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Motion: Attraktivierung der Strandbad Öffnungszeiten

14.06.2024
Vorstossart: Motion
Vorstoss-Nr.: M 221
Richtlinienmotion: Ja
Behandlung im Stadtrat: 14.11.2024
Eingereicht am: 13.06.2024
Eingereicht von: Kallen Noemi (SP) und Lützelschwab Kathleen (SP)
Mitunterzeichnende:
Cura Sascha, Liechti Hugo, Peter Luzius, Ruef Catherine, Schwab Martin, Von Aesch Dominik
Beschluss Gemeinderat: Annahme als Richtlinienmotion
Aktenzeichen: nid 0.1.6.2 / 8.11
Ressort: Hochbau

 

Antrag

Der Gemeinderat wird damit beauftragt, gestützt auf die Ergebnisse aus der öffentlichen Befragung der Bevölkerung zum Strandbad Nidau aus dem Jahre 2020 folgende Anliegen soweit möglich umzusetzen:

1)    Das Strandbad ist in den Sommermonaten Juni, Juli und August am Morgen für Schwimmsport früher zu öffnen (z.B. ab 06:30 oder 07:00 Uhr).

2)    Die Öffnungszeiten sind abends so anzupassen bzw. zu flexibilisieren, dass das Strandbad an Tagen mit schönem Wetter länger geöffnet bleibt (z.B. bis 21:00 Uhr oder bis Sonnenuntergang).

3)    Schliesslich ist das Strandbad über den Nationalfeiertag und den 31.07. ausserordentlich abends länger geöffnet zu halten.

 

Begründung

In der Auswertung der Umfrage werden unter den besonders häufig genannten Themen die Anpassung der Öffnungszeiten verlangt. Das Strandbad Nidau verfügt über das einzige 50m-Schwimmbecken in der näheren Umgebung. Daher müssen die Öffnungszeiten attraktiver gestaltet werden. Das Strandbad kann somit eine breitere Bevölkerungsschicht ansprechen, ohne dass kurzfristig infrastrukturelle Anpassungen gemacht werden müssen. 

 

Antwort des Gemeinderates

1. Allgemeines

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates (Richtlinienmotion). Der Gemeinderat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages. Die Entscheidverantwortung bleibt beim Gemeinderat.

 

2. Inhaltliche Beantwortung

Vorab ist festzuhalten, dass eine Gesamtsanierung des Strandbads ansteht. Im Zuge der Sanierung wird auch der Personalbedarf zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen sein. Im Sinne einer nachhaltigen und ressourcenschonenden Lösung erscheint es angezeigt, die Überarbeitung der Öffnungszeiten im Rahmen der Gesamtsanierung vorzunehmen. So kann sichergestellt werden, dass Synergien genutzt und unverhältnismässige Kosten und Aufwände vermieden werden. Zu beachten ist zudem, dass bei einer Ausweitung der Öffnungszeiten die Vereinbarkeit dieser Regelung mit übergeordnetem (Personal-) Recht zu prüfen ist.

 

Zu den einzelnen Anliegen nimmt der Gemeinderat wie folgt Stellung:

Erweiterte Morgenöffnungszeiten (Punkt 1)

Zu prüfen sei, ob das Strandbad in den Sommermonaten Juni, Juli und August am Morgen für Schwimmsport früher (z.B. ab 06:30 oder 07:00 Uhr) geöffnet werden könne. Einer solchen Regelung stehen sowohl logistische als auch rechtliche Hindernisse im Weg. Vor der Öffnung des Strandbades sind nämlich diverse Vorbereitungsarbeiten vom Strandbadpersonal sowie von den Mitarbeitern des Werkhofs durchzuführen. So müssen insbesondere die Schwimmbecken maschinell und manuell gereinigt werden. Um den kantonalen Hygienevorschriften zu entsprechen, ist zudem die Beckenumrandung zu desinfizieren und es müssen Wasserproben entnommen und die technische Anlage kontrolliert werden. Hinzu kommt die Reinigung der Toiletten und Garderoben. Der Werkhof besorgt derweilen vor der Öffnung diverse Reparatur- und Unterhaltsarbeiten wie Rasenmähen und Gartenpflege. Auch der Gastrobetrieb muss vorbereitet werden und es erfolgt die Anlieferung von Materialien. Da ein Grossteil dieser Tätigkeiten ausschliesslich ausserhalb der Öffnungszeiten vorgenommen werden kann, ist es erforderlich, dass die Mitarbeiter des Strandbads sowie des Werkhofs bereits etwa 1 ½ Stunden vor Öffnung des Strandbads die Arbeit aufnehmen, bei einer Öffnung um 06:20 Uhr also spätestens um 05:30 Uhr. Eine derartige Arbeitszeitregelung ist jedoch mit dem kantonalen Personalrecht schwer vereinbar. So sieht Art. 125 der Personalverordnung des Kantons Bern (PV, BSG 153.011.1 vom 18.05.2005) einen Arbeitszeitrahmen zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr (ausnahmsweise 23:00 Uhr) vor; und gemäss Art. 130 PV gilt die zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr geleistete Arbeit als Nachtarbeit.

Wie erwähnt, kann ein Grossteil der Vorbereitungsarbeiten nicht während der regulären Öffnungszeiten vorgenommen werden. Aus Gründen der Sicherheit (Einsatz von Chemikalien, elektrischer Betrieb von Maschinen) ist der Aufenthalt in den Schwimmbecken während der Reinigung verboten. Durch die Unterhalts- und Reparaturarbeiten entstehen zudem erhebliche Emissionen (Staub, Maschinenlärm etc.), welche den Gästen nicht zugemutet werden können, ohne ein erhebliches Reklamationsaufkommen mit zusätzlichem Bearbeitungsaufwand in Kauf zu nehmen. Des Weiteren müssen die Anfahrtswege während der Vornahme der Vorbereitungsarbeiten freigehalten werden, wodurch entweder die Bewegungsfreiheit der Gäste erheblich eingeschränkt oder aber die Vornahme der Arbeiten behindert würde.

Die Ausweitung der Öffnungszeiten würde ausserdem zu einem erhöhten Personalbedarf mit entsprechenden Kostenfolgen führen (vgl. nachfolgende Ausführungen zu Punkt 2).


Flexible Abendöffnungszeiten (Punkt 2)

Zu prüfen seien ausserdem flexible Abendöffnungszeiten, so dass das Strandbad bei schönem Wetter z.B. bis 21:00 Uhr oder bis Sonnenuntergang geöffnet wäre. Auch dies hätte einen erhöhten Personalbedarf zur Folge. Der ordentliche Betrieb erfordert die Anwesenheit von mindestens zwei Bademeister sowie einer Kassenmitarbeiterin. Das Strandbad ist nicht auf einen Selbsteintritt ausgelegt und aufgrund der rechtlichen Vorgaben kann die Zahl der Bademeister im Einsatz nicht reduziert werden. Das Strandbad Nidau arbeitet im Zweischichtbetrieb, um die maximalen Arbeitszeiten gemäss der Personalverordnung einhalten zu können. Eine frühere Öffnung und spätere Schliessung wäre mit einem höheren Personalbedarf verbunden, was wahrscheinlich den Wechsel auf einen Dreischichtbetrieb erfordern würde. Es müssten mehr Mitarbeiter eingestellt werden, was zu erhöhten Personalkosten führt.  

Zu beachten ist zudem, dass insbesondere die Verlängerung der Öffnungszeiten nach Sonnenuntergang mit erheblichem Mehraufwand verbunden ist. Um die Sicherheit in den Abendstunden, welche erfahrungsgemäss mit erhöhtem Umtrieb einhergehen, zu garantieren, sind unter Umständen zusätzliche Mitarbeiter nicht nur bei der Badeaufsicht und beim Reinigungspersonal, sondern auch im Sicherheitsdienst erforderlich.

Abschliessend ist festzuhalten, dass das Strandbad vor 09:00 Uhr und nach 20:00 Uhr in der Regel nur spärlich besucht wird. Allenfalls in den Monaten Juli und August besteht allenfalls Bedarf für eine Nutzung während der Randzeiten.

Ausserordentliche Öffnungszeiten am Nationalfeiertag sowie am 31. Juli (Punkt 3)

Schliesslich seien ausserordentliche Öffnungszeiten am Abend des Nationalfeiertags sowie des Vortags (31. Juli) zu prüfen. In der Vergangenheit wurde das Strandbad am 31. Juli länger geöffnet, damit die Besucher das Feuerwerk der Stadt Biel bewundern konnten. Da das Feuerwerk seit 2022 nicht mehr durchgeführt wird, entfällt der Bedarf nach verlängerten Öffnungszeiten am Nationalfeiertag. Der Gemeinderat wird im Zuge der Gesamtsanierung jedoch prüfen, ob eine Wiedereinführung der verlängerten Öffnungszeiten am 31. Juli sinnvoll ist.

 

Aus den vorstehend ausgeführten Überlegungen und unter Berücksichtigung der Finanzstrategie der Stadt Nidau, welche einen schonenden Umgang mit den finanziellen Ressourcen gebietet, sieht der Gemeinderat vorerst von einer Überarbeitung der Öffnungszeiten des Strandbads ab.

 

Der Gemeinderat wird jedoch im Zusammenhang mit der Gesamtsanierung überprüfen, ob die Öffnungszeiten angepasst werden können. Dabei wird auch die Frage der temporären Öffnung des Strandbads ausserhalb der Sommermonate gemäss Motion M174 aus dem Jahr 2018 zu behandeln sein.

 

Stadtratsbeschluss

Annahme als Richtlinienmotion mit 27 Ja / 2 Nein

 

Vorstoss im Original

Vorstoss im Original
Typ Titel Bearbeitet
Datei PDF document M 221 Attraktivierung der Strandbad Öffnungszeiten 14.06.2024

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