Motion: Bewilligungspraxis Fahrende
Vorstossart: | Motion |
Vorstoss-Nr.: | M 191 |
Richtlinienmotion: | ja |
Behandlung im Stadtrat: | 21.11.2019 |
Eingereicht am: | 20.06.2019 |
Eingereicht von: | Deschwanden Inhelder Brigitte (SP) |
Mitunterzeichnende: |
Bongard Bettina, Döhrbeck Michael, Egger Tobias, Hauser Joel, Kallen Nils, Kallen Noemi, Kast Esther, Kessi Damian, Kessi Valérie, Lucchini-Gutiérrez Olea Maria del Carmen, Lützelschwab Rickenbacher Kathleen, Rubin Michael, Stucki-Steiner Carine |
Beschluss Gemeinderat: | 22.10.2019 |
Aktenzeichen: | nid 0.1.6.2 / 1.8 |
Ressort: | Sicherheit |
Antrag Gemeinderat: | Annahme als Richtlinienmotion |
Antrag
Der Gemeinderat wird aufgefordert die Bewilligungspraxis des Aufenthaltes der Fahrenden auf dem Gebiet des Agglolac Areals zu regeln. Insbesondere sollen jeweils Auflagen mit den Fahrenden und der Stadt Biel als Grundeigentümern vereinbart werden, welche auch die Höhe von Gebühren und einer Kaution beinhalten.
Begründung
Die Fahrenden im Allgemeinen sind eine Minderheit mit Menschenrechten. Die Fahrenden in der Schweiz gelten als nationale Minderheit im Sinne des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten, welches die Schweiz 1998 ratifiziert hat. In seinem Urteil vom 28. März 2003 hat das Bundesgericht gestützt auf dieses Rahmenübereinkommen das Recht der Fahrenden auf ihre fahrende Lebensweise und damit auf angemessene Halteplätze ausdrücklich anerkannt. (Quelle: Jusitz-, Gemeinde-, Kirchendirektion, Amt für Gemeinden und Raumplanung, Abteilung Kantonsplanung).
Folgedessen haben Schweizer Fahrende im Falle von besetzten Halteplätzen innerhalb der Region in NidauAnspruch auf Aufenthalt.
Innerhalb der letzten zehn Jahre wurden Bewilligungen mehrmals abgelehnt. Immer haben die Fahrenden trotzdem Halt in Nidau gemacht. Diese Bewilligungspraxis ist fragwürdig.
Den Ängsten innerhalb der Nidauer Bevölkerung soll Rechnung getragen werden. Der Gemeinderat hat eine wichtige Kommunikations- und Integrationsaufgabe zu erfüllen.
Antwort des Gemeinderates
a) Formelles
Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates (Richtlinienmotion). Der Gemeinderat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages. Die Entscheidverantwortung bleibt beim Gemeinderat.
b) Inhaltliche Beantwortung
Dem Gemeinderat sind klare Regelungen im Umgang mit Fahrenden ein wichtiges Anliegen. Dabei gilt das Prinzip, dass das AGGLOlac Areal für die Fahrenden grundsätzlich nicht zur Verfügung steht. In Zusammenarbeit mit der Stadt Biel sind derzeit Bestrebungen im Gange die konkreten Abläufe soweit als möglich zu standardisieren und zwischen den Städten zu koordinieren. In dem Kontext wird auch der Umgang mit Anfragen von Schweizer Fahrenden überprüft. Erste Gespräche haben dazu stattgefunden. Die Ergebnisse werden dem Stadtrat im Rahmen der Beantwortung des Postulats 209 „Bauliche Massnahmen und richterliches Verbot auf dem ExpoPark-Areal“ zur Kenntnis gebracht.
Vorstoss im Original
Typ | Titel | Bearbeitet |
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M 191 Bewilligungspraxis Fahrende | 24.06.2019 |