemeinderat wie die Begleitgruppe vertieft mit Ideen zur Verbesserung der finanziellen Lage auseinandergesetzt hat. Ein konkreter Massnahmenplan liegt dem Stadtrat leider bis heute nicht vor. Folglich konnte bis dato die – unbestritten notwendige - inhaltliche Auseinandersetzung mit konkreten Massnahmen nicht erfolgen. Dem Stadtrat wird hingegen auch für das Jahr 2025 ein Budget vorgelegt, welches die durch den Gemeinderat in der Finanzstrategie festgelegten Ziele bei weitem nicht erreicht.
Um den Fokus auf eine nachhaltige und realistische Sanierung der Stadtfinanzen zu richten, soll kurzfristig und mit hoher Priorität ein umfassender und realisierbarer Massnahmenplan erarbeitet werden, welcher durch den Stadtrat an der Sitzung vom 20. März 2025 behandelt werden soll. Diese Massnahmen sollen nach Behandlung und Bereinigung durch den Stadtrat als Grundlage für die Erarbeitung eines ausgeglichenen Budgets 2026 dienen sowie in den Finanzplan 2025 – 2030 einfliessen.
Die Entwicklung der finanziellen Situation der Stadt Nidau, sowie Verzögerungen bei der Erarbeitung von Massnahmen, bedingen eine hohe Priorisierung dieser Angelegenheit. Um eine Behandlung dieses Geschäftes an der Sitzung des Stadtrates vom 20. März 2025 zu ermöglichen, soll diese Motion als Dringlich erklärt werden.
Antwort des Gemeinderates
1. Allgemeines
Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates (Richtlinienmotion). Der Gemeinderat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages. Die Entscheidverantwortung bleibt beim Gemeinderat.
2. Zur Motion
Wie bereits am 13.09.2024 anlässlich der Beantwortung der Interpellation von René Dancet «Massnahmen zur Erreichung der Ziele der Finanzstrategie» dargelegt, wird nachfolgend nochmals die bisherige Bearbeitung der aus der Finanzstrategie abgeleiteten Massnahmen dargestellt.
Die von der «Arbeitsgruppe Finanzstrategie» und dem Gemeinderat verabschiedete Vorgehensweise und der Zeitplan waren die Grundlage für das Vorgehen und für die involvierten Stellen bindend.
Bereits im Rahmen der Erarbeitung des ersten Entwurfs der Finanzstrategie durch die «Arbeitsgruppe Finanzstrategie» im Jahr 2023 hat die Verwaltung über 70 potenzielle Massnahmen identifiziert, die zur Erreichung der Ziele der Finanzstrategie beitragen sollen. Diese Massnahmen wurden anschliessend von der Verwaltung konkretisiert und im Frühjahr 2024 den Mitgliedern der parlamentarischen «Arbeitsgruppe Finanzstrategie» vorgestellt. Bis zum 6. Juni 2024 wurden die einzelnen Massnahmen den Fraktionen über die Vertreterinnen und Vertreter der Begleitgruppe zur Stellungnahme vorgelegt. Der vom Motionär geforderte Massnahmenplan liegt (somit) vor, und eine (erste) Bewertung durch die Fraktionen wurde vorgenommen.
Die konsolidierte Beurteilung der Massnahmen fand an der Sitzung der Begleitgruppe vom 12. Juni 2024 statt. Dabei wurde ein mehrheitsfähiges Massnahmenpaket verabschiedet, das dem Gemeinderat unterbreitet wurde. Dieses Paket ist darauf ausgerichtet die Ziele der Finanzstrategie mittelfristig zu erreichen.
Der Gemeinderat misst dem Thema grosse Bedeutung bei. Gemäss dem festgelegten Prozessablauf hat er anlässlich der Sitzung vom 13. August 2024 das Massnahmenpaket umfassend beraten, sämtliche Massnahmen definiert und nach Prioritäten geordnet. Vorrangig wurden dabei Massnahmen berücksichtigt, die bei der Bewertung durch die Fraktionen eine „hohe“ bzw. „eher hohe“ Zustimmung erhielten. Massnahmen mit „eher tiefer“ oder „tiefer“ Zustimmung werden in einer zweiten Prioritätsstufe und im Rahmen der verfügbaren personellen Ressourcen bearbeitet.
Nach der Sitzung vom 13. August 2024 hat der Gemeinderat das beschlossene Vorgehen betreffend die Massnahmen mittels offizieller Medienmitteilung[1] kommuniziert. Das Ziel des Gemeinderats, einen umfassenden Massnahmenplan fristgerecht vorzulegen, wurde damit vollumfänglich erreicht. Vor diesem Hintergrund könnte die Forderung des Motionärs als potenziell missverständlich interpretiert werden.
Es wird erneut betont, dass, wie bereits mehrfach in der Arbeitsgruppe Finanzstrategie dargelegt, die finanziellen Auswirkungen einzelner Massnahmen erst im Zuge ihrer detaillierten Ausarbeitung präzise quantifiziert werden können. Bis zu diesem Zeitpunkt verbleiben diese folgerichtig als «tbd»[2] bzw. nicht beziffert im Massnahmenplan. Wie im Vorbericht zum Budget 2025 transparent dargelegt, wurden einzelne Massnahmen mit hoher Zustimmung bereits mit dem Budget 2025 umgesetzt.
Das erarbeitete Massnahmenpaket ist vollständig und beinhaltet selbstverständlich auch die vom Motionär angesprochenen «Massnahmen betreffend die Verwaltung». Die Bearbeitung sowie die Priorisierung fallen, wie eingangs erwähnt, in die alleinige Zuständigkeit des Gemeinderates. Demzufolge wird der Massnahmenplan dem Stadtrat nicht, wie in der vorliegenden (Richtlinien)Motion gefordert, zur «inhaltlichen Auseinandersetzung mit konkreten Massnahmen» vorgelegt. Nach der konkreten Ausarbeitung werden einzelne Massnahmen bzw. deren Umsetzung, sofern sie in die Entscheidungsbefugnis des Stadtrates fallen, diesem zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt.
Die in der Finanzstrategie definierten Messgrössen werden vom Gemeinderat, wie in der Finanzstrategie verbindlich festgelegt, jährlich auf Basis des Jahresabschlusses evaluiert und in der Jahresrechnung transparent ausgewiesen.
Angesichts dieser Faktenlage erscheint die Forderung des Motionärs nach einem umfassenden Massnahmenplan als wenig nachvollziehbar, da ein solcher Plan bereits vorliegt und sowohl von den Fraktionen, der Begleitgruppe als auch dem Gemeinderat beraten und entsprechend kommuniziert wurde. Die Motion lässt somit die bereits eingeleiteten Schritte und die erreichten Zielsetzungen des Gemeinderats unberücksichtigt.
Der Gemeinderat hat vorausschauend gehandelt und nimmt die finanzielle Situation der Stadt mit hoher Priorität wahr. Die Umsetzung der Massnahmen sowie deren Auswirkungen auf das Budget 2026 und den Finanzplan 2025–2030 befinden sich bereits in Bearbeitung und werden dem Stadtrat im Rahmen der entsprechenden Beratungen zur vertieften Prüfung und Diskussion vorgelegt.
Beschlussentwurf
Annahme als Richtlinienmotion
[1] Medienmitteilung Gemeinderat vom 13.8.24
[2] «to be definded» bedeutet «muss noch definiert werden»
Vorstoss im Original
Typ | Titel | Bearbeitet |
---|---|---|
M 227 Finanzen langfristig ins Gleichgewicht bringen Massnahmenplan jetzt | 11.12.2024 |