Interpellation: Überregionaler Richtplan Energie: Wärmeverbünde in Nidau
Vorstossart: |
Interpellation |
Vorstoss-Nr.: | I 131 |
Richtlinienmotion: | --- |
Behandlung im Stadtrat: | 17. und 18.06.2020 |
Eingereicht am: | 21.11.2019 |
Eingereicht von: | Döhrbeck Michael (Grüne) |
Mitunterzeichnende: |
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Beschluss Gemeinderat: | 18.02.2020 |
Aktenzeichen: | nid 0.1.6.2 / 1.21 |
Ressort: | Tiefbau und Umwelt |
Antrag Gemeinderat: | Geht an den Stadtrat. |
Begründung
Nidau wurde 2017 zum dritten Mal als Energiestadt zertifiziert. Als solche will Nidau „… in den kommenden Jahren …. die Massnahmen aus dem Richtplan Energie (u.a. Wärmeverbünde) umsetzen“ (Zitat aus https://www.local-energy.swiss/programme/profile/nidau.html#/).
Zum Stand der geplanten Umsetzung wird der Gemeinderat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Antrag
1. Die Holzschnitzelheizung Beunden der Burgergemeinde wird in den nächsten Jahren ersetzt und bei dieser Gelegenheit voraussichtlich die Leistung erhöht. Was kann zusätzlich an diesen Wärmeverbund angeschlossen werden?
- Das neue Schulhaus Beunden Ost?
- Das Beunden-Quartier?
- Ist es denkbar, diesen Wärmeverbund auch auf Nidau West auszudehnen?
2. Das Seewassernutzungsprojekt sah im Planungsstand der Infrastrukturabteilung Nidau vor, nebst Wärmepumpen im grossen Stil eine ebenso gross dimensionierte Öl- oder Gasheizung nur für wenige Tage Spitzenlastabdeckung im Winter vorzusehen. Dies würde hohe zusätzliche Investitionskosten bei fragwürdiger Nachhaltigkeit (nicht CO2-neutral) bedeuten. Könnte diese Spitzenlast ev. auch von der CO2-neutralen Holzschnitzelheizung Beunden sichergestellt werden?
3. Als Antwort auf die Interpellation I 117 von Esther Kast zum Energierichtplan, lautete die Antwort des Gemeinderats in Bezug auf die Schulhäuser: „Mit dem Anschluss des Schulhauses Weidteile an das Müve-Netz könnte am meisten fossile Energie eingespart werden.“
- Wie wahrscheinlich ist eine Umsetzung innert nützlicher Frist?
- Hat Nidau für sich diese "nützliche Frist" definiert?
- Was ist die Alternative für das Weidteileschulhaus bzw. das Weidteilequartier, wenn die Müve dieses Quartier mit ihrem Wärmeverbund nicht innert nützlicher Frist erschliesst?
4. Im Erläuterungsbericht zum überkommunalen Richtplan Energie Biel/Bienne, Brügg, Ipsach, Nidau und Port gibt es im Kapitel "7.3 Umsetzung" den Unterabschnitt "M72 Überkommunales Controlling":
- Inwiefern ist die Stadt Nidau hier auf Kurs?
Antwort des Gemeinderates
Der Gemeinderat nimmt zu den vier in der Interpellation gestellten Fragen wie folgt Stellung:
1. Die Holzschnitzelheizung Beunden der Burgergemeinde wird in den nächsten Jahren ersetzt und bei dieser Gelegenheit voraussichtlich die Leistung erhöht. Was kann zusätzlich an diesen Wärmeverbund angeschlossen werden? a. Das neue Schulhaus Beunden Ost? b. Das Beunden-Quartier? c. Ist es denkbar, diesen Wärmeverbund auch auf Nidau West auszudehnen?
Die künftige Ausgestaltung dieses Wärmeverbunds wird aktuell mit der Burgergemeinde Nidau geplant. Dabei wird auch eine Erweiterung des Perimeters geprüft. Im Moment können aber bezüglich der beiden Fragen b und c noch keine gesicherten Angaben gemacht werden. Das Schulhaus Beunden Ost wird gemäss jetzigem Projektstand an den Wärmeverbund angeschlossen. Erst wenn sich dies als unmöglich herausstellen sollte, würden Alternativen geprüft. Im Moment gibt es keine Anzeichen für ein solches Szenario.
2. Das Seewassernutzungsprojekt sah im Planungsstand der Infrastrukturabteilung Nidau vor, nebst Wärmepumpen im grossen Stil eine ebenso gross dimensionierte Öl- oder Gasheizung nur für wenige Tage Spitzenlastabdeckung im Winter vorzusehen. Dies würde hohe zusätzliche Investitionskosten bei fragwürdiger Nachhaltigkeit (nicht CO2-neutral) bedeuten. Könnte diese Spitzenlast ev. auch von der CO2-neutralen Holzschnitzelheizung Beunden sichergestellt werden?
Im aktuellen Projektstadium werden seit mehreren Monaten verschiedene Optionen für die Spitzenlastabdeckung, darunter auch eine Lösung mit der Holzschnitzelheizung Beunden geprüft.
3. Als Antwort auf die Interpellation I 117 von Esther Kast zum Energierichtplan, lautete die Antwort des Gemeinderats in Bezug auf die Schulhäuser: „Mit dem Anschluss des Schulhauses Weidteile an das Müve-Netz könnte am meisten fossile Energie eingespart werden.“ a. Wie wahrscheinlich ist eine Umsetzung innert nützlicher Frist? b. Hat Nidau für sich diese "nützliche Frist" definiert? c. Was ist die Alternative für das Weidteileschulhaus bzw. das Weidteilequartier, wenn die Müve dieses Quartier mit ihrem Wärmeverbund nicht innert nützlicher Frist erschliesst?
Im Moment konzentrieren sich die Arbeiten klar auf das Seewassernutzungsprojekt und die künftige Ausgestaltung des Wärmeverbunds Beunden. Im Rahmen dieser beiden Projekte werden aber auch immer wieder weiterführende Überlegungen zum Müve-Netz und zur Versorgung des gesamten städtischen Gebiets angestellt. Noch ist von Seiten der Müve unklar, ob und wenn ja in welchem Umfang die Weidteile an das Müve-Netz angeschlossen wird. Die Stadt Nidau hat auf diese strategischen Entscheide der Müve nur bedingt Einfluss. Der Gemeinderat wird sich voraussichtlich im 2021 mit der anstehenden Gesamtsanierung des Weidteileschulhauses auseinandersetzen und damit auch Fragen der Wärmeversorgung und der Haustechnik angehen. Ein Anschluss des Schulhauses kommt aus naheliegenden Gründen erst im Rahmen dieser Gesamtsanierung in Frage. Bis zu diesem Zeitpunkt werden auch verbindlichere Informationen zum Ausbau dieses Netzes verfügbar sein. Gleichzeitig ist aber klar, dass allfällige Alternativen zum Müve-Netz rechtzeitig geplant werden müssten.
4. Im Erläuterungsbericht zum überkommunalen Richtplan Energie Biel/Bienne, Brügg, Ipsach, Nidau und Port gibt es im Kapitel "7.3 Umsetzung" den Unterabschnitt "M72 Überkommunales Controlling": a. Inwiefern ist die Stadt Nidau hier auf Kurs?
Die entsprechende überkommunale Arbeitsgruppe ist daran, die Wirkungskontrolle abzuschliessen. Über den Stand in der Stadt Nidau kann nach Abschluss dieser Arbeiten berichtet werden.
Stadtratsbeschluss
Die Interpellantin erklärt sich gestützt auf Artikel 36 der Geschäftsordnung des Stadtrates mit der Auskunft nicht befriedigt.
Vorstoss im Original
Typ | Titel | Bearbeitet |
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I 131 Überregionaler Richtplan Energie Wäremeverbünde in Nidau | 22.11.2019 |