Motion: Einsatz von Flüsterbelag auf der Hauptstrasse zur Lärmminderung
Vorstossart: | Motion |
Vorstoss-Nr.: | M 225 |
Richtlinienmotion: | Ja |
Behandlung im Stadtrat: | |
Eingereicht am: | 14.11.2024 |
Eingereicht von: | Schwab Martin (SP) |
Mitunterzeichnende: |
Cura Sascha, Kallen Noemi, Kuby Hannah, Liechti Hugo, Lützelschwab Kathleen, Meier Christoph, Oehme Marlene, Peter Luzius, Rubin Michael, Ruef Catherine, Schwab Martin, Zahnd François |
Beschluss Gemeinderat: | |
Aktenzeichen: |
nid 0.1.6.2 / 8.16 |
Ressort: | Tiefbau und Umwelt |
Antrag Gemeinderat: |
Antrag
Begründung
Wir können zwar unsere Augen schliessen, aber nicht unsere Ohren. Sie sind unser Alarmsystem, 24 Stunden auf Empfang. Jede Lärmbelästigung wird registriert. Insbesondere Verkehrslärm gilt laut Weltgesundheitsorganisation WHO europaweit als Umweltgefahr mit den zweitstärksten Auswirkungen auf die Gesundheit, nach Luftverschmutzung.
Lärm wird bereits als „das am meisten unterschätzte Umweltthema“ betrachtet.
Die Schallskala ist logarithmisch, das bedeutet, dass eine Steigerung um nur zehn Dezibel vom menschlichen Gehör als doppelt so laut empfunden wird. Daher sind schon geringe Dezibelsenkungen ein wichtiger und entscheidender Beitrag zur Lärmreduktion.
Die Hauptstrasse als wichtige kantonale Verkehrsachse führt mitten durch unsere Stadt und ist eine bedeutende Quelle von Verkehrslärm. Die Anwohnerinnen und Anwohner sind täglich einer erheblichen Lärmbelastung ausgesetzt, die teilweise erheblich über den gesetzlichen Grenzwerten liegt. Dies hat negative Auswirkungen auf:
Die Gesundheit der Bevölkerung (Stress, Schlafstörungen, erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Fettleibigkeit, Diabetes).
- Die Wohnqualität in den angrenzenden Gebäuden.
- Die Attraktivität der anliegenden Geschäfte und Restaurants.
- Den Wert der Liegenschaften entlang der Strasse.
Die wirkungsvollsten Beläge erzielen im Neuzustand eine Lärmreduktion von bis zu 9 Dezibel gegenüber herkömmlichen Belägen. Dies hat denselben Effekt, wie wenn nur noch ein Achtel des Verkehrs unterwegs wäre. Dies entspricht einer Halbierung der wahrgenommenen Lautstärke. Ausserdem reduzieren sie die besonders hohen Töne, was die Störwirkung in der subjektiven Wahrnehmung noch stärker verringert. Der Einbau von lärmminderndem Belag ist eine bewährte und kosteneffiziente Massnahme zur Lärmreduktion. Bereits über 1000 lärmarme Beläge der neuesten Generation sorgen in den Schweizer Städten und Dörfern für mehr Ruhe. Tendenz stark zunehmend.
Der Kanton Bern ist gemäss Umweltschutzgesetz und Lärmschutzverordnung verpflichtet, die notwendigen Massnahmen zur Lärmreduktion zu ergreifen. Dabei sollen die Finanzierungsmöglichkeiten für den Einbau von Flüsterbelägen auf der Hauptstrasse geklärt werden, insbesondere in Bezug auf Kostenbeteiligungen des Kantons und allfällige Bundessubventionen im Rahmen von Programmen zur Lärmschutzförderung.
Das Umweltschutzgesetz und die seit 1987 geltende Lärmschutz-Verordnung (LSV) verpflichten die Strasseneigentümer zur Sanierung von Strassenabschnitten, die übermässigen Lärm verursachen. Die Sanierungsfristen, die in der LSV für die Nationalstrassen auf 2015 und für die Haupt- und übrigen Strassen auf 2018 festgelegt waren, sind abgelaufen. Eine nach Ablauf der Fristen durchgeführte Analyse zeigte, dass trotz der unternommenen Anstrengungen immer noch viele Menschen in der Schweiz schädlichem oder lästigem Straßenlärm ausgesetzt sind.
Der Bundesrat hat mit der Revision der Lärmschutzverordnung vom 12. Mai 2021 bestätigt, dass die Bekämpfung des Strassenlärms eine Daueraufgabe ist und in Zukunft noch stärker auf Massnahmen an der Quelle gesetzt werden muss. Dazu hat er die Weiterführung der Subventionen (Programm-Vereinbarungen zwischen Bund und Kantonen) auch verankert. Nur so kann die Anzahl der Personen, die übermässigem Lärm ausgesetzt sind, wirksamer und nachhaltiger reduziert werden.
Fazit:
Die Installation eines Flüsterbelags auf der Hauptstrasse ist eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten: Die Anwohnerschaft profitiert von erheblich reduziertem Verkehrslärm und besserer Lebensqualität, die Stadt gewinnt an Attraktivität, und der Kanton erfüllt seine gesetzliche Pflicht zur Lärmreduktion mit einer nachhaltigen und kosteneffizienten Massnahme.
Quellen:
- Bundesamt für Umwelt (BAFU); Massnahmen gegen Strassenlärm, 2024
- Europäische Umweltagentur; Die Belastung durch Lärm ist ein erhebliches Problem – für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, 2020
- Stiftung Gesundheitswissen; Die laute Last, 2021