Navigieren auf Nidau

Logo

Benutzerspezifische Werkzeuge

Inhalts Navigation

Motion: Die Energiestadt Nidau unterstützt die Seewasserwärme

22.06.2022

 

Vorstossart:

Motion
Vorstoss-Nr.: M 214
Richtlinienmotion: ---
Behandlung im Stadtrat: 17.11.2022
Eingereicht am: 16.06.2022
Eingereicht von:

Lützelschwab Käthy (SP), Schwab Martin (SP), Meier Christoph (Grüne)

Mitunterzeichnende: Von Aesch Dominik, Hafner Lukas, Fischer Martin, Zahnd François, Aellig Jessica, Gabathuler Leander, Baumann Markus, Münger Tamara, Oehme Marlene, Stucki-Steiner Carine, Blösch Paul, Schwab Martin, Meier Christoph, Lützelschwab Käthy, Weibel Daniel
Beschluss Gemeinderat: 25.10.2022
Aktenzeichen: nid 0.1.6.2 / 6.7
Ressort: Tiefbau und Umwelt
Antrag Gemeinderat: Annahme und gleichzeitige Abschreibung

Antrag

Die Stadt Nidau unterstützt private Liegenschaften beim Anschluss ans Seewasser-Fernwärmenetz.

- Jeder Anschluss wird zukünftig mit einem Beitrag gefördert.

- Bis  2030 sind 70 – 80 % der fossilen Heizungen durch klimaneutrale Systeme ersetzt.

 

Begründung

Noch in diesem Jahr wird das Seewasser-Fernwärmenetz vom ESB in Betrieb gehen. Nidau kommt mit diesem nachhaltigen Energieträger genau im richtigen Moment: kurzfristig gilt es nach dem völkerrechtswidrigen Überfall auf die Ukraine möglichst rasch vom russischen Gas und Öl wegzukommen, mittelfristig müssen fossile Energieträger gänzlich ersetzt werden und langfristig will Nidau Energiestadt mit dem Goldlabel werden und bleiben.

Die Stadt Nidau unterstützt jeden Anschluss ans Fernwärmenetz mit einem Beitrag, um die ambitionierten Energieziele rascher zu erreichen. Die Klimaziele können nur erreicht werden, wenn jetzt massiv in die CO2-Reduktion investiert wird. Die Bevölkerung von Nidau soll wie bei den Solaranlagen finanzielle Anreize erhalten, auf nicht-fossile Energieträger umzusteigen, bevor diese auf nationaler Ebene gesetzlich verlangt werden.

 

 

Antwort des Gemeinderates

Seit dem 1. Januar 2021 sind die Förderbeiträge in den Bereichen Energieeffizienz und Klimaschutz der Stadt Nidau neu geregelt. In Nidau war die Förderung im Energiebereich bis dahin auf die zwei Massnahmen Energieberatung und Fotovoltaikanlagen beschränkt. Der Schwerpunkt des neuen Förderprogramms liegt bei der Unterstützung von Massnahmen in den Bereichen Energieberatung, Ersatz von Anlagen, Gesamtsanierungen, Produktion und Speicherung von Elektrizität und Mobilität. Das Förderprogramm Energie der Stadt Nidau richtet sich an Personen mit Wohneigentum und an Unternehmen, die Massnahmen für die Energieeffizienz und den Klimaschutz in Nidau umsetzen. Die Wegleitung[1] auf der Internetseite der Stadt Nidau bietet eine einfache und schnelle Übersicht über die geltenden Bedingungen und Auflagen und zeigt auf, welche Massnahmen durch die Stadt Nidau mit Fördergeldern unterstützt werden. Ebenfalls auf dieser Seite finden Interessierte das einseitige Gesuchsformular. Die Gesuchsteller können nach Abschluss der Massnahmen das Abschlussformular mit den erforderlichen Beilagen einreichen. Sind alle Bedingungen erfüllt, erfolgt die Auszahlung des Förderbeitrags.

Bild Legende:
Förderprogramm Energie der Stadt Nidau

Bereits seit der Lancierung des neuen Förderprogramms unterstützt die Stadt Nidau den Ersatz von Öl- und Elektroheizungen durch Heizsysteme, die erneuerbare Energien verwenden mit 1 500 Franken. Der Ersatz von Gasheizungen wird mit 4 000 Franken gefördert. Grund hierfür ist, dass der Kanton Bern erst per 2. Mai 2022 den Ersatz einer Gasheizung ebenfalls in seinem Förderprogramm aufgenommen hat. Die Förderbeiträge der Stadt Nidau sind mit den Beiträgen von Kanton und Bund kumulierbar.

 

Gefördert wird nicht nur der Anschluss an die Fernwärme, sondern alle Heizsysteme, welche erneuerbare Energien verwenden und bestehende Öl,- Elektro- oder Gasheizungen ersetzen. Mit dem Förderprogramm verfolgt die Stadt Nidau die Förderung von erneuerbaren Energien bzw. die Effizienzsteigerung. Aus diesem Grund wird der Umstieg von erneuerbaren Heizungen auf andere erneuerbare Heizsysteme nicht gefördert. Seit der Lancierung sind bereits acht Gesuche für den Ersatz von Öl- bzw. Elektroheizungen und zehn für den Ersatz von Gasheizungen zugesichert worden.

 

Weiter hat die Stadt Nidau im Juli 2021 das Energieportal[2] eingeführt. Mit dem Energieportal ist es für Gebäudebesitzende möglich, online per Knopfdruck zu erfahren, welches erneuerbare Heizsystem am Standort empfohlen wird und gleich eine Beratung zu initiieren. Mittels Adresssuche erhalten Webseitenbesuchende gemäss Präferenzen der Stadt eine Empfehlung für Heizsysteme, das Solarpotenzial und einen Hinweis, sollte das Gebäude dem Denkmalschutz unterstehen. Um einen Termin mit der Energieberatung zu vereinbaren, kann zusätzlich noch ein Kontaktformular ausgefüllt werden. Damit sind die Hürden für eine gezielte Information dieser Personen tief und es werden keine zusätzlichen Eingaben wie Verbrauch, Fläche, etc. benötigt.

 

Der Kanton erlässt grundsätzlich die Vorschriften über die Nutzung der Energie im Gebäudebereich. Seit Inkrafttreten der aktuellen Kantonalen Energiegesetzgebung (KEnG) am 1. Januar 2012 verfügen die Berner Gemeinden über bestimmte Kompetenzen, um selber strengere Energievorschriften als vom Kanton vorgesehen in der grundeigentümerverbindlichen Nutzungsplanung zu erlassen (vgl. Art. 13 ff. KEnG). Die Stadt Nidau hat dafür in den Teilbaureglementen «Altstadt» und «weiteres Stadtgebiet» festgelegt, dass alle Neubauten im Perimeter «Nahwärmeverbund mit erneuerbarer Energie» unter Vorbehalt der übergeordneten Gesetzgebung an einen Verbund anzuschliessen sind. Bestehende Bauten im Perimeter sind vorbehältlich der übergeordneten kantonalen Gesetzgebung sowie bei einem Nachweis eines unverhältnismässig hohen zusätzlichen Aufwands an einen Verbund anzuschliessen, wenn sie so umgebaut oder umgenutzt werden, dass die Energienutzung beeinflusst wird. Darunter fällt z.B. der Ersatz des Heizsystems, sofern der Fernwärmeanschluss bereitgestellt ist.

 

Aufgrund der heute geltenden gesetzlichen Grundlagen kann die Stadt Nidau keine Sanierungspflicht für Öl- bzw. Gasheizungen einfordern. Die Stadt Nidau schafft jedoch Anreize mit der Förderung erneuerbarer Energien und bietet Informationsquellen zur Umsetzung. Der Gemeinderat erachtet die Motion deshalb bereits heute als erreicht.

Stadtratsbeschluss

Einstimmige Annahme und gleichzeitige Abschreibung

 

Vorstoss im Original

Vorstoss im Original
Typ Titel Bearbeitet
Datei PDF document M 214 Die Energiestadt Nidau unterstuetzt die Seewasserwaerme 24.06.2022

Weitere Informationen.

Fusszeile