Motion: Überparteiliche Motion zur Seewassernutzung für Nidau
Vorstossart: | Motion |
Vorstoss-Nr.: | M 187 |
Richtlinienmotion: | nein |
Behandlung im Stadtrat: | 19.09.2019 |
Eingereicht am: | 21.03.2019 |
Eingereicht von: | Baumann Markus (SVP), Blösch Paul (EVP), Bongard Bettina (SP), Egger Tobias (SP), Gabathuler Leander (SVP), Grob Oliver (SVP), Kast Esther (Grüne), Schneiter Marti Susanne (FDP), Spycher Thomas (FDP) |
Mitunterzeichnende: |
Evard Amelie, Hauser Joel, Kallen Nils, Kallen Noemi, Kessi Damian, Lehmann Ralph, Leiser Matthias, Marolf Thomas, Münger Tamara, Sauter Viktor, Wingeyer Ursula |
Beschluss Gemeinderat: | 03.09.2019 |
Aktenzeichen: | nid 0.1.6.2 / 1.2 |
Ressort: | Tiefbau und Umwelt |
Antrag Gemeinderat: | Annahme als Motion in Bezug auf den ersten Punkt (Beteiligung), Annahme als Richtlinienmotion in Bezug auf den zweiten Punkt (Durchflusskapazität). |
Antrag
Die Motionäre beauftragen den Gemeinderat, dafür zu sorgen, dass sich die Stadt Nidau am Projekt Seewassernutzung finanziell beteiligt und sich damit die Mitspräche bei Betrieb, Vertrieb und Preisgestaltung sichert. Dadurch soll die Wärme-/Kälte-Versorgung der Stadt Nidau mit einer nachhaltigen Lösung zu guten Konditionen gesichert werden.
Zudem fordern die Motionäre vom Gemeinderat Angaben, wie er den Baurechtsvertrag formulieren wird. Die Ausgestaltung des Baurechtvertrags zur Erstellung der Seewasserpumpstation soll mit der Bedingung verknüpft werden, dass genügend Durchflusskapazität für die Versorgung des Nidauer Gemeindegebiets mit Fernwärme erstellt wird.
Begründung
Der Gemeinderat von Nidau entschied im August 2018, dass die Stadt Nidau bei der Realisierung des Projektes Seewassernutzung keine aktive Rolle als Projektentwicklerin, Bauherrin oder Investorin spielen solle. Der Gemeinderat machte sich diesen Entscheid nicht leicht. Er fällte seinen Entscheid unter der Prämisse, das strategische Ziel eines attraktiven Fernwärmeangebots in Nidau in die Tat umsetzen zu können. Die Versorgung der Nidauer Stadtgebiete mit Energie aus nachhaltiger Quelle zu günstigen Konditionen hat für den Gemeinderat Priorität.
Die Darlegung der Schritte zur Erreichung dieses strategischen Ziels erwarten nun die Motionäre.
Antwort des Gemeinderates
a) Formelles
Bei der vorliegenden Motion handelt es sich, was das Thema Durchflusskapazität und damit die Ausgestaltung des Baurechtsvertrags anbelangt, um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats (Richtlinienmotion). Der Gemeinderat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrags. Die Entscheidverantwortung bleibt beim Gemeinderat.
Die Forderung nach einer finanziellen Beteiligung und einem Mitsprachrecht der Stadt Nidau ist hingegen im Zuständigkeitsbereich des Stadtrates und somit motionsfähig.
b) Ausgangslage
Die Stadt Nidau und der ESB starteten im Jahr 2014 im Zusammenhang mit der Standortkonzentration der Berner Fachhochschule auf dem Feldschlössli-Areal (Campus Biel/Bienne) und später mit dem Neubau für den Switzerland Innovation Park Biel/Bienne (SIP) mit der Entwicklung eines Projekts, um den Südwesten der Stadt Biel und das betreffende Stadtgebiet von Nidau über das Wasser aus dem Bielersee mit Wärme und Kälte zu versorgen. Zuletzt hat der Stadtrat am 21. März 2019 entschieden, auf das Projekt Seewassernutzung im Sinne einer selbstgewählten Gemeindeaufgabe und somit auf die Erlangung einer Konzession zu verzichten. Gleichentags wurde im Stadtrat die überparteiliche Motion zur Seewassernutzung in Nidau eingereicht.
Im Verlaufe der Projektentwicklung wurden mögliche technische Konzepte entwickelt und im Hinblick auf ihre Bewilligungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft. Aufgrund der hohen, umweltschutzbedingten Anforderungen sind Planung, Bewilligung und Bau einer Seewasserfassung heute mit hohen Investitionskosten verbunden. Trotzdem muss auch ein regenerativer Energieverbund konkurrenzfähige Energiepreise anbieten können, um die benötigten Kunden gewinnen und das erforderliche Absatzpotenzial erreichen zu können. Daher geht der Trend heute klar zu Gemeinschafts- und Grossanlagen mit einem ausreichend grossen Versorgungsperimeter, um die hohen Initialkosten auf eine grosse Absatzmenge verteilen zu können. In Bezug auf die geplante Seewassernutzung aus dem Bielersee bedeutet das eine grosse Verbundanlage für die gemeinsame Versorgung von Nidau und Biel.
Als Energiestädte setzen sich Nidau und Biel bereits seit Jahren aktiv für eine nachhaltige Energiepolitik und einen respektvollen Umgang mit der Umwelt, sowie die Umsetzung der Ziele der 2000 Watt- Gesellschaft ein. Dies findet auch im Überkommunalen Richtplan Energie der Agglomeration Biel seinen Niederschlag, den beide Städte beschlossen haben. Die Realisierung der Seewassernutzung stellt einen Schlüsselbaustein zum Erreichen der Energieeffizienzziele beider Städte dar, ein gemeinsames Vorgehen bietet wesentliche Vorteile gegenüber einer Einzellösung.
Aus diesem Grund ist vorgesehen, den gesamten geplanten Energieverbund mit der Wasserfassung und -rückgabe, der Wärmeproduktion und den erforderlichen Verteilnetzen Wärme und Kälte als Aktiengesellschaft mit Beteiligung der Stadt Nidau zu organisieren. Die Stadt Nidau kann sich in Form einer Minderheitsbeteiligung an dieser neuen Firma mit einem damit verbundenen Mitspracherecht beteiligen. Ein entsprechender Antrag wird dem Stadtrat zu einem späteren Zeitpunkt auf Basis der Wirtschaftlichkeitsberechnungen unterbreitet. Diese Variante hat sich im Verlaufe der Projektfortschritte in Abweichung von früheren Lösungen ergeben. Sie bringt aus Sicht des Gemeinderats am meisten Vorteile für die Stadt.
Die Stadt Nidau ist bereits heute in verschiedenen Themen im Projekt involviert. Im Folgenden sollen diese bereits bestehenden Verflechtungen und deren Abbildung im Geschäftsmodell des geplanten Verbundes nochmals dargestellt werden.
c) Konzession Seewassernutzung
Im August 2017 reichte die Stadt Nidau das Konzessionsgesuch zur Nutzung des Seewassers beim Kanton Bern ein. Dieses Konzessionsgesuch wurde inzwischen in gegenseitigem Einvernehmen auf den ESB übertragen. Die erarbeiteten Unterlagen wurden durch den ESB übernommen und werden nun soweit möglich als Basis für die Weiterentwicklung des Projektes verwendet. Die hierfür von der Stadt Nidau verauslagten Fremdleistungskosten werden als eingebrachter Sachwert in eine gemeinsame Gesellschaft berücksichtigt.
d) Erstellung des Pumpwerkes auf Parzelle GB 42 (Gwerdtmatte)
Das aus dem Bielersee gewonnene Wasser wird in ein Pumpwerk geleitet. Dort erfolgt die Energieübertragung an den Zwischenkreis und danach die Rückführung in die Zihl. Die Erstellung des Pumpwerkes soll auf der Parzelle GB 42 der Stadt Nidau erfolgen. Dazu wird ein Baurechtsvertrag für die für das Pumpwerksgebäude benötigte Grundfläche errichtet.
Dieser Vertrag enthält folgende wesentlichen Inhalte:
- Umfang und Inhalt des Baurechts
- Beschreibung des Bauvorhabens
- Regelung der Unterhaltspflichten
- Dauer des Baurechtes
- Übertragungsmöglichkeiten des Baurechts
- Entschädigung und Baurechtszins gemäss den üblichen Konditionen der Stadt Nidau
- Heimfall/ Wiederherstellung
- Haftungsübernahmen durch den Baurechtsberechtigten, Schadloshaltung der Baurechtsgeberin
- Steuern und Abgaben
- Kostenübernahme durch Berechtigten
- Garantie ausreichende Durchflusskapazität (wie in der Motion gefordert)
- Option für eine Beteiligung der Stadt Nidau an der neuen Energieverbund AG
Da die Gründung einer allfälligen AG erst später erfolgt, wird der Vertrag vorerst zwischen der Stadt Nidau und dem ESB abgeschlossen. Nach Gründung der allfälligen AG wird der Vertrag dann vom ESB an die neue Energieverbund AG übertragen und im Grundbuch eingetragen.
e) Heizzentrale im bestehenden Gebäude GB 377 (Schloss-Str. 15)
Für die Gewinnung der Wärmeenergie aus dem Seewasser sind Wärmepumpen nötig, welche zusammen mit weiteren Aggregaten (Spitzenlast- und Redundanzkessel, Netzpumpen, Speicher, Regelung, usw.) in einer Heizzentrale eingebaut werden sollen. Als Standort für die Heizzentrale ist ein Bereich des Alpha Gebäudes an der Schloss-Strasse 15 vorgesehen. Dieses Gebäude ist im Eigentum der Stadt Nidau und wird an mehrere Parteien vermietet. Im südöstlichen Teil soll die Heizzentrale so eingebaut werden, dass die bestehenden Kaminanlagen genutzt werden können. Für die Nutzung des Gebäudes durch die Energieverbund AG wird ein Dienstbarkeitsvertrag abgeschlossen.
Dieser Vertrag enthält folgende wesentlichen Inhalte:
- Umfang und Inhalt des Baurechts, des Wegrechts und des Durchleitungsrechtes
- Beschreibung des Bauvorhabens
- Regelung der Unterhaltspflichten
- Dauer des Baurechtes
- Entschädigung für die genutzte Fläche gemäss den üblichen Konditionen der Stadt Nidau
- Kostenübernahme durch Berechtigten
Da die allfällige Gründung der AG erst später erfolgt, wird der Vertrag vorerst zwischen der Stadt Nidau und dem ESB abgeschlossen. Nach allfälliger Gründung der AG wird der Vertrag dann vom ESB an die neue Energieverbund AG übertragen und im Grundbuch eingetragen. Die Entschädigung für die genutzten Flächen orientiert sich an marktüblichen Vergleichsmieten für ähnlich genutzte Gewerberäume.
f) Ausbau des Verteilnetzes
Die Dimensionierung der Wasserfassung und der Hauptleitungen erfolgt auf Basis des erfassten Wärme- und Kältebedarfes im definierten Versorgungsperimeter des Verbundes in den Städten Nidau und Biel. Dies ist, wie in der Motion gefordert, im Baurechtsvertrag garantiert. Der Ausbau des Verbundes erfolgt etappiert gemäss Verkaufserfolg.
Die Stadt Nidau gewährt das Durchleitungsrecht für die erforderlichen Leitungsbauarbeiten auf ihrem Stadtgebiet und prüft die Möglichkeiten für einen koordinierten Leitungsbau des Energieverbundes mit anderen anstehenden Tiefbau- und Leitungsbauarbeiten.
g) Energieversorgung
Gemäss derzeitiger Planung werden alle Energieanlagen der Seewassernutzung auf dem Stadtgebiet von Nidau erstellt. Somit erfolgen die Erschliessung und die Stromversorgung über das Elektrizitätsnetz von Nidau. Daraus ergeben sich Erträge für die Stadt Nidau für die Netznutzung und die Abgaben an das Gemeindewesen.
h) Nächste Schritte im Projekt Energieverbund Seewassernutzung Biel- Nidau AG
Zur Gewährleistung der nötigen Planungssicherheit für die Weiterführung des Projekts werden zuerst der Baurechtsvertrag für das Pumpwerksgebäude, sowie der Dienstbarkeitsvertrag für die Heizzentrale im Alpha-Areal abgeschlossen. Danach erteilt der ESB die Planeraufträge für die nächste Projektphase Vorprojekt Plus.
Mit den im Zuge der Projektierung erarbeiteten Planunterlagen erfolgen im nächsten Schritt die Wirtschaftlichkeitsrechnung des Verbundes und die Erarbeitung der Tarifmodelle. Darauf gestützt wird der Gemeinderat dem Stadtrat einen Antrag auf die Beteiligung an der AG stellen.
Mit diesen Grundlagen kann nach Erhalt der Konzessionsbewilligung der definitive Entscheid über die Realisierung des Projektes getroffen werden und die Gründung der AG erfolgen. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann davon ausgegangen werden, dass diese Phase bis Ende 2019 abgeschlossen werden kann.
i) Finanzielle Eckdaten zur geplanten gemeinsamen AG
Gemäss aktuellem Planungsstand ist derzeit von Projektkosten von ca. CHF 30 Mio auszugehen. Die Finanzierung des Projekts soll zum einen durch die Aufnahme von Fremdkapital in Höhe von CHF 20 Mio. erfolgen, welches derzeit zu sehr attraktiven Konditionen am Kapitalmarkt beschafft werden kann. Die restlichen CHF 10 Mio. würden durch Eigenkapital der AG gedeckt. Dazu würde der ESB einen Kapitalanteil von CHF 7,5 Mio. in die Gesellschaft einschiessen, die Stadt Nidau einen Kapitalanteil von CHF 2,5 Mio. Die bereits erbrachten Vorleistungen beider Partner würden als in die AG eingebrachte Sachleistungen berücksichtigt. Entsprechend diesem Kapitalanteil würde die Stadt Nidau eine Beteiligung von 25% an der neuen Gesellschaft übernehmen, der ESB einen Anteil von 75%. Zu einem späteren Zeitpunkt ist auch die Integration zusätzlicher Partner, wie z.B. der Müve denkbar.
Für die Führung der neuen Gesellschaft entsendet die Stadt Nidau eine Person und der ESB drei Personen in den Verwaltungsrat. Gemeinsam wird eine Geschäftsführung bestellt.
j) Fazit
Abschliessend kann festgestellt werden, dass die beiden Forderungen der Motion bereits umgesetzt (Garantie Durchflusskapazität) resp. in Planung sind (Beteiligungsmodell mit dem ESB).
Stadtratsbeschluss
- Einstimmige Annahme als Motion in Bezug auf den ersten Punkt (Beteiligung).
- Einstimmige Annahme als Richtlinienmotion in Bezug auf den zweiten Punkt (Durchflusskapazität).
Vorstoss im Original
Typ | Titel | Bearbeitet |
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M 187 Überparteiliche Motion zur Seewassernutzung für Nidau | 22.03.2019 |